Obligationenrecht II
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Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.00348 Sprachen Deutsch Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Bachelor Semester HS-2022 , FS-2023 Zeitplan und Räume
Vorlesungszeiten Montag 13:15 - 15:00, Ungerade Wochen (Akademisches Jahr)
Dienstag 08:15 - 10:00, Wöchentlich (Akademisches Jahr)
Dienstag 13:15 - 15:00, Wöchentlich (Akademisches Jahr)
Unterricht
Verantwortliche - Probst Thomas
- Stöckli Hubert
Dozenten-innen - Achermann Raja-Marie
- Probst Thomas
- Stöckli Hubert
- Ziegler Tobias
Beschreibung Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2022/23 gestreamt.
Zehn Monate nach dem Kauf Ihres neuen Mobiltelefons funktionieren die mitgelieferten Kopfhörer nicht mehr. Sie melden diesen "Garantiefall" dem Verkäufer. Dieser macht Sie darauf aufmerksam, dass die "Garantie" für die Kopfhörer nicht zwei Jahre betrage (wie für das Mobiltelefon selbst), sondern nur sechs Monate - schliesslich handle es sich bei den Kopfhörern um Zubehör. Der Verkäufer verweist Sie zudem freundlich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind empört und stellen sich die Frage, ob der Verkäufer Ihren "Garantiefall" zurecht ablehnt. Und wie verhält es sich mit dem ganz anderen Fall, da eine Radfahrerin in einen Unfall mit einem Motorfahrzeug verwickelt und schwer verletzt wird? Wie steht es hier um die Haftung und wie um die Versicherung?
Der Kurs "Obligationenrecht II" ist eine Vertiefung des Kurses "Obligationenrecht I" und wird Ihnen diese und viele andere Fragen beantworten. Im akademischen Jahr 2022/23 beginnen wir mit dem Haftpflichtrecht, um darauf dann den OR BT folgen zu lassen. Das erlaubt es uns (und Ihnen), bei der Analyse von Fällen der Vertragshaftung auch allenfalls damit konkurrierende haftpflichtrechtliche Ansprüche einzubeziehen. Zudem lässt sich so noch deutlicher und zudem früher herausarbeiten, dass das Schadensrecht in den Art. 42 ff. OR eine einheitliche Regelung gefunden hat, die nicht nur das Haftpflichtrecht, sondern auch das Recht der Vertragshaftung steuert (vgl. Art. 99 Abs. 3 OR).
Im Herbstsemester steht also das ausservertragliche Haftpflichtrecht (= Deliktsrecht) im Zentrum. Behandelt werden die Kernbestimmungen bei Art. 41 ff. OR, aber auch die zahlreichen weiteren Bestimmungen, die sich in Nebengesetzen (etwa SVG und EBG) finden.
Im Frühlingssemester behandelt der Kurs zunächst die einzelnen Vertragsverhältnisse, mithin die im Obligationenrecht besonders geregelten Verträge. Insbesondere wird auf den Kauf-, den Miet-, den Werkvertrag und den Auftrag näher eingegangen. Nebst den im OR BT geregelten Verträgen kommen auch Verträge, die in Nebengesetzen geregelt sind (Versicherungs-, Pauschalreise und Konsumkreditvertrag) sowie die sogenannten Innominatverträge zur Sprache. Ziel ist insbesondere, dass Sie die Fertigkeit erlangen, sich in den typischen Problembereichen (z.B. den Leistungsstörungen oder der Vertragsbeendigung), die sich bei allen Verträgen auftun, zurechtzufinden. Mit dem so geschärften Blick werden Sie erkennen, dass dieselben Problembereiche in den verschiedenen Verträgen unterschiedlich geregelt sind.
Im HS 2022 (Haftpflichtrecht) wird diese Vorlesung von Professor Probst, im FS 2023 (OR BT) von Professor Stöckli gehalten. Das mündliche Examen für beide Teilgebiete wird im akademischen Jahr 2022/23 von Professor Probst abgenommen. Zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes finden Übungen in Gruppen statt.
