BeNeFri: Mehr Wahlmöglichkeiten im Master
Die Rahmenvereinbarung BENEFRI zwischen den Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg erweitert das Studienangebot im Masterprogramm auf sinnvolle Weise. Das BeNeFri-Abkommen erlaubt den Masterstudierenden, Kurse an den beiden Partneruniversitäten zu besuchen. Die Studierenden wählen aus einer Vielzahl von Veranstaltungen und lernen den Alltag an einer anderen juristischen Fakultät kennen.
Modalitäten
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Studierende von Freiburg
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Zugang: Einzig Studierende mit einem Bachelorabschluss der Rechtswissenschaften, und in Freiburg im Master of Law eingeschrieben sind, können Master of Law Kurse an den beiden Partneruniversitäten besuchen und deren Anerkennung beantragen (fast ausnahmslos oder unter besonderen Voraussetzungen).
- Allgemeine Anerkennungsprinzipien: Bitte konsultieren Sie das Merkblatt der Äquivalenzkommission.
- Austauschstudierende: Unter Vorbehalt des Abkommens der Heimuniversität gilt das Angebot auch für die Austauschstudierende in Freiburg und ist besonders im Europarecht eine attraktive Option. Austauschstudierende müssen die Anerkennung der Studienleistungen mit der Universität im Heimatland klären.
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Studierende von Bern und Neuenburg
- Zugang: Einzig Jus-Studierende mit einem Bachelorabschluss an ihrer Heimunivesität können Semesterkurse auf dem Niveau Master of Law an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg besuchen. Der Zugang zu Seminaren bleibt vorbehalten. Kein Zugang zu den Blockkursen. Studierende anderer Fakultäten ohne Bachelor of Law Abschluss, die einen Kurs im Recht in Freiburg besuchen möchten, können nur die Kurse auf dem Niveau Bachelor of Law besuchen.
- Prüfungen: Bitte beachten Sie die Prüfungsmodalitäten und insbesondere die Fristen für die Prüfungseinschreibung, die durch myUniFR gemacht werden muss.
- Allgemeine Anerkennungsprinzipien: Es liegt in der Verantwortung der Studierenden sich an Ihrer Fakultät vorgängig über die Bedingungen der Anerkennung zu informieren.
Reisekostenvergütung
Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre Reisekosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen den Partneruniversitäten rückvergüten zu lassen.
weitere Informationen zur Reisekostenvergütung
Kursauswahl
Konsultieren Sie dazu die Vorlesungsverzeichnisse der Partneruniversitäten: