Willkommen in Freiburg
Im Rahmen der Mobilitätsprogramme BeNeFri und Swiss Mobility heisst die Universität Freiburg Mobilitätsstudierende anderer Schweizer Universitäten für ein bis zwei Semester willkommen.
Studierende, die an einer anderen Universität der Schweiz immatrikuliert sind und sich für eine Lehrveranstaltung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg interessieren, empfängt die Fakultät für ein bis maximal zwei Semester als Gaststudierende für ergänzende Lehrveranstaltungen.
Akademische Informationen
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Anerkennung von Studienleistungen
Gaststudierende von Schweizer und ausländischen Universitäten müssen sich an ihrer Heimuniversität über die Anerkennung von in Freiburg erbrachten Studienleistungen informieren.
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Notenbestätigungen (Transcript of records)
Am Ende der Prüfungssession wird für die Mobilitätsstudierenden eine Notenbestätigung erstellt. Das Original wird vom Erasmusbüro der Fakultät an die Koordinatorin oder den Koordinator der Heimuniversität geschickt. Auf Wunsch erhalten die Studierenden eine Kopie.
Die Studierenden, die Prüfungen an anderen Fakultäten abgelegt haben, können einen «Transcript of Records» bei der Dienststelle für internationale Beziehungen beantragen. Dieser listet alle erbrachten Leistungen in einem Dokument. Dem Antrag muss eine Kopie aller Resultate sowie eine Kopie des «blauen Hefts» beigelegt werden.
Die Noten können über Gestens eingesehen werden und werden weder per Telefon, noch per Email oder Fax mitgeteilt. Studierende der Schweizer Mobilität erhalten die Notenbestätigung im Original.
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Notenskala
Die Universität Freiburg verwendet die Schweizer Notenskala von 1 bis 6. Die Note 6 ist die beste, 1 die schlechteste. Ab der Note 4 ist eine Prüfung bestanden. Mit einer Note niedriger als 4 ist die Prüfung nicht bestanden. Halbe Noten können vergeben werden. Die Umrechnung der Noten in ein anderes System ist nicht möglich.