Die Anfänge des Instituts

von Aline Clauss und Ursin Maissen, Februar 2016

Vom Fortbildungsseminar zum universitären Hauptfach

Das Institut für Journalistik an der Universität Miséricorde

Zeichnung von Ivo Fantoni, Student der Journalistik in den 1980er-Jahren

Die Raumverhältnisse waren anfangs sehr beengt. Bei seiner Gründung im Jahr 1966 war das Institut in zwei Räumen im Keller des Foyers Saint-Justin untergebracht. In den folgenden Jahren kamen vier weitere Räume dazu, die den Bedürfnissen aber schon bald nicht mehr genügten. 1978 konnte das Institut an die Universität Miséricorde übersiedeln und behielt diese Adresse bis zum Umzug in den Neubau Pérolles 2 im Jahr 2005.

Zeitungslesesaal 

 

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Institutsbibliothek 

 

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Sekretariat deutsch 

 

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Sekretariat französisch 

 

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Büro des Institutsdirektors 

 

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Besprechungsecke 

 

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Büro der Assistenten 

 

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Videoraum 

 

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Videoraum 

 

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Videoraum 

 

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Videoraum 

 

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Das Studium zu den Anfangszeiten

Hätte das neue Institut für Journalistik damals bereits eine Website gehabt, dann wären dies ihre Inhalte gewesen. So sah das Studium und das Institut in den ersten Jahren aus (v.a. 1969/70, vereinzelt Aspekte seit 1966).

  • Die Lehre der sozialen Kommunikationsmittel

    „Das Institut für Journalistik ist der Rechts-, Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät unterstellt. Das Institut bezweckt die wissenschaftliche Bearbeitung von Fragen aus dem Bereich von Presse, Radio, Film und Fernsehen sowie die Ausbildung von Journalisten in Ergänzung zu den ordentlichen Lehrgängen der Universität.“
    (aus dem Vorlesungsverzeichnis von 1968)

     

    Berufsaussichten

    „Das Tätigkeitsfeld für die Studenten ist nach dem Abschluss sehr weit: Presse, Radio, Film und Fernsehen sind ständig auf der Suche nach qualifiziertem Personal: Redaktoren, Korrespondenten, Reporter, Sendeleiter, Radio- und Fernsehjournalisten usw. Aber auch andere, der Öffentlichkeit weniger bekannte Arbeitsplätze stehen unseren Studenten offen, so zum Beispiel Informationsstellen öffentlicher Dienste, Pressechefs in Privatunternehmen, Spezialisten in Public Relations usw.
    In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass unser Institut zum Teil aus dem Wunsch der katholischen Presse, in der Schweiz den Nachwuchs zu fördern und für die Zukunft sicherzustellen, entstanden ist.“
    (aus dem Tätigkeitsbericht von 1969/70)

    Interessantes dazu

    1966, bei der Gründung des Instituts, waren Film, Radio und Fernsehen noch nicht Bestandteil des Studienganges. Man konzentrierte sich ausschliesslich auf die Zeitung, plante jedoch bald schon die Einbindung dieser Medien. Ab dem WS 1968/69, mit dem Beginn des zweiten 4-semestrigen Zyklus, trat das neue Studienprogramm inklusive Radio, Film und Fernsehen in Kraft. Damit wurde auch die Frage aufgeworfen, ob der Name des Instituts (Journalistik) geändert werden müsse. Man einigte sich darauf, nur den Namen des Studienganges zu ändern. Dabei wollte man den Begriff „Massenkommunikation“ unbedingt vermeiden. Auch der Begriff „Theorie der Kommunikation“ wurde diskutiert, bevor man sich auf die „sozialen Kommunikationsmittel“ einigte.

