Mobilität im Ausland

1. Informationssammlung

Die Studierenden informieren sich bei der Dienststelle für internationale Beziehungen über die möglichen Programme und Gastuniversitäten. Sie erkundigen sich über die Zulassungsbedingungen und besuchen die Webseiten der gewünschten Universitäten, um die Sprachanforderungen einzuschätzen sowie die Kompatibilität der Studienprogramme mit dem hiesigen akademischen Studium zu vergleichen.

2. Bewerbungsantrag

Die Studierenden fülllen das Bewerbungsformular auf ihrem MyUnifr-Portal aus und denken daran, im gegebenen Fall mehrere Wunschuniversitäten anzugeben. Dieses Dossier ist der Koordinatorin der Fakultät zur Unterschrift zu unterbreiten. 

Vorgehen Mobilitätsantrag

Sie dürfen für unterschiedliche Programme kandidieren.

 Auf die Fristen der Dienstelle für internationale Beziehungen achten!

3. Vorbereitungen

  • Überprüfen Sie die Semester- und Prüfungsdaten
  • Schreiben Sie sich für Sprachkurse ein, falls dies nötig sein sollte
  • Vergessen Sie nicht Ihr Budget zu planen
  • Denken Sie an eine Unterkunft sowie an die notwendigen Identitätspapiere
  • Kontaktieren Sie Studentenorganisationen (z.B. das International Exchange Erasmus Student Network, ESN, www.esn.org)
  • Warten Sie die Antwort der Gastuniversität ab, reagieren Sie aber sofort, falls die Antwort nicht fristgerecht eintreffen sollte!
  • Bleiben Sie mit der Dienststelle für internationale Beziehungen in Kontakt

4. Learning Agreement

Haben die Studierenden von der Dienststelle für internationale Beziehungen eine Antwort bezüglich ihrer definitiven Gastuniversität erhalten, so besorgen sie sich Kursbeschreibungen (Inhalt, ECTS, Art der Prüfung, …) der Lehrveranstaltungen, die sie besuchen möchten (Internet, Informationen von ehemaligen Mobilitätsstudenten, …) und bereiten einen Learning Agreement online vor und unterbreiten diesen der Koordinatorin zur Validierung.

Learning Agreement zum Download

Änderungen müssen immer von der Koordinatorin der Fakultät bewilligt werden.

5. Anerkennung der Noten

Nach der Rückkehr: Die Studierenden senden ein Anrechnungsodssier an die Koordinatorin der Fakultät, um sich die Examensresultate anrechnen zu lassen. Das Dossier beinhaltet die Belege über eventuelle Veränderungen des Studienvertrages, die Noten, sowie eine Notenskala der Gastuniversität. Das Dossier kann per Post geschickt werden. Elektronische Versionen der Notenblätter (Transcript of records) werden auschliesslich angenommen, wenn sie direkt von der Verwaltung der Gastuniversität übermittelt werden.

Der Immatrikulationsdelegierte behandelt das Dossier und rechnet ausschliesslich die ausreichenden Noten an.

Kontakt

Dekanat SES, Büro D020
Pérolles 90, 1700 Fribourg

Empfang

weitere Infos

Dienststelle für internationale Beziehungen