Das Antragsverfahren Schritt für Schritt

  • 1. Programm- und Universitätswahl

    Universitäten in der Schweiz

    Universitäten im Ausland

    Empfehlung: lesen Sie auch das Merkblatt betreffend die Anerkennung der im Ausland bestandenen Prüfungen. Für die Kurswahl wird es sehr behilflich sein. 

    Informationsveranstaltungen und Fristen

  • 2. Online-Bewerbung
    1. Log in über www.myunifr.ch
    2. Die Online-Bewerbung ausfüllen
      Empfehlung: Lesen Sie vor der Registrierung die Rubrik "Verfahren" sorgfältig durch. So können Sie unter anderem alle Unterlagen, die Sie für Ihre Online-Bewerbung benötigen, im PDF-Format vorbereiten.
    3. Wenn die Online-Bewerbung abgeschlossen ist: Drucken Sie die Zusammenfassung der Bewerbung im PDF-Format aus und lassen Sie sie vom Büro Erasmus und Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (MIS 4060) unterschreiben. Das Mobilitätsaufenthalt OUT INFO 2 Bewerbung Auswahl Nominierung 5. September 2019 2/4 unterschriebene Formular laden Sie dann über MyUnifr hoch, um Ihre Online-Bewerbung zu beenden.
    4. Zusätzich zur Online-Bewerbung bitten wir Sie, das unterzeichnete vollständige Bewerbungsdossier in ausgedruckter Form per Post an das Büro Erasmus und internationale Beziehungen der Rechtswissenschatlichen Fakultät zu senden oder vorbeizubringen (MIS 4060), und zwar für eine Bewerbung:
      - SEMP: ein Exemplar
      - CTLS: drei Exemplare
      - Konventionen: ein Exemplar
      - Doppeldiplom Freiburg / Paris II: vier Exemplare
      - Koordinierte Diplome Heidelberg, Hong Kong oder Lisboa: ein Exemplar

    Bewerbungsfrist: 31. Oktober für einen Studienaufenthalt im nächsten akademischen Jahr, sei es für das Herbstsemester oder das Frühlingssemester oder das ganze akademische Jahr. 

  • 3. Auswahlgespräche

    Je nach gewähltem Programm (CTLS, Doppeldiplome Freiburg / Paris II) oder der Anzahl Bewerbungen (SEMP Programm) werden Auswahlgespräche organisiert. Bitte beachten Sie die entsprechenden Daten und Termine.
    Die Interviews werden in der Unterrichtssprache der jeweiligen Universität durchgeführt (Deutsch, Französisch oder Englisch).
    Hinweis: Immer mehr Universitäten verlangen einen Sprachtest. Im Allgemeinen wird ein Niveau B2 empfohlen. Für koordinierte Masterabschlüsse ist mindestens das Niveau C1 erforderlich. Die Sprachvorbereitung ist daher besonders wichtig. Bitte beachten Sie die Anforderungen auf den Websites der von Ihnen ausgewählten Universitäten. 

  • 4. Entscheidungen

    Für das Swiss European Mobility Programme wird Anfang November, nach Ablauf der Bewerbungsfrist, ein erstes Schreiben (Entscheidung oder Auswahlkommission) verschickt. Die Entscheidungen betreffend die von der Fakultät verwalteten Mobilitätsprogramme werden in der ersten Dezemberhälfte mitgeteilt.

    Bei koordinierten Masterabschlüsse und Konventionen trifft die Gastuniversität ihre eigene Auswahl. Daher muss man auf die endgültige Entscheidung der Gastuniversität warten.

    Für das SEMP-Programm behält sich die Gastuniversität das Recht vor, eine Bewerbung abzulehnen.

    Die Studierenden, die keinen Platz an der Universität ihrer ersten Wahl bekommen, sind eingeladen, die noch bestehenden Möglichkeiten eines Auslandaufenthaltes mit dem Büro Erasmus und Internationale Beziehungen zu besprechen. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit dem Büro Erasmus und Internationale Beziehungen auf. Erfahrungsgemäß sollte es möglich sein, für alle, die sich für einen Auslandsaufenthalt anmelden, einen Studienplatz zu finden, sofern sie genügend motiviert und flexibel sind. 

  • 5. Definitive Einschreibung

    Für das SEMP-Programm (Definitives Einschreibeformular) und das CTLS (Information – Nomination Form) haben die Studierenden nach Erhalt der Entscheidung bis zum 29. Januar Zeit, um – durch Rücksendung des Formulars – zu bestätigen, dass sie den ihnen zugewiesenen Studienplatz akzeptieren. Wird dieser Termin verpasst, wird der Studienplatz jemand anderem zugewiesen. 

  • 6. Nominierung und Einschreibung an der Gastuniversität

    SEMP-Aufenthalte: Ende Februar / Anfang März teilen wir den Gastuniversitäten offiziell die Nominierungen mit. Wenn dies geschehen ist, informieren wir die Studierenden per E-Mail. Von diesem Zeitpunkt an können die Studierenden somit das Anmeldeverfahren an der Gastuniversität einleiten.

    Studienaufenthalte im Rahmen von Konventionen: Studierende müssen das Antragsformular der Gastuniversität ausfüllen. Wir schicken die Bewerbungsdossiers an die Gastuniversitäten, damit sie ihre Entscheidungen treffen. Wenn die Bewerbung von der Gastuniversität akzeptiert ist, werden die Studierenden informiert und sie können sich an der Gastuniversität einschreiben.

    CTLS: Nachdem wir von den Studierenden, denen ein Platz zugeteilt wurde, das ausgefüllte Formular Information – Nomination Forms erhalten haben, werden diese Formulare an das CTLS geschickt. Danach können die Studierenden sich online einschreiben.

    Hinweis: Die Verfahren und Fristen sind von Institution zu Institution unterschiedlich. 

    Empfehlung: Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Gastuniversität über das Anmeldeverfahren und die Fristen. Manchmal kommt es auch vor, dass E-Mails, die von der Gastuniversität gesendet werden, als Spam betrachtet werden. Überprüfen Sie deshalb bitte auch Ihren Spam-Ordner.

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