Verwaltungsverfahren
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Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.00790 Sprachen Deutsch Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Master Semester HS-2019 Zeitplan und Räume
Vorlesungszeiten Mittwoch 08:15 - 11:00, Wöchentlich (Herbstsemester)
Unterricht
Verantwortliche - Waldmann Bernhard
Dozenten-innen - Sturny Lydia
- Waldmann Bernhard
Beschreibung In diesem Kurs wird das nichtstreitige Verwaltungsverfahren sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht analysiert und beübt. Anhand von durchgespielten «Musterverfahren» sollen die Studierenden auf das Anwaltspraktikum bzw. die Tätigkeit in der Verwaltung vorbereitet werden.
Zu den behandelten Themen gehören insbesondere:
- Verfügungen und andere Formen des Verwaltungshandelns
- Maximen und Garantien im Verwaltungsverfahren
- Einleitung eines Verwaltungsverfahrens
- Zuständigkeit und Zusammensetzung der Behörde
- Verfahrenssprache
- Vorsorgliche Massnahmen
- Parteien und Parteirechte
- Feststellung des Sachverhalts
- Amts- und Rechtshilfe im Verwaltungsverfahren
- Gütliche Einigung und Mediation
- Eröffnung von Verfügungen
Lernziele Die Studierenden sind am Ende des Kurses in der Lage, mit den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen verfahrens- und prozessrechtliche Fragestellungen zu beantworten und Rechtsmittelwege zu bestimmen.
Zu diesem Zweck müssen die Studierenden- die Verfahrensmaximen und ihre Konkretisierung in den Verfahrens- und Prozessordnungen kennen,
- sich in den einschlägigen Erlassen (insbesondere VwVG und wichtige Spezialerlasse) zurechtfinden,
- die im Kurs besprochene Gerichts- und Verwaltungspraxis kennen und anwenden können.
Prüfungsbeschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert 2 Stunden.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem bekanntgegebenen Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden grosso modo auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Folgende Erlasse sind zwingend an die Prüfung mitzunehmen:- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 28. November 1974 (EMRK; SR 0.101)
- Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021);
- Bundesgesetz über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (Bundesgerichtsgesetz, BGG; SR 173.110 );
- Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005 (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG; SR 173.32);
- Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess vom 4. Dezember 1947 (BZP; SR 273)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom 6. Oktober 2000 (SR 830.1)
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgabe Öff. Recht I (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. http://www.unifr.ch/ius/de/studium/studieren/examen). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten.
Dokument
Bibliographie Die Unterlagen zum Kurs können auf der Plattform "moodle" heruntergeladen werden. Das Passwort wird zu Beginn des Studienjahres im Kurs bekanntgegeben. Es kann ausserdem während des Studienjahres jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Waldmann angefragt werden.
Das Arbeiten mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen ist unabdingbar (BV, EMRK, VwVG, BZP, BGG, VGG). -
Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 18.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs 18.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs 18.09.2019 08:15 - 11:00 Kurs 09.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 16.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 23.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 30.10.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 06.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 13.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 20.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 27.11.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 04.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 11.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 18.12.2019 08:15 - 11:00 Kurs MIS 03, Raum 3120 -
Leistungskontrolle
Mündliche Prüfung - FS-2020, zweite Session 2020
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert 2 Stunden.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem bekanntgegebenen Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden grosso modo auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Folgende Erlasse sind zwingend an die Prüfung mitzunehmen:- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 28. November 1974 (EMRK; SR 0.101)
- Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021);
- Bundesgesetz über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (Bundesgerichtsgesetz, BGG; SR 173.110 );
- Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005 (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG; SR 173.32);
- Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess vom 4. Dezember 1947 (BZP; SR 273)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom 6. Oktober 2000 (SR 830.1)
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgabe Öff. Recht I (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. http://www.unifr.ch/ius/de/studium/studieren/examen). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten.
Mündliche Prüfung - FS-2020, Wiederholungssession 2020
Datum 10.09.2020 13:30 - 17:30 Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert 2 Stunden.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem bekanntgegebenen Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden grosso modo auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Folgende Erlasse sind zwingend an die Prüfung mitzunehmen:- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 28. November 1974 (EMRK; SR 0.101)
- Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021);
- Bundesgesetz über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (Bundesgerichtsgesetz, BGG; SR 173.110 );
- Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005 (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG; SR 173.32);
- Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess vom 4. Dezember 1947 (BZP; SR 273)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom 6. Oktober 2000 (SR 830.1)
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgabe Öff. Recht I (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. http://www.unifr.ch/ius/de/studium/studieren/examen). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten.
Schriftliche Prüfung - HS-2019, erste Session 2020
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert 2 Stunden.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem bekanntgegebenen Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden grosso modo auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Folgende Erlasse sind zwingend an die Prüfung mitzunehmen:- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 28. November 1974 (EMRK; SR 0.101)
- Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021);
- Bundesgesetz über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (Bundesgerichtsgesetz, BGG; SR 173.110 );
- Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005 (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG; SR 173.32);
- Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess vom 4. Dezember 1947 (BZP; SR 273)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom 6. Oktober 2000 (SR 830.1)
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgabe Öff. Recht I (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. http://www.unifr.ch/ius/de/studium/studieren/examen). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten.
Schriftliche Prüfung - HS-2020, erste Session 2021
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert 2 Stunden.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem bekanntgegebenen Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden grosso modo auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Folgende Erlasse sind zwingend an die Prüfung mitzunehmen:- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 28. November 1974 (EMRK; SR 0.101)
- Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021);
- Bundesgesetz über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (Bundesgerichtsgesetz, BGG; SR 173.110 );
- Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005 (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG; SR 173.32);
- Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess vom 4. Dezember 1947 (BZP; SR 273)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom 6. Oktober 2000 (SR 830.1)
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgabe Öff. Recht I (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. http://www.unifr.ch/ius/de/studium/studieren/examen). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten.
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Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Comparative Law 90 [MA]
Version: 20221107
Zusätzliche LeistungenSpezialkrediteSemesterkurse / Blockkurse
Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Master Kurse > Semesterkurse
Recht 90 [MA]
Version: 20221107
Semesterkurse / Blockkurse > Obligatorische Semesterkurse (Notenblock IUR IV)
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
WahlfächerZusätzliche Leistungen