Zulassungsbedingungen zum Doktorstudium

Das Doktoratsstudium richtet sich an Inhaber / Inhaberinnen eines Masters (Lizenziat oder Diplom), die ihre Ausbildung mit einer spezifischen Forschungsarbeit ergänzen möchten.
Die Würde des Doktors der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr.rer.pol) oder des Doktors der Sozialwissenschaften (Dr.rer.soc.) wird durch Promotion der Kandidatin / dem Kandidat verliehen, die/der die Disputation gemäss Reglement, erfolgreich bestanden hat und deren/dessen Dissertation eingereicht, angenommen und veröffentlicht worden ist.

Es bestehen keine Einschreibefristen für das Doktoratsstudium.

Um zum Doktoratsstudium zugelassen zu sein, muss man:

  1. durch eine/n Professor/in der Fakultät vorgeschlagen werden; und
  2. Inhaber/in eines Master der Fakultät, mit einer Durchschnittsnote von mindestens 5.00 sein oder Inhaber eines anderen universitären Masters mit mindestens 60 ECTS in Wirtschafts- und/oder Sozialwissenschaften und einer Durschnittsnote von mindestens 5.00 sein; und
  3. für ein Doktoratsstudium an seiner Herkunftsuniversität zugelassen sein.

MAS (Master of Advanced Studies) sind nicht als Aufnahmebedingung zugelassen. Die Zulassung mit einer anderen vorherigen universitären Ausbildung wird vorbehalten.

Die Fakultät (durch ihren Immatrikulationsdelegierten) muss dem vom Leiter/in des Promotionsvorhabens und gegebenenfalls des Rates des zuständigen Departements unterschriebenen Vorschlag zugestimmt haben.

Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität prüft die Echtheit der Diplome und der Originalzeugnisse. Sobald die Dienstelle die Einschreibegehnemigung der Fakultät erhalten hat, wird die Einschreibung an der Universität vorgenommen.