Häufig gestellte Fragen
Einschreibung Kurse / Prüfungen
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Wie kann ich mich für Kurse und Prüfungen einschreiben?
Die Kurs- und Seminareinschreibungen erfolgen zu Semesterbeginn über Ihr MyUniFR-Konto. Eine Kurseinschreibung gilt gleichzeitig als Einschreibung für das Examen an der Prüfungssession am Semesterende. Bitte konsultieren Sie den Kalender der Prüfungssessionen auf unserer Webseite, um sich über die Einschreibedaten zu informieren.
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Ich habe den Einschreibetermin für die Prüfungen verpasst. Kann ich mich nachträglich einschreiben?
Gemäss Reglement (RegOrg Art. 23 Abs. 2) werden verspätete Anmeldungen zurückgewiesen, „es sei denn, die Kandidatin oder der Kandidat könne mit Belegen nachweisen, dass aussergewöhnliche, von seinem oder ihrem Willen unabhängige Umstände ihn oder sie an der rechtzeitigen Anmeldung gehindert haben. Der oder die Examensdelegierte entscheidet.“. Diese aussergewöhnlichen Umstände müssen in einem schriftlichen Antrag an den Examensdelegierten unter Beifügung von Belegen nachgewiesen werden; exams-delegate-ses@unifr.ch
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Kann ich mich von den Prüfungen zurückziehen nach Ende der Einschreibefrist?
Ja, Sie können sich bis zum letzten Arbeitstag am Mittag (12:00 Uhr) vor der Prüfung zurückziehen, ausser bei Prüfungen mit fortlaufender Evaluation. Falls der Rückzug nach dem offiziellen Termin der Rückzugsfrist erfolgt, wird die Prüfungsgebühr zurückbehalten. Der Rückzug muss auf Ihrem MyUniFR Konto erfolgen.
Prüfungen
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Ich habe ein Problem mit der Einzahlung der Examensgebühren (e-payment)?
Rufen Sie die MyUniFR-Seite auf. Versuchen Sie es mit einem anderen Browser z.B. Firefox. Bleibt das Problem bestehen, so kontaktieren Sie bitte campuscard@unifr.ch.
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Ich habe ein Studienjahr insgesamt bestanden, aber in einem Kurs eine Note unter 4.0 erhalten. Kann ich diese Prüfung in der Session, in der ich erstmalig Prüfungen des nächsten Studienjahres schreibe, noch wiederholen?
Ja. Art. 8 Abs. 6 des RegOrg widerspricht einer solchen Wiederholung nicht.
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Ich habe ein Studienjahr insgesamt bestanden, aber in einem Kurs eine Note unter 4.0 erhalten. Kann ich diese Prüfung noch wiederholen, nachdem ich mit den Prüfungen des nächsten Studienjahres schon begonnen habe?
RegOrg Art. 8 Abs. 6: „Eine Kandidatin oder ein Kandidat verliert das Recht, eine ungenügende Prüfung zu wiederholen, falls das entsprechende Studienjahr gemäss Studienplan als bestanden gilt und sie oder er mit den Prüfungen des folgenden Studienjahres begonnen hat“. Falls jedoch noch ein zweiter Versuch offen ist, kann die Kandidatin oder der Kandidat einen begründeten Antrag 30 Tage nach Notenveröffentlichung beim Examensdelegierten einreichen ; exams-delegate-ses@unifr.ch
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Ich habe das erste oder zweite Studienjahr noch nicht bestanden, möchte aber bereits mit den Prüfungen des zweiten bzw. dritten Studienjahres beginnen. Ist das möglich?
RegBa Art. 6 Abs. 1: „Mit den Prüfungen des zweiten Studienjahres kann erst begonnen werden, wenn mindestens 36 von 60 ECTS Kreditpunkten des ersten Studienjahres erworben wurden. Solange nicht mindestens 48 von 60 ECTS-Kreditpunkten erworben sind, dürfen höchstens fünf Prüfungen des zweiten Studienjahres abgelegt werden.“
RegBa Art. 8 Abs. 1: „Mit den Prüfungen des dritten Studienjahres kann erst begonnen werden, wenn das erste Studienjahr gemäss Art. 3 Abs. 2 bestanden ist, und mindestens 36 von 60 ECTS-Kreditpunkten des zweiten Studienjahres bestanden sind und die Seminararbeit angenommen worden ist. Solange nicht mindestens 48 von 60 ECTS-Kreditpunkten des zweiten Studienjahres bestanden sind, dürfen höchstens fünf Prüfungen des dritten Studienjahres abgelegt werden.“ Eine Ausnahme ist nur auf schriftlich begründeten Antrag (Brief oder E-Mail) an den Examensdelegierten möglich examens exams-delegate-ses@unifr.ch -
Was kann ich tun im Fall einer Examensüberschneidung?
Die Prüfungen werden in der Regel gemäss Vorlesungsplan, also im gleichen Zeitfenster, geplant. Wenn Sie in zwei Vorlesungen eingeschrieben sind, die am selben Tag stattfinden, müssen Sie demzufolge mit Überschneidungen rechnen. In diesem Fall raten wir Ihnen, den Prüfungen Ihres Hauptfaches den Vorrang zu geben. Im Fall einer mündlichen Prüfung benachrichtigen Sie bitte den Examensdelegierten. Dieser wird sich bemühen, eine Lösung zu finden.
Abschlussarbeiten
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Wann muss ich meine Seminararbeit einreichen?
Um sich für die Kurse und Prüfungen des dritten Jahres einschreiben zu können, muss die Seminararbeit mit dem entsprechenden Formular spätestens bis zum 31. Oktober des entsprechenden akademischen Jahres bei der zuständigen Lehrperson eingereicht werden. Die zwei Module der Veranstaltung Informationskompetenz für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, müssen zu diesem Zeitpunkt bestanden sein.
