Focus
Le droit maritime médiéval des Rôles d’Oléron
Strafverfahren beruhen auf Beweisen, deren Erhebung durch das Recht geregelt wird. In der Praxis kommt es dabei manchmal zu Verstössen und es stellt sich die Frage, wie mit rechtswidrig erhobenen Beweismitteln umzugehen ist. Zentral ist dabei die Norm von Art. 141 der Strafprozessordnung: Danach sind solche Beweismittel je nach Art der verletzten Rechtsnorm absolut unverwertbar, nur ausnahmsweise verwertbar oder immer verwertbar. Für das Schicksal des Prozesses ist mithin entscheidend, welcher Art der Rechtsverstoss bei der Beweiserhebung war. Trotzdem fehlt bis heute eine dogmatisch überzeugende Abgrenzung dieser Kategorien. In seiner Habilitationsschrift wird Prof. Stefan Maeder Defizite der aktuellen Auslegung von Art. 141 StPO aufzeigen und einen mit dem geltenden Gesetzeswortlaut in Übereinstimmung zu vereinbarenden Ansatz entwickeln, der die Aspekte der Justizförmigkeit des Strafverfahrens und der Rechtssicherheit in den Vordergrund stellt.
Le droit maritime médiéval des Rôles d’Oléron