Anerkennung von Studienleistungen

Die Anerkennung von Prüfungen und/oder schriftlichen Arbeiten, die Freiburger Studierende an einer anderen Fakultät in der Schweiz oder im Ausland erbracht haben, erfolgt nach den Richtlinien der Äquivalenzkommission. Vor der Abreise wird keine Anerkennungsgarantie gegeben. Mobilitätsstudierende beantragen die Anerkennung nach ihrer Rückkehr schriftlich bei der Äquivalenzkommission.

Nützliche Dokumente

Merkblatt

Formular Anerkennung