Doktorat

Das Doktorat bildet nach dem Bachelor und Master die dritte Studienstufe. Es dient der Förderung wissenschaftlicher Erkenntnisse. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann ein Doktorat in Rechtswissenschaft (Dr. iur.) und ein Doktorat in Rechtswissenschaftlichen Studien (Dr. phil. in scientiis juridicis) erworben werden.

  • Die Dissertation

    Das Abfassen einer wissenschaftlichen Forschungsarbeit und deren mündliche Verteidigung ist Bedingung für das Erlangen des Doktortitels. Die Dissertation wird von einem Professor oder einer Professorin betreut, der dem Doktoranden oder der Doktorandin bei der Themenwahl zur Seite steht. Die Verteidigung der Dissertation erfolgt frühestens vier Semester nach der Einschreibung als Doktorand oder Doktorandin.

    Das Verfahren zur Erlangung des Doktortitels ist im Reglement vom 11. März 2009 über die Promotionsordnung für den Erwerb des Doktorates der Rechtswissenschaften geregelt.

  • Zulassungsbedingungen

    Bevor Sie sich zum Doktorat in Rechtswissenschaft oder in Rechtswissenschaftlichen Studien anmelden können, brauchen Sie die Zusage einer Betreuungsperson aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen unserer Fakultät. Bitte nehmen Sie deshalb zuerst Kontakt mit einem Professor, einer Professorin auf, der oder die Ihre Arbeit betreuen könnte.

    Für die Zulassung zum Doktor der Rechtswissenschaft müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Master of Law einer schweizerischen Universität oder gleichwertiger juristischer Abschluss einer ausländischen Universität,
    • Durchschnittsnote des Master of Law oder des gleichwertigen juristischen Abschlusses einer ausländischen Universität von mindestens 4.75,
    • Zusage eines Professors, einer Professorin, der oder die bereit ist, die Dissertation zu betreuen.

    Für die Zulassung zum Doktorat der Rechtswissenschaftlichen Studien müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Master of Arts in Legal Studies oder anderer universitärer Masterabschluss, den der Professoren- und Professorinnenrat als gleichwertig erachtet,
    • Durchschnittsnote des Master of Arts in Legal Studies oder des anderen universitären Masterabschlusses von mindestens 4.75,
    • Zusage eines Professors, einer Professorin, der oder die bereit ist, die Dissertation zu betreuen.

    Abweichungen vom erforderlichen Notendurchschnitt sind möglich gemäss Art. 30c des Reglements vom 28. Juni 2006 über das Rechtsstudium.

  • Zulassungsverfahren

    Ein Gesuch um Zulassung zum Doktorat ist jederzeit möglich. Die Anmeldung kann entweder für das laufende oder das darauffolgende Semester erfolgen. Bitte beachten Sie, dass das Zulassungsverfahren mehrere Wochen dauern kann.

    Achtung: Studierende, die bereits über ein aktives @unifr-Konto verfügen, müssen sich über das Portal MyUnifr anmelden.

    Informationen zum Zulassungsverfahren und Link zur Online-Anmeldung

  • Publizieren in der AISUF-Reihe

    Die Reihe AISUF ist die wissenschaftliche Schriftenreihe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg/Schweiz, die beim Verlag Schulthess Juristische Medien AG in Zürich erscheint. Sie publiziert vor allem Freiburger Habilitationsschriften und herausragende Dissertationen. Herausgegeben wird die Reihe derzeit von Prof. Jacques Dubey und Prof. Hubert Stöckli. Ihre Vorgänger waren Prof. Max Gutzwiller (der Begründer der Reihe), Prof. Felix Wubbe (Bände 31-50) und Prof. Peter Gauch (Bände 51-400). Insgesamt sind bereits über 400 Bände erschienen.

    Doktorandinnen und Doktoranden, die ihre Dissertation in der «AISUF-Reihe» publizieren möchten, finden hier die dazugehörige Informationsschrift.

     

Kontakt

Isabelle Brodard

 026 300 80 02 / 80 00
 ius-admin@unifr.ch