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Kann ich als BWL-Student die Bachelorarbeit zu einem volkswirtschaftlichen Kurs schreiben (oder umgekehrt als VWL-Student zu einem BWL-Kurs)?
Alle Professoren der WiSo-Fakultät können Referenten von Bachelorarbeiten sein. Allerdings muss dabei das Studienreglement beachtet werden, welches einen Zusammenhang zwischen dem Thema der Arbeit und dem angestrebten Bachelortitel verlangt:
RegOrg Art. 5 Abs. 1: „1 Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige und methodische Untersuchung eines Themas der gewählten Studienrichtung, durch welche ihre Verfasserin oder ihr Verfasser nachweist, dass sie oder er sich der wissenschaftlichen Literatur sowie des theoretischen und methodologischen Instrumentariums zu bedienen weiss. Sie muss im Bereich einer der besuchten Veranstaltungen geschrieben werden.“ Studierende, welche einen Professoren wählen dessen Lehre nicht in der entsprechenden Studienrichtung liegt, müssen ein Gesuch an den Examensdelegierten stellen, in welchem sie die Thematik und einen Projektvorschlag einreichen: exams-delegate-ses@unifr.ch -
Bis zu welchem Zeitpunkt darf ich meine Diplomarbeit abgeben, ohne die Gebühr des folgenden Semesters bezahlen zu müssen?
Bis zum letzten Donnerstag vor Beginn der Vorlesungen des folgenden Studiensemesters.
Master
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Ich schliesse meinen Bachelor im nächsten Semester ab. Kann ich bereits mit meinem Masterstudium beginnen?
Ja. Stellen Sie eine Anfrage auf MyUniFR für den vorzeitigen Beginn des Masterstudiums, um bereits max. 18 ECTS für das Masterstudium prüfen zu lassen. Diese Einschreibung ist nur für ein Semester gültig. Diese ECTS-Kreditpunkte können für ein Masterprogramm angerechnet werden, sobald der Bachelor bestanden ist und Sie sich auf MyUniFR definitiv für den entsprechenden Master eingeschrieben haben.
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Kann ich mich bereits für Masterkurse und -prüfungen einschreiben, auch wenn ich die Abschlussbestätigung für den Bachelor noch nicht erhalten habe?
Studierenden, welche alle Leistungsnachweise für den Bachelor mit Erfolg abgeschlossen und die Bachelorarbeit eingereicht haben, dürfen unbegrenzt an Prüfungen für Masterkurse teilnehmen, sofern sie im vorgezogenen Master eingeschrieben sind (cf. RegMA Art. 4).
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Ich möchte die Modulzuordnung eines Kurses, der in mehreren Modulen anrechenbar ist, ändern (z.B. Corporate Governance in FIN statt ACC) Ist das möglich?
Ja. Dazu muss im Portal MyUnifr ein Antrag für ECTS-Übertragungen gestellt werden (Studium > ECTS-Übertragung)
Mobilität
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Ich möchte an Austauschprogrammen (international oder national) teilnehmen. Wie muss ich vorgehen?
Sie finden nähere Informationen unter dem Menüpunkt Mobilität und in unserer Broschüre hier. Bitte beachten Sie die Fristen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mobility-delegate-ses@unifr.ch
Mehrsprachige Studien und Diplome
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Wie viele ECTS-Kreditpunkte muss ich in jeder Sprache erwerben, um ein zweisprachiges oder ein dreisprachiges Diplom zu erhalten?
Art. 15. Mehrsprachige Studien und Diplome (RegOrg)
1. Einem/er Kandidat/In eines Bachelordiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigen ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entspreche.
2. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch oder Englisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entsprechen.
3. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 18 der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der Kurse und der Seminare in allen drei Studiensprachen Deutsch, Französisch und Englisch) erworben hat, und der oder die die Masterarbeit in einer der drei Sprachen verfasst hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des dreisprachigen Studiums ausgestellt.
Schlussbestätigung / Diplom
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Wann erhalte ich ein offizielles Dokument, das den erfolgreichen Abschluss meines Studiums bestätigt?
Nach Abschluss des Studiums erhalten Sie binnen 1-2 Wochen ein Abschlusszeugnis und ein Leistungsnachweis mit allen Resultaten. Das Abschlusszeugnis bestätigt den erfolgreichen Studienabschluss und hat den Wert eines Diploms – es ermöglicht Ihnen also, sich auf dem Arbeitsmarkt oder an anderen Universitäten zu bewerben.
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Wann bekomme ich meine Diplomurkunde?
Die Diplome werden einmal im Jahr im Oktober an der offiziellen Abschlussfeier verliehen. Eine Einladung zu dieser Feier wird Ihnen im September zugeschickt.
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Falls ich an der Promotionsfeier nicht teilnehmen konnte, wie kann ich zu meiner Diplomurkunde kommen?
Die Diplome können noch bis zum September des folgenden Jahres im Dekanat SES zu den angegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Wenn Sie das Diplom nicht persönlich abholen können, können Sie jemanden vorbeischicken (mit einer schriftlichen Vollmacht oder Ihrem Studentenausweis).
Nebenerwerb
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Nebenerwerb für ausländische Studierende
Ausländische Studierende können einen Nebenerwerb von höchstens 15 Stunden pro Woche (oder bis zu 100% in den Sommerferien) ausüben, unter der Bedingung dass sie die ersten zwei Semester erfolgreich abgeschlossen haben (mindestens 36 ECTS).
Das entsprechende Formular wird von der kantonalen Bevölkerungsdienststelle zur Verfügung gestellt. Das Dekanat kann dieses mit einer offiziellen Bestätigung ergänzen.