  • Organisation: Dozenten, Assistenten, Sekretariat

    Dozenten deutschsprachige Abteilung

    • Prof. Dr. Florian Fleck
    • Dr. E.J. Max Eigenmann
    • Dr. Stefan Portmann
    • Dr. Markus Drack
    • Dr. Franz Riklin
    • Dr. Otmar Hersche

     

    Dozenten französischsprachige Abteilung

    • Roger Pochon
    • Prof. Henri Agel
    • Abbé André Babel
    • Dr. Hugo Baeriswyl
    • Pierre Barras
    • René Braichet
    • Dr. E.J. Max Eigenmann
    • François Gross
    • Bernard Nicod

     

    Assistenten

    • Colette Apiou
    • Erhard Hutter

     

    Sekretariat

    • Dr. E.J. Max Eigenmann, Sekretär
    • Frau Marianne Tahami, Sekretärin
    • Frau Maria Vavruchova, Halbtagsangestellte

    (aus dem Tätigkeitsbericht von 1969/70)

  • Zulassung und Gebühren

    „Zur Ausbildung am Institut für Journalistik werden zugelassen an der Universität Freiburg immatrikulierte Studierende und Hörer mit genügend Vorbildung. Das Institut legt Wert darauf, den Studenten nicht nur eine wissenschaftliche Ausbildung, sondern auch eine solide Berufsausbildung zu vermitteln. Deshalb können auch andere an der Journalistik interessierte Personen, welche über eine genügende Allgemeinbildung verfügen (Maturität, Lehrabschluss als Setzer, Drucker, Kaufmann usw.), sich am Institut einschreiben. Sie schliessen ihr Studium mit einem Zeugnis ab.“

    (aus dem Tätigkeitsbericht von 1969/70)

     

    Einschreibegebühr

    (gemäss Vorlesungsverzeichnis von 1968)

    Für Immatrikulierte Studenten und Hörer der Universität: 10 Fr.

    Für andere Teilnehmer: 25 Fr.

     

    Gebühr Vorlesungen

    (gemäss Vorlesungsverzeichnis von 1968)

    Für alle Teilnehmer pro Wochenstunde im Semester: 5 Fr.

     

    Prüfungsgebühren

    (gemäss Protokoll der Sitzung der Institutsleitung vom 17. Mai 1966)

    Schriftliche Prüfung: 100 Fr.

    Mündliche Prüfung: 200 Fr.

    Diplomausstellung: 100 Fr.

     

    „Ein Gebührenerlass von 50%, eventuell auch mehr als 50%, kann auf Antrag des Abteilungsleiters gewährt werden. Eine Minimalgebühr wird in jedem Fall erhoben.“

    (aus dem Protokoll der Sitzung der Institutsleitung vom 21. Juni 1966)

    Interessantes dazu

    In einer Sitzung vom Juli 1966 hielt Prof. Fleck fest, dass es nicht nötig sei, ein besonderes schriftliches Gesuch für eine Reduktion der Gebühren einzureichen, „sondern dass die Institutsleitung von sich aus bei den einzelnen Kandidaten die Gebühr entsprechend ermässige, da sie ja während den vier Semestern genügend Gelegenheit habe, die Studenten bzw. Hörer des Institutes kennenzulernen.“

  • Studienplan

    Die Übersicht zeigt die Vorlesungen der deutschsprachigen Abteilung im WS 69/70 und SS 1970. Die Studierenden hatten die Möglichkeit, sich in einer der Kombinationen Presse/Radio und Fernsehen/Film zu spezialisieren.

    (aus dem Tätigkeitsbericht von 1969/70)

     

    Wintersemester 69/70

    • Kostenentwicklung und Konzentration von Tageszeitungen (Prof. Florian H. Fleck)
    • Einführung in die Aussagenanalyse (Dr. Markus T. Drack)
    • Kolloquium über neue Forschungsergebnisse und Publikationen (Dr. Markus T. Drack)
    • Analyse und Kritik von Radiosendungen (Dr. Markus T. Drack)
    • Berufsorganisationen der Presse (Dr. E.J. Max Eigenmann)
    • Film: Filmkunde, Dramaturgie des Films, Filmanalyse und -kritik (Dr. Stefan Portmann)
    • Fernsehen: Bildgestaltung, Sendestile und Gestaltungsprobleme, Programmanalysen und -vergleiche (Dr. Stefan Portmann)
    • Gestaltung eines Fernsehbeitrags (Dr. Stefan Portmann)

