Mehrjahresplanung 2028 – 2032

Ralph Doleschal,
Generalsekretär

Die Unifr muss alle zehn Jahre einen Strategieplan und alle fünf Jahre eine mit diesem Plan abgestimmte Mehrjahresplanung (MJP) erstellen, in der u.a. ihre Ziele und die benötigten Mittel verankert werden. Auf der Grundlage dieser MJP wird die Zielvereinbarung mit dem Staat ausgehandelt, in welcher auch die jährlichen Globalbudgets festgelegt werden.

Im Folgenden soll der vom Rektorat für die Erarbeitung der nächsten MJP 2028–32 definierte Prozess beschrieben werden. Dieser wurde so konzipiert, dass eine Einbindung sämtlicher massgebender Organe und Einheiten erfolgen und im Rahmen eines iterativen Verfahrens eine optimale Abstimmung von «Top-Down-Vorgaben» und von «bottom-up» entwickelten Vorschlägen erzielt werden kann. Er ermöglicht auch die gemeinsame Suche nach Lösungen bei unterschiedlichen Vorstellungen.

Grundlage für die MJP 2028–32 bilden u.a. die für die betreffende Leistungsperiode festgelegten Strategien bzw. Planungen der einzelnen Fakultäten, für die das Rektorat Vorgaben gemacht hatte. Diese wurden z.T. durch Überlegungen der Fakultäten und ihren «Planungskomitees» beeinflusst, die bereits ab Oktober 2024 im Zuge von Sparvorgaben des Rektorats erfolgt waren.

Während die Fakultäten im Herbst 2025 ihre Planungen erarbeiteten, traf sich das Rektorat in mehrere Reflexionssitzungen zur künftigen strategischen Orientierung und Entwicklung der Unifr und der kommenden MJP. Die entsprechenden Überlegungen wurden dem Senat unterbreitet, der sich seinerseits damit auseinandersetzte. Ein regelmässiger Austausch fand auch mit den Fakultäten statt, und zwar anlässlich von Konferenzen mit dem Rektorat und der Dekanin und den Dekanen sowie bilateraler Gespräche mit der Rektorin. Die künftige Strategie und nächste MJP wurden sodann an speziell organisierten Treffen mit den Körperschaften CSWM, AGEF und VPU sowie an der Generalversammlung der Professorenschaft thematisiert.

Nach Erhalt der fakultären Planungen Ende 2025 und deren Analyse verfasste das Rektorat einen ersten Entwurf der neuen MJP. Dieser wurde an weiteren bilateralen Gesprächen mit der Dekanin und den Dekanen sowie einer Retraite aller Professorinnen und Professoren im Februar 2026 vorgestellt. Vorgesehen ist, dass dieser Entwurf dann aufgrund der Vernehmlassungsrückmeldungen des Senats, der Fakultäten und der Körperschaften, des Berichts einer vom Rektorat eingesetzten «Advisory Group» (die sich aus externen Persönlichkeiten zusammensetzt) sowie anderer Elemente (u.a. einer externen Marktanalyse und Umfragen) weiterentwickelt wird. Nach einer weiteren Konferenz mit der Dekanin und den Dekanen und Diskussionen mit dem Senat wird das Rektorat dem Senat im Juli 2026 einen finalen Entwurf zur Genehmigung vorlegen. Die definitive Fassung der MJP 2028–2032 wird dem Staatsrat im Oktober 2026 unterbreitet.