FAQ zum Lehrbetrieb im Frühlingssemester 2021

  • 1. Welche Kurse finden im Fernunterricht, welche im Präsenzunterricht statt?

    Die Lehrveranstaltungen auf Bachelor- und Masterstufe finden im Frühlingssemester online statt. Von dieser Regel ausgenommen sind Blockkurse und Seminare. Bitte beachten Sie die Informationen der für diese Kurse verantwortlichen Professorinnen und Professoren.

    Je nach Situation wird es möglich sein, nach Ostern wieder hybrid (also im Fern- und Präsenzmodus) zu unterrichten. Weitere Informationen dazu folgen zur gegebenen Zeit.

  • 2. Ich gehöre einer Risikogruppe an und möchte nicht am Blockkurs / Seminar teilnehmen. Was kann ich tun?

    Sollten Sie einer Risikogruppe angehören und aus diesem Grund einem Blockkurs oder einem Seminar, die ausschliesslich als Präsenzveranstaltungen angeboten werden, nicht vor Ort folgen können, sind Sie gebeten, eine alternative Studienleistung zu wählen, die unser Reglement über das Rechtsstudium vorsieht. Für diesen Fall müssen Sie sich möglichst rasch, spätestens aber bis zum 17. Februar 2021 beim Dekanat (ius-examens@unifr.ch) wieder abmelden. Die Prüfungsgebühr wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet.

  • 3. Warum muss ich mich auf myunifr.ch für einen Kurs einschreiben?

    Wie schon im Herbst, müssen Sie für jede Lehrveranstaltung (BLaw und MLaw), die Sie im Frühling besuchen wollen, eingeschrieben sein. Diese Einschreibung dient der Rückverfolgbarkeit und damit Ihrem Schutz für den Fall, dass wir unser 

    Lehrangebot durch Präsenzunterricht ergänzen können. Zudem lassen sich so die Online-Kurse gezielter vorbereiten.

    Wichtig: Die Kurseinschreibung befreit Sie nicht davon, sich für die Examen, die Sie abzulegen wünschen, einzuschreiben. Für die Examen müssen Sie sich also rechtzeitig separat einschreiben!

  • 4. Wie schreibe ich mich für einen Bachelor-Kurs ein?

    Die im Herbstsemester 2020 erfolgten Einschreibungen in die Bachelorkurse bleiben bestehen. Bitte prüfen Sie zwischen dem 17. und dem 21. Februar 2021 auf MyUnifr.ch, ob diese nach wie vor korrekt sind.

    Studierende, die sich neu für einen Bachelorkurs im Frühlingssemester 2021 einschreiben möchten, melden sich in dieser Zeit bitte beim Dekanat (ius-admin@unifr.ch ).

    Zwischen dem 17. Februar (ab 14.00 Uhr) und dem 21. Februar 2021 können Sie sich für den Semesterkurs Europarecht II / Einführung in das europäische Privatrecht auf dem Portal MyUnifr.ch (Rubrik «Studium») einschreiben. Eine Anleitung finden Sie hier.

  • 5. Wie schreibe ich mich für einen Master-Kurs ein?

    Zwischen dem 17. Februar (ab 14.00 Uhr) und dem 21. Februar 2021 können Sie sich für die Semesterkurse auf dem Portal MyUnifr.ch (Rubrik «Studium») einschreiben. Eine Anleitung finden Sie hier.

  • 6. Ich habe mich in einen Kurs auf myunifr.ch eingeschrieben. Nun möchte ich doch nicht mehr teilnehmen. Was muss ich tun?

    Sollten Sie nach dem 21. Februar 2021 eine Lehrveranstaltung, für die Sie sich auf MyUnifr.ch eingeschrieben haben, nicht besuchen, müssen Sie Ihren Eintrag in der ersten Lehrveranstaltung löschen. Wenn Sie stattdessen eine andere Veranstaltung besuchen, schreiben Sie sich für diese andere Veranstaltung auf myunifr.ch ein.