Abschlussarbeiten

  • Allgemeine Informationen bezüglich Arbeiten

    Bedingungen

    Gemäss Reglement vom 19.5.2014 über die Organisation des Studiums (RegOrg):

    • Die Bachelorarbeit muss vom Verfasser oder von der Verfasserin über ein Thema geschrieben werden, welches der gewählten Studienrichtung in einer der besuchten Veranstaltungen entspricht (Art. 5 Abs. 1).
    • Die oder der für den Semesterkurs zuständige Dozentin oder Dozent kann Richtlinien hinsichtlich Thema, Bearbeitung und Präsentation der Bachelorarbeit erlassen (Art. 5 Abs. 3).
    • Die Bachelorarbeit kann erst eingereicht werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat das zweite Studienjahr gemäss Studienplan der gewählten Studienrichtung bestanden hat (Art. 5 Abs. 4).
    • Die Bachelorarbeit muss vor Ablauf der Frist der maximalen Studiendauer abgeliefert worden sein (Art.5 Abs.11), d.h. vor Ende des zwölften Studiensemesters.
    • Die Masterarbeit muss im Bereich eines für den angestrebten Mastertitel spezifischen Forschungsthemas geschrieben werden. In besonderen Fällen entscheidet der Examensdelegierte (Art. 6, Abs. 3)
    • Die Masterstudienpläne des Departements für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (DCM) erfordern die Teilnahme an einem Kolloquium, welches die Masterarbeit begleitet.

      Dieses muss validiert worden sein, bevor die Masterarbeit im Dekanat eingereicht wird. Die Einschreibung zum Kolloquium muss auf MyUnifr erfolgen.

    • Die Masterarbeit muss vor Ablauf der Frist der maximalen Studiendauer abgeliefert worden sein (Art. 6 Abs. 11), d.h. vor Ende des achten Studiensemesters.
    • Plagiat: Richtlinien der Universität Freiburg und Anti plagiat-Software (limitierte Version für Studierende): 

    Gestaltung

    • Die Arbeit muss in gebundener Form deponiert werden (Spiralbindungen werden nich akzeptiert).
    • In jedem Exemplar muss auf der letzten Seite der Arbeit eine vom Autor unterschriebene eidesstattliche Erklärung vorhanden sein.
    • Die Anmeldung wird in den Richtlinien vom 13. Mai 2008 der Universität Freiburg gefordert, die Verstösse der Regeln der wissenschaftlichen Integrität sanktionieren.
    • Auf dem Titelblatt der Arbeit muss sich der Name des Autors, der Name der bewertenden Lehrkraft (gegebenenfalls auch des zweiten Berichterstatters), eine Angabe, ob es sich um eine Denkschrift für einen Bachelor oder einen Master handelt, und der Titel der Arbeit befinden.
      Ist die Arbeit vertraulich, so sollte dies ersichtlich sein.
    • Der Titel der Denkschrift darf nicht vollständig in Grossbuchstaben geschrieben werden.
    • Das Deckblatt darf das Logo der Universität, den Namen der Master- oder Bachelorarbeit wie auch den Lehrstuhl oder das ausgewählte Departement, Bilder ohne Copyright und Ort und Jahr des Druckes (nicht das Abgabedatum) beinhalten.
    • Das Departement, der Lehrstuhl oder der Dozent der die Arbeit betreut, können Gestaltungsvorschriften für die Innenseiten erstellen.

    Abgabe

    • Vor der definitiven Abgabe im Dekanat muss die Bachelor oder Masterarbeit auf dem Studierendenkonto MyUnifr registriert werden. Dazu müssen der Titel und die Sprache eingegeben werden und die Arbeit muss in elektronischer Fassung hochgeladen werden. Um die On-line Einschreibung zu validieren, muss eine Gebühr von 120.- CHF per e-payment eingezahlt werden. Eine Banküberweisung, ein Einzahlungsschein oder Bargeld werden nicht akzeptiert.Tutorial online
    • Zur endgültigen Abgabe muss die Bachelor-/ Masterarbeit in der entsprechenden Anzahl von Exemplaren während den Öffnungszeiten im Dekanat persönlich deponiert werden. Die Abgabe des Dokuments kann über eine andere, vom Studierenden ausgesuchte Person erfolgen; eine Vollmacht ist nicht notwendig.
    • Das Senden per Post, das Ablagern im Briefkasten des Dekanats oder die Abgabe beim Lehrer sind nicht gestattet.
    • Es erfolgen keine Bestätigungen des Empfangs, die Registrierung ist auf dem Konto des jeweiligen Studierenden MyUnifr ersichtlich.
  • Bachelorarbeit

    Formale Anforderungen

    • 1 Exemplar (2 Exemplare bei einem zweiten Referent oder einer zweiten Referentin)

    • Formular Erklärung (jeweils in der Diplomarbeit nach der letzten Seite einzuheften)

    • CHF 120.-, vor Abgabe der Arbeit zu bezahlen (Bitte den Betrag per E-payment ab MyUnifr überweisen)

    • Die Arbeit muss in gebundener Form deponiert werden (Spiralbindungen werden nicht akzeptiert).

    • Der Titel der Arbeit wird in Kleinbuchstaben geschrieben (kein kompletter Titel in Grossbuchstaben).

    • Einige Lehrstühle verlangen zusätzlich 1 elektronische Kopie in PDF und Word, bitte informieren Sie sich bei dem/der Dozent/In.

    • Der Titel der Arbeit darf keinenfalls mehr als 255 Zeichen umfassen.
  • Masterarbeit

    Formale Anforderungen

    • 2 Exemplare  (1 Exemplar ist für die universitäre Bibliothek)1 Exemplar, wenn die Masterarbeit vertraulich ist), 1 zusätzliches Exemplar bei einem zweiten Referent oder einer zweiten Referentin

    • Formular Erklärung (jeweils in jedes Exemplar der Diplomarbeit nach der letzten Seite einzuheften)

    • CHF 120.- (Bitte den Betrag per E-payment ab MyUnifr überweisen)

    • Die Arbeit muss in gebundener Form deponiert werden. (Bitte keine Spiralbindungen).

    • Der Titel der Arbeit wird in Kleinbuchstaben geschrieben (kein kompletter Titel in Grossbuchstaben).

    • Einige Lehrstühle verlangen zusätzlich 1 elektronische Kopie in PDF und Word, bitte informieren Sie sich bei dem/der Dozent/In.

    • Der Titel der Arbeit darf keinenfalls mehr als 255 Zeichen umfassen.
  • Dissertation

    Formale Anforderungen

    • 4 gedruckte Exemplare der Dissertation, Format A4 (keine Druckvorschriften)

    • Eine Kurzfassung im pdf-Format oder gedruckt auf A4

    • Ein kurzer Lebenslauf mit Angaben der absolvierten Studien, auf A4 gedruckt oder als pdf

    • Eine Liste der vom Autor herausgegebenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, A4; kann in den Lebenslauf integriert werden

    • Ein Foto (Portrait) im jpeg-, png- oder pdf-Format

    • Gebühren von CHF 400.-, vor Abgabe zu bezahlen (CHF 300 für die Dissertation, CHF 100 für die Disputation), bitte den Betrag per E-payment ab MyUnifr überweisen

    • Ehrenwörtliche Erklärung, 1 Exemplar A4 mit Unterschrift: muss bei der Abgabe im Dekanat gedruckt werden. Nehmen Sie mit der zuständigen Person im Dekanat Kontakt auf (026 300 8200) und lesen Sie die Richtlinien, Punkt 3

    • Der Titel der Arbeit darf keinenfalls mehr als 255 Zeichen umfassen.