Raumplanungs- und Baurecht

  • Unterricht

    Details

    Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Bereich Rechtswissenschaft
    Code UE-DDR.02444
    Sprachen Deutsch
    Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
    Kursus Master
    Semester FS-2026

    Zeitplan und Räume

    Vorlesungszeiten Freitag 08:15 - 11:00, Wöchentlich, BQC 13, Raum 5.809 (Frühlingssemester)

    Unterricht

    Verantwortliche
    • Stöckli Andreas
    Dozenten_innen
    • Stöckli Andreas
    Assistent_innen
    • Schuhmacher Christina
    Beschreibung

    Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des IUR III erworbenen Kenntnissen im Raumplanungs- und Baurecht bietet dieser Masterkurs die Möglichkeit zur Vertiefung des Verständnisses dieses vielschichtigen und in der Praxis sehr relevanten Rechtsgebiets.

    Das Raumplanungs- und Baurecht ist einem steten Wandel unterworfen, weshalb in diesem Kurs sowohl die Grundlagen vertieft als auch aktuelle Fragestellungen besprochen werden. Es werden bspw. die beiden grösseren Revisionen des Raumplanungsgesetzes der letzten Jahre sowie die Zweitwohnungsgesetzgebung thematisiert. Sodann wird am Beispiel konkreter Bauvorhaben das Baurecht in der Praxis veranschaulicht. Weiter werden aktuelle Themen wie die Planung und der Bau von erneuerbaren Energieanlagen sowie das Bauen ausserhalb der Bauzonen vertieft. Zudem werden jeweils die sich stellenden Verfahrensfragen aufgegriffen.

    Die Materie soll den Studierenden möglichst praxisbezogen vermittelt werden. So werden Gerichtsurteile analysiert sowie Fallstudien besprochen. Weiter werden vereinzelt Fachleute aus der Praxis eingeladen, um einen Einblick in die Praxis zu gewährleisten.

    Schliesslich wird in diesem Masterkurs von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen zusätzlichen Leistungsnachweis zu erbringen (Art. 9 Abs. 7 AR-RRS). So sollen die Studierenden auch selbstständig ein bestimmtes Thema oder einen konkreten Fall aus der Gerichtspraxis vertiefen und ihren Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer kurzen Präsentation vermitteln.  

    Lernziele

    Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden aufbauend auf den Kenntnissen aus dem Bachelorstudium spezifisches Wissen und die aktuellen Entwicklungen im Raumplanungs- und Baurecht zu vermitteln. Die Studierenden verfügen am Ende des Semesters über umfassende und vertiefte Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der Gerichtspraxis. Sie sind in der Lage, die praktischen Anwendungen dieser Regelungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Ausserdem sind sie vertraut mit dem Zusammenspiel mehrerer materiell- und formellrechtlicher Vorschriften aus dem behandelten Rechtsbereich, die in komplexen Fällen, z.B. bei der Planung und beim Bau von Windenergieanlagen, zum Zuge kommen. Überdies schärfen sie ihre Fähigkeiten in der Analyse von Gerichtsurteilen und Fallstudien. 

    Prüfungsbeschreibung

    Die Bewertung des Semesterkurses erfolgt im Rahmen einer mündlichen Prüfung und eines zusätzlichen Leistungsnachweises gemäss Art. 9 Abs. 7 des Ausführungsreglements zum Reglement über das Rechtsstudium (AR-RRS):

    − Die Studierenden werden im Rahmen einer mündlichen Prüfung (15 Minuten) über die Inhalte der Vorlesung geprüft. Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen. Die Studierenden sind gebeten, die relevanten Erlasse (siehe auch Ziff. 6) an die Prüfung mitzubringen. Die Prüfung wird closed-book durchgeführt. Betreffend Bearbeitung der Erlasse ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie) massgebend.

    − Zusätzlich zur Prüfung wird ein 15-minütiger Vortrag (zusätzlicher Leistungsnachweis) im Rahmen des Semesterkurses bewertet. Die Studierenden entscheiden im Voraus, ob sie ihren Vortrag bewerten lassen wollen. Am Ende des Semesters (noch während der Vorlesung) wird den Studierenden die Note des Vortrags bekannt gegeben. Der Student oder die Studentin hat nach Kenntnisnahme der Note für den Vortrag die Möglichkeit, auf deren Berücksichtigung für die Gesamtnote zu verzichten. Falls verzichtet wird, ist für die Bewertung des Kurses nur die Note der mündlichen Prüfung relevant. Falls ein Student oder eine Studentin auf die Berücksichtigung der Note für den Vortrag verzichten will, muss dies dem Dozenten bis spätestens am Sonntag der letzten Vorlesungswoche des Semesters, in welchem der Vortrag erbracht worden ist, per E-Mail (andreas.stoeckli@unifr.ch) mitgeteilt werden. Die Studierenden haben keinen Anspruch darauf, den Vortrag zu wiederholen.

    Sofern die Note für den Vortrag in die Gesamtnote einfliessen soll, wird diese Note zu einem Drittel und die Note der mündlichen Prüfung zu zwei Dritteln in die Gesamtnote einfliessen. 

  • Einzeltermine und Räume
    Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort
    13.03.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
    20.03.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
    27.03.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
    17.04.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
    24.04.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
    01.05.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
    08.05.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
    22.05.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
    29.05.2026 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 5.809
  • Leistungskontrolle

    Mündliche Prüfung - FS-2026, zweite Session 2026

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Die Bewertung des Semesterkurses erfolgt im Rahmen einer mündlichen Prüfung und eines zusätzlichen Leistungsnachweises gemäss Art. 9 Abs. 7 des Ausführungsreglements zum Reglement über das Rechtsstudium (AR-RRS):

    − Die Studierenden werden im Rahmen einer mündlichen Prüfung (15 Minuten) über die Inhalte der Vorlesung geprüft. Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen. Die Studierenden sind gebeten, die relevanten Erlasse (siehe auch Ziff. 6) an die Prüfung mitzubringen. Die Prüfung wird closed-book durchgeführt. Betreffend Bearbeitung der Erlasse ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie) massgebend.

    − Zusätzlich zur Prüfung wird ein 15-minütiger Vortrag (zusätzlicher Leistungsnachweis) im Rahmen des Semesterkurses bewertet. Die Studierenden entscheiden im Voraus, ob sie ihren Vortrag bewerten lassen wollen. Am Ende des Semesters (noch während der Vorlesung) wird den Studierenden die Note des Vortrags bekannt gegeben. Der Student oder die Studentin hat nach Kenntnisnahme der Note für den Vortrag die Möglichkeit, auf deren Berücksichtigung für die Gesamtnote zu verzichten. Falls verzichtet wird, ist für die Bewertung des Kurses nur die Note der mündlichen Prüfung relevant. Falls ein Student oder eine Studentin auf die Berücksichtigung der Note für den Vortrag verzichten will, muss dies dem Dozenten bis spätestens am Sonntag der letzten Vorlesungswoche des Semesters, in welchem der Vortrag erbracht worden ist, per E-Mail (andreas.stoeckli@unifr.ch) mitgeteilt werden. Die Studierenden haben keinen Anspruch darauf, den Vortrag zu wiederholen.

    Sofern die Note für den Vortrag in die Gesamtnote einfliessen soll, wird diese Note zu einem Drittel und die Note der mündlichen Prüfung zu zwei Dritteln in die Gesamtnote einfliessen. 

  • Zuordnung
    Zählt für die folgenden Studienpläne:
    Comparative Law 90 [MA]
    Version: 20221107
    Semesterkurse / Blockkurse
    Zusätzliche Leistungen
    Spezialkredite

    Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
    Version: ens_compl_droit
    Master Kurse > Semesterkurse

    Recht 180
    Version: 20221107
    Englische Leistungen > Semesterkurse - Cours semestriels à choix

    Recht 90 [MA]
    Version: 20221107
    Zusätzliche Leistungen
    Spezialkredite
    Semesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse

    Rechtswissenschaft im Teilzeitstudium 180
    Version: 20221107
    ZUSÄTZE > Englische Leistungen > Semesterkurse - Cours semestriels à choix

    Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
    Version: 20250616_NEW
    Zusätzliche Leistungen
    Wahlfächer