Gründung der neuen Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften

5 Fakten zum Projekt

1. Zugang zur Universitätsgemeinschaft

Die Studierenden, die an der neuen Fakultät den Studiengang zur Ausbildung von Primarlehrpersonen absolvieren werden, sind vollwertige Mitglieder der Universitätsgemeinschaft, genauso wie die anderen Studierenden der Universität Freiburg. Sie haben somit Zugang zum gesamten universitären Angebot, wie z.B. dem Universitätssport, der Beratung für Austauschsemester, den Unterstützungsleistungen (finanzielle, psychologische, administrative und juristische), den Sprachkursen oder den studentischen Gruppen.

2. Die Aufnahmebedingungen bleiben gleich

Nach der Schaffung der neuen Fakultät bleiben die Aufnahmebedingungen und der akademische Grad für die Ausbildung zur Primarlehrperson die gleichen. Die aktuellen Aufnahmebedingungen der HEP | PH FR werden weiterhin gelten und die verliehenen Diplome bleiben ein Bachelor of Arts in Primary Education sowie ein Lehrdiplom für den Unterricht auf der gesamten Primarstufe).
Aufnahmebedingung einsehen

3. Die Anforderungen bleiben gleich

Nach der Schaffung der neuen Fakultät bleiben die berufsqualifizierenden Anforderungen dieselben. Die Ausbildung von Primarlehrpersonen wird bereits heute an einer tertiären Bildungseinrichtung gewährleistet und nicht zusätzlich akademisiert. Dass die Universität neben der Ausbildung für die Sekundarstufen 1 und 2 auch eine für die Primarstufe anbieten wird, hat keinen Einfluss auf den Anteil an Praktika und Berufspraxis, die Qualifikationen und die spezifische Ausbildung der Lehrpersonen, die die Praktikant_innen in den Klassenzimmern beaufsichtigen.

4. Es gibt keine Sparmassnahmen

Die Schaffung der neuen Fakultät ist eine finanziell neutrale Operation ohne Sparmassnahmen. Zudem erhält das gesamte derzeitige Personal der HEP | PH FR eine Gehaltsgarantie und das Projekt führt zu keinem Stellenabbau.

5. Mehrwert des Projekts

Die Schaffung der neuen Fakultät umfasst zahlreiche Vorteile wie:

  • Verbesserte Synergien und Kooperationen im gesamten Bereich der Erziehungs- und Bildungswissenchaften.
  • Einführung eines gemeinsamen pädagogischen Verständnisses für die obligatorische Schule (1H-11H) im Sinne des HarmoS-Systems, des kantonalen Gesetzes über die obligatorische Schule sowie der west- bzw. deutschschweizerischen Lehrplänen (PER bzw. Lehrplan21).
  • Stärkung der Verbindungen zwischen der Regel- und Sonderschulbildung im Hinblick auf eine inklusive Schule.
  • Originelles Vorbild in der Schweizer Hochschullandschaft mit einem einzigartigen und attraktiven Profil, das sich mit berufsqualifizierenden und praxisnahen Studiengängen innerhalb einer Universität auszeichnet.
  • Aufwertung der Zweisprachigkeit als attraktive Besonderheit dank den 3 Studiengängen (auf Französisch, auf Deutsch oder zweisprachig).