     

    Sommersemester 1970

    • Kosten- und Ertragslage von Tageszeitungen (Prof. Florian H. Fleck)
    • Ausgewählte Fragen der Massenkommunikation (Dr. Markus T. Drack)
    • Gestaltung einer Radiosendung (Dr. Markus T. Drack)
    • Urheberrecht (unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Radio, Film und Fernsehen) (Dr. Franz Riklin)
    • Übungen zur Zeitungskunde (Dr. Otmar Hersche)
    • Papierkunde (Dr. E.J. Max Eigenmann)
    • Film: Filmkunde, Dramaturgie des Films, Filmanalyse und -kritik (Dr. Stefan Portmann)
    • Fernsehen: Bildgestaltung, Sendestile und Gestaltungsprobleme, Programmanalysen und -vergleiche (Dr. Stefan Portmann)
    • Gestaltung eines Fernsehbeitrags (Dr. Stefan Portmann)

    Interessantes dazu

    Bereits 1970 stellte sich die Frage, ob durch einen Ausbau der Stoffgebiete auf 6 Semester übergegangen werden sollte. Ausserdem wurde das Ziel gesetzt, dass das Studium so bald wie möglich als Nebenfach- und als Hauptfachstudium anerkannt werden sollte.

  • Prüfungen

    Mündliche Prüfung (20 Minuten pro Fach, Total max. 1h 45min)

    Pflichtfächer für die verbalen Medien    

    • Lehre von der sozialen Kommunikation
    • Zeitungskunde oder Radiokunde
    • Pressegeschichte, Presse- und Rundfunkrecht
    • Ethik des Journalismus

    Wahlfächer für die verbalen Medien (1 Wahlfach obligatorisch)

    • Zeitgeschichte
    • Die Herstellung der Zeitung
    • Film- und Fernsehkunde
    • Rechtsfragen der sozialen Kommunikation

    Pflichtfächer für die optischen Medien  

    • Lehre von der sozialen Kommunikation
    • Filmkunde oder Fernsehkunde
    • Filmgeschichte
    • Ethik des Journalismus

    Wahlfächer für die optischen Medien (1 Wahlfach obligatorisch)

    • Zeitgeschichte
    • Zeitungskunde
    • Radiokunde
    • Rechtsfragen der sozialen Kommunikation

     

    Schriftliche Prüfung (20 Minuten pro Fach, Total max. 1h 45min)

    Für die verbalen Medien (Prüfungen sind als Klausurarbeiten im Verlaufe von drei Stunden abzufassen)

    • Redigieren einer Kurznachricht
    • Verfassen einer Reportage für die Presse oder eines Beitrags für das Radio

    Für die optischen Medien

    • Verfassen einer Filmkritik
    • Verfassen einer Fernsehkritik

     

    Zu den Prüfungen wurden nur zugelassen:

    • Bewerber, die sich über den regelmässigen Besuch der Vorlesungen und Übungen des Institutes während vier Semestern ausweisen konnten.
    • Bewerber, welche sich über ein Praktikum (Presse, Radio, Fernsehen) ausweisen konnten, das sie mit vorheriger Zustimmung der Institutsleitung angetreten hatten.

     (aus der Prüfungsordnung vom 17. Dezember 1968)

  • Schriftliche Arbeiten und Praktika

    „Der Bewerber für das Zeugnis muss eine schriftliche Abschlussarbeit, jener für das Diplom eine schriftliche Diplomarbeit, eingereicht haben. Der Gegenstand der Abschlussarbeit bzw. Diplomarbeit wird vom Fachdozenten im Einverständnis mit der Institutsleitung bestimmt. Für die Abfassung der Abschlussarbeit bzw. Diplomarbeit stehen drei Monate zur Verfügung.“

    (aus dem Protokoll der Sitzung der Institutsleitung vom 21. Juni 1966)

