MediaPublished on 28.11.2023

Erbschaftsteuer


Für den Grossteil der Bevölkerung optimal wäre ein Steuersatz von etwa 50 Prozent  nach Abzug der Freibeträge. Bisher läuft es so: Erbschaften werden mit gerade einmal sieben bis 30 Prozent besteuert, nach Abzug des Freibetrags. Der beträgt etwa für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Die bleiben also schon einmal unversteuert. Und der Höchstwert von 30 Prozent greift überhaupt erst ab einer Erbschaft von mindestens 26 Millionen Euro. Dazu kommen großzügige Ausnahmeregelungen. Da kommt nicht viel zusammen. Interview mit Prof. Volker Grossmann vom 23. November.Interview im Spiegel online lesen und  Interview als PDF