Allgemeine Informationen zu den Examen

Modalitäten

  • Jede Lehrveranstaltung wird mit einem benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen.

  • Leistungsnachweise können sein: mündliche oder schriftliche Prüfungen sowie Seminar- oder Übungsarbeiten.

  • Über die Art des Leistungsnachweises entscheidet bzw. entscheiden der oder die Fachverantwortliche(n). Zu Beginn des Studienjahres wird dies den Studierenden bekannt gegeben.

  • Ohne anders lautende Angaben im vorliegenden Ausführungsreglement bzw. von der Dozentin oder dem Dozenten werden Lehrveranstaltungen mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

  • Leistungsnachweise können im gesamten Anwendungsbereich dieses Ausführungsreglements nur einmal innerhalb der im Reglement festgelegten Fristen wiederholt werden.

Anmeldung und Fristen

  • Ohne Einschreibung in den genannten Fristen können keine Prüfungen abgelegt werden. Bitte merken Sie sich die Termine unbedingt vor.

  • Die Anmeldung zur Prüfung gilt nicht, wenn Sie die Prüfungsgebühr von 20.- pro Prüfung nicht bis zum vorgesehenen Termin bezahlen (Bitte die Rechnung für die Prüfungsgebühr auf Ihrem MyUnifr-Portal begleichen).

  • Nach Ende der Einschreibefrist kann der Studierende sich aus einer oder mehreren Prüfungen (ausser fortlaufende Evaluation) bis zum letzten Arbeitstag am Mittag (12:00 Uhr) vor der Prüfung zurückziehen. Falls der Rückzug nach der Einschreibefrist erfolgt, wird die Prüfungsgebühr zurückbehalten.

Zwei- oder dreisprachiges Studium

  • Den Kandidaten eines Bachelordiploms, die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch) erworben haben, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt.

  • Den Kandidaten eines Masterdiploms, die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch oder Englisch) erworben haben, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt.

  • Den Kandidaten eines Masterdiploms, die wenigstens 18 der hierfür zu berücksichtigenden ECTS aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der Kurse und der Seminare in allen drei Studiensprache (Deutsch, Französisch und Englisch) erworben haben, wird ein Diplom mit der Erwähnung des dreisprachigen Studiums ausgestellt.

Reglement über die Organisation des Studiums und der Examina vom 19. Mai 2014, Art. 15