Lernziele |
Die Zulassungsbedingung Hausarbeit betrifft alle "Politik und Gesellschaft" (BA) Studierenden die sich in die Vorlesung L41.00204 einschreiben. Studierende anderer Studiengänge sind nicht verpflichtet, die Hausarbeit zu schreiben. BApol Studierende sind verpflichtet, eine Hausarbeit (L41.00205) vor Ende der letzten Unterrichtsstunde des Semesters wie folgt zu erfüllen: Zwei Arbeiten zu je 10 Seiten (Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Bibliographie nicht eingerechnet) zu 6 ECTS. Eine Ausnahme wird NUR bei Studierenden des alten Studienplans "Politik und Gesellschaft" gewährt, diese müssen sich proaktiv beim Sekretariat des Fachbereichs "Politik und Gesellschaft" melden, wenn Sie gemäss altem Studienplan nur zu 3 ECTS verpflichtet sind oder sich diesbezüglich nicht sicher sind. Beachten Sie die verbindliche Abgabefrist, die Studierenden informieren sich direkt im Unterricht, wenn inhaltlich und formtechnisch Fragen offen sind. |
Zugangsbedingungen |
Die Vorlesung UE L41.00204 ist mit der Hausarbeit UE L41.00205 verbunden, die Hausarbeit ist Voraussetzung für den Besuch der Vorlesung und muss spätestens in der letzten Unterrichtsstunde des Semesters eingereicht werden. Es werden nur Einschreibungen mit simultaner Einschreibung in die Hausarbeit und Prüfung (UE L41.00205) akzeptiert. |
Bemerkungen |
Informationen zur Einschreibung Studierende anderer Universitäten müssen sich in Freiburg anmelden, um einen Kurs zu besuchen und eine Prüfung zu schreiben. Studierende von auswärts, die sich über BENEFRI angemeldet haben, aber noch nicht aktiviert wurden und sich deswegen nicht einschreiben können, bitten wir, bevor Sie uns kontaktieren, zu überprüfen, ob Sie bereits aktiv im System sind. Eine Kurseinschreibung ist erst dann möglich, darum bitten wir Sie, sich ERST AB EINER WOCHE VOR EINSCHREIBESCHLUSS bei Problemen in Verbindung mit Ihrer Aktivierung / BENEFRI per E-Mail beim Sekretariat "Fachbereich Politik und Gesellschaft" zu melden. Desweiteren bitten wir Sie, sich in die aufgelegten Anwesenheitslisten beim Besuch der Vorlesung einzutragen, die uns einen Überblick verschaffen, bis alle Studierenden sich einschreiben konnten (Achtung: Das Einschreiben in die Listen ersetzt nicht die offizielle Einschreibung, diese muss von den Studierenden selbst, sobald als möglich, im System vorgenommen werden). Wir erwarten, dass alle Studierenden mit den Regeln vertraut sind und in Eigenverantwortung prüfen, dass sie sich in die Unterrichtseinheiten, die ihrem Studienplan entsprechen oder damit vereinbar sind, eingeschrieben haben. Ohne Meldung direkt an das zuständige Sekretariat "Politik und Gesellschaft" erwarten wir, dass alle Teilnehmenden nach Ablauf der Frist korrekt in die Unterrichtseinheit und die entsprechende Prüfung eingeschrieben sind. Ohne Einschreibung werden keine Noten / ECTS eingetragen. Alle Einschreibungen sind nach Ablauf der Ausschreibefrist verbindlich. |