Master of Law 2013
Für Studierende, die im Herbst 2023 ihr Studium aufnehmen, gelten die Neuerungen des "Master of Law 2023".
In Freiburg ist der Master of Law vielseitig und flexibel gestaltbar. Bei entsprechend guter Planung können die Studierenden den Master of Law an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in zwei Semestern abschliessen.
Im Masterstudium vertiefen die Studierenden ihr Wissen in einzelnen Rechtsgebieten, die zuvor im Bachelor behandelt wurden. Dabei steht ihnen eine grosse Auswahl offen: Aus über 100 Masterkursen in sämtlichen Rechtsgebieten stellen sich die Studierenden ihr Programm individuell zusammen und wählen ihre Schwerpunkte.
ausführliche Beschreibung (studies.unifr.ch)
Wissenswertes rund um den Master of Law
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Studienaufbau
Für den Titel Master of Law benötigen die Studierenden 90 ECTS Kreditpunkte. Davon erwerben sie 70 ECTS Kreditpunkte in den Semester oder Blockkursen und durch den Besuch von mindestens zwei Seminaren. Dabei darf nur eines durch eine Seminararbeit ausserhalb der Seminare ersetzt werden. 5 ECTS Kreditpunkte entfallen auf die Masterarbeit. Die Abschlussnote wird aus dem Notendurchschnitt der Semester oder Blockkurse wie auch der Seminare und der Masterarbeit berechnet. 15 ECTS Spezialkredite können die Studierenden durch die Teilnahme an Spezialveranstaltungen, durch das Verfassen von schriftlichen Arbeiten, durch Praktika oder durch die Teilnahme an weiteren Block oder Semesterkursen erwerben. Nebst den rechtlich-fachlichen Kompetenzen legt die Fakultät besonderes Augenmerk auf die Förderung der persönlichen und sozialen Fähigkeiten.
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Zusätze
Die Masterstudierenden können ihren Titel mit zahlreichen Zusätzen aufwerten – unabhängig davon, ob sie bereits im Bachelor Zusatzqualifikationen erworben haben.
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Zweisprachigkeit
Freiburg ist die einzige Rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz, die sämtliche Veranstaltungen auf Bachelorstufe und einen Grossteil des Masterangebots in beiden Sprachen anbietet. Den Studierenden steht frei, ob sie das Studium einsprachig absolvieren oder manche Prüfungen auf Deutsch und andere auf Französisch ablegen, um die Zusatzqualifikation «Zweisprachig» zu erwerben.
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Mobilität
Dank der weltweiten Vernetzung der Dozierenden stehen zahlreiche international ausgerichtete Veranstaltungen auf dem Lehrplan. Die Masterstudierenden können jedes Jahr aus vielen Veranstaltungen mit Partneruniversitäten wählen. Rund 100 Fakultäten weltweit stehen ihnen für ein oder zwei Auslandsemester offen. Es besteht die Möglichkeit, sich nach der Rückkehr die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkennen zu lassen. Mit dem anspruchsvollen Doppeldiplom Fribourg– Paris II oder einem Studienaufenthalt am Center for Transnational Legal Studies in London (CTLS) können hochmotivierte Studierende ihr Curriculum bereichern.
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Studienbeginn und Anmeldefristen
Studienbeginn im Herbstsemester (September) oder im Frühlingssemester (Februar)
Anmeldefristen
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Für das Herbstsemester: 30. April
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Für das Frühlingssemester: 30. November
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Zulassungsbedingungen und Einschreibung
Bachelor of Law der Universität Freiburg oder einer anderen Schweizer Universität
Einschreibung
- Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor of Law einer Schweizer Universität wenden sich an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung und immatrikulieren sich an der Universität
- Absolventinnen und Absolventen des Bachelor of Law der Universität Freiburg ändern auf myunifr.ch ihr Studienprogramm von Bachelor of Law in Master of Law.
Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung ist verantwortlich für die Zulassung an die Universität. Sie liefert Informationen betreffend Zulassungsbedingungen und Fristen. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis erbringen.
Videopräsentation des Master of Law
Prof. Basile Cardinaux, Professeur de droit des assurances sociales et du travail