Häufig gestellte Fragen

Einschreibung Kurse / Prüfungen

  • Wie kann ich mich für Kurse und Prüfungen einschreiben?

    Die Kurs- und Seminareinschreibungen erfolgen zu Semesterbeginn über Ihr MyUniFR-Konto. Eine Kurseinschreibung gilt gleichzeitig als Einschreibung für das Examen an der Prüfungssession am Semesterende. Bitte konsultieren Sie den Kalender der Prüfungssessionen auf unserer Webseite, um sich über die Einschreibedaten zu informieren.

  • Ich habe den Einschreibetermin für die Prüfungen verpasst. Kann ich mich nachträglich einschreiben?

    Gemäss Reglement (RegOrg Art. 23 Abs. 2) werden verspätete Anmeldungen zurückgewiesen, „es sei denn, die Kandidatin oder der Kandidat könne mit Belegen nachweisen, dass aussergewöhnliche, von seinem oder ihrem Willen unabhängige Umstände ihn oder sie an der rechtzeitigen Anmeldung gehindert haben. Der oder die Examensdelegierte entscheidet.“. Diese aussergewöhnlichen Umstände müssen in einem schriftlichen Antrag an den Examensdelegierten unter Beifügung von Belegen nachgewiesen werden; exams-delegate-ses@unifr.ch

  • Kann ich mich von den Prüfungen zurückziehen nach Ende der Einschreibefrist?

    Ja, Sie können sich bis zum letzten Arbeitstag am Mittag (12:00 Uhr) vor der Prüfung zurückziehen, ausser bei Prüfungen mit fortlaufender Evaluation. Falls der Rückzug nach dem offiziellen Termin der Rückzugsfrist erfolgt, wird die Prüfungsgebühr zurückbehalten. Der Rückzug muss auf Ihrem MyUniFR Konto erfolgen.

Prüfungen

Abschlussarbeiten

  • Wann muss ich meine Seminararbeit einreichen?

    Um sich für die Kurse und Prüfungen des dritten Jahres einschreiben zu können, muss die Seminararbeit mit dem entsprechenden Formular spätestens bis zum 31. Oktober des entsprechenden akademischen Jahres bei der zuständigen Lehrperson eingereicht werden. Die zwei Module der Veranstaltung Informationskompetenz für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, müssen zu diesem Zeitpunkt bestanden sein.

  • Kann ich als BWL-Student die Bachelorarbeit zu einem volkswirtschaftlichen Kurs schreiben (oder umgekehrt als VWL-Student zu einem BWL-Kurs)?

    Alle Professoren der WiSo-Fakultät können Referenten von Bachelorarbeiten sein. Allerdings muss dabei das Studienreglement beachtet werden, welches einen Zusammenhang zwischen dem Thema der Arbeit und dem angestrebten Bachelortitel verlangt:
    RegOrg Art. 5 Abs. 1: „1 Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige und methodische Untersuchung eines Themas der gewählten Studienrichtung, durch welche ihre Verfasserin oder ihr Verfasser nachweist, dass sie oder er sich der wissenschaftlichen Literatur sowie des theoretischen und methodologischen Instrumentariums zu bedienen weiss. Sie muss im Bereich einer der besuchten Veranstaltungen geschrieben werden.“ Studierende, welche einen Professoren wählen dessen Lehre nicht in der entsprechenden Studienrichtung liegt, müssen ein Gesuch an den Examensdelegierten stellen, in welchem sie die Thematik und einen Projektvorschlag einreichen: exams-delegate-ses@unifr.ch

  • Bis zu welchem Zeitpunkt darf ich meine Diplomarbeit abgeben, ohne die Gebühr des folgenden Semesters bezahlen zu müssen?

    Bis zum letzten Donnerstag vor Beginn der Vorlesungen des folgenden Studiensemesters.

Master

Mobilität

Mehrsprachige Studien und Diplome

  • Wie viele ECTS-Kreditpunkte muss ich in jeder Sprache erwerben, um ein zweisprachiges oder ein dreisprachiges Diplom zu erhalten?

    Art. 15. Mehrsprachige Studien und Diplome (RegOrg)
    1. Einem/er Kandidat/In eines Bachelordiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigen ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entspreche.
    2. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch oder Englisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entsprechen.
    3. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 18 der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der Kurse und der Seminare in allen drei Studiensprachen Deutsch, Französisch und Englisch) erworben hat, und der oder die die Masterarbeit in einer der drei Sprachen verfasst hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des dreisprachigen Studiums ausgestellt.

Schlussbestätigung / Diplom

Nebenerwerb

  • Nebenerwerb für ausländische Studierende

    Ausländische Studierende können einen Nebenerwerb von höchstens 15 Stunden pro Woche (oder bis zu 100% in den Sommerferien) ausüben, unter der Bedingung dass sie die ersten zwei Semester erfolgreich abgeschlossen haben (mindestens 36 ECTS).
    Das entsprechende Formular wird von der kantonalen Bevölkerungsdienststelle zur Verfügung gestellt. Das Dekanat kann dieses mit einer offiziellen Bestätigung ergänzen.