     

    „Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Bewerber ein Praktikum von drei Monaten (Presse, Radio, Film) absolvieren.“

    (aus der Prüfungsordnung vom 17. Dezember 1968)

  • Abschluss

    Diplom

    „Die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät erteilt auf Antrag des Institutes nach Absolvierung des viersemestrigen Studienprogrammes und auf Grund einer erfolgreich bestandenen Prüfung gemäss Prüfungsreglement ein Diplom. Nur immatrikulierte Studierende mit einem Universitätsgrad (mindestens Lizentiat), welche eine Diplomarbeit eingereicht und ein Praktikum von drei Monaten absolviert hatten, können sich für das Diplomexamen einschreiben.“

    (aus dem Vorlesungsverzeichnis von 1968)

    Zeugnis

    „Nicht immatrikulierte Teilnehmer erhalten nach Absolvierung des viersemestrigen Studienprogrammes und auf Grund einer erfolgreich bestandenen Prüfung gemäss Prüfungsreglement ein Zeugnis. Sie haben sich über ein Praktikum von drei Monaten auszuweisen und eine schriftliche Zeugnisarbeit einzureichen.“

    (aus dem Vorlesungsverzeichnis von 1968)

  • Exkursionen
    • Besuch der Redaktion und der Druckerei des „Tagesanzeiger“ in Zürich (Februar 1970)
    • Besuch des Studios von „Téléjournal“ in Zürich (Februar 1970)
    • Besuch der Druckerei „St. Paul“ in Fribourg (Mai 1970)
    • Besuch der SRG-Generaldirektion (1969)
    • Besuch des Schweizer Kurzwellendienstes (1969)
    • Besuch der Radio- und Fernsehstudios des Bundeshauses während der Juni-Session der eidgenössischen Räte sowie Beobachtung der Arbeit des Parlamentes (Sommersemester 68)
    • Besuch der Schweizerischen Depeschenagentur in Bern (Sommersemester 68)
    • Besuch der Zeitungsdruckerei „La Suisse“ in Genf (Wintersemester 67/68)
    • Besuch des Studios des welschen Fernsehens in Genf (Wintersemester 67/68)

    (aus dem Tätigkeitsbericht 1967/68 und dem Protokoll der Kuratoriumssitzung vom 2. Juli 1969)

Das ehemalige Videostudio am Standort Miséricorde

Vor dem heutigen Videostudio in Pérolles bestanden bereits im Kellergeschoss des Foyer St-Justin erste Videoräumlichkeiten, Mit dem Umzug des Instituts an die Miséricorde folgte später ein erstes semi-professionelles Videostudio im Untergeschoss des Universitätsgebäudes. Dieses Aufnahmestudio samt Regieraum war für den damaligen Stand der Technik topmodern ausgerüstet und ermöglichte bereits Anfang der Achtzigerjahre studentisches Fernseh- und Filmschaffen auf hohem Niveau. Nebst dem Primärzweck zur audio-visuellen Ausbildung wurde das Studio in zweiter Linie auch für externe Medientrainings eingesetzt. Dieses Standbein unterstützte die Liquidität des Instituts damals nachhaltig. Ebenfalls trug es zum Renommee der Universität Freiburg als Kompetenzzentrum für Journalistik und Kommunikationswissenschaft bei.

Die Startfinanzierung des Studios musste ohne universitäre Unterstützung sichergestellt werden, wobei die Realisierungskosten rund eine Viertelmillion Schweizer Franken betrugen. Die finanzielle Bewerkstelligung des Projekts war dem Engagement und dem Netzwerk des ersten Institutsdirektors Prof. Dr. Florian Fleck sowie des damaligen Kuratoriumspräsidenten Dr. Karl Blöchliger zu verdanken.

Mehr zum ehemaligen Videostudio Miséricorde und seinem bedauernswerten Ende erfahren Sie in diesem Videobeitrag zu Prof. Dr. Florian Fleck.

Zeichnung von Ivo Fantoni, 1984