Zur Literatur, die wir empfehlen:
das Lehrbuch von Schmid/Stöckli/Krauskopf, OR BT, 3. Aufl., Zürich 2021,
als Gesetzesausgabe Gauch/Stöckli, ZGB/OR, 54. Aufl., Zürich 2022, und
zum Nachschlagen das Werk von Gauch/Stöckli (Hrsg.), Präjudizienbuch OR, 10. Aufl., Zürich 2021.
Lernziele Vertiefte Kenntnisse der Prinzipien des ausservertraglichen Haftpflichtrechts (OR und Nebengesetze), Vertrautheit mit den einzelnen Haftungsarten (beispielsweise Verschuldenshaftung gemäss Art. 41 Abs. 1 OR, Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR, Produktehaftung und Haftung/Versicherung nach SVG) und mit den in der Vorlesung diskutierten Urteilen. Vertiefte Kenntnisse der Prinzipien des OR Besonderer Teils, der dort geregelten Nominatverträge sowie ausgewählter Innominatverträge. Anwendung auf konkrete Fälle, die Probleme aus beiden Teilgebieten und dem OR AT aufweisen.
Prüfungsbeschreibung Die Prüfung OR II beinhaltet den OR Besonderen Teil (Art. 184–551 OR), die Lehren und den Umgang mit Innominatverträgen sowie das Haftpflichtrecht, all dies unter Einschluss der einschlägigen Nebengesetze. Vorausgesetzt sind überdies die vertieften Kenntnisse des OR AT, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird im akademischen Jahr 2021/22 von Professor Probst abgenommen.
Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen. Die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 ist anwendbar. Allfällige ausführliche Notizen, Definitionen und Faltblätter zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht stellen kein Problem dar, solange die Art. 1–529 OR (mit Ausnahme des Arbeitsrechts, Art. 319–362 OR), das PrHG, das SVG sowie andere im OR II behandelte Nebengesetze davon nicht betroffen sind.
Bemerkungen Diese Vorlesung wird auch gestreamt (passives Streaming). Die Zugangsadresse (Zoom) finden Sie schon bald auf der moodle-Seite dieser Veranstaltung.
Dokument
Bibliographie Die nötigen Dokumente werden wir Ihnen zu Beginn des jeweiligen Semesters auf moodle zur Verfügung stellen.
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Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 20.09.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 26.09.2022 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 27.09.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 27.09.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 04.10.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 04.10.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 10.10.2022 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 11.10.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 11.10.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 18.10.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 18.10.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 24.10.2022 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 25.10.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 25.10.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 07.11.2022 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 08.11.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 08.11.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 21.11.2022 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 22.11.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 22.11.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 29.11.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 29.11.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 05.12.2022 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 06.12.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 06.12.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 13.12.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 13.12.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 19.12.2022 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 20.12.2022 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 20.12.2022 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 21.02.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 21.02.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 27.02.2023 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 28.02.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 28.02.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 07.03.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 07.03.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 13.03.2023 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 14.03.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3000B 14.03.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 21.03.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 21.03.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 27.03.2023 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 28.03.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 28.03.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 04.04.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 04.04.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 18.04.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 18.04.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 24.04.2023 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 25.04.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 25.04.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 02.05.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 02.05.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 08.05.2023 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 09.05.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 09.05.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 15.05.2023 13:15 - 15:00 Kurs MIS 02, Raum 2029 16.05.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 16.05.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 22.05.2023 13:15 - 15:00 Kurs MIS 03, Raum 3100C 23.05.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 23.05.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 30.05.2023 08:15 - 10:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 30.05.2023 13:15 - 15:00 Übung BQC 11, Raum 2.813 -
Leistungskontrolle
Mündliche Prüfung - FS-2023, zweite Session 2023
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Prüfung OR II beinhaltet den OR Besonderen Teil (Art. 184–551 OR), die Lehren und den Umgang mit Innominatverträgen sowie das Haftpflichtrecht, all dies unter Einschluss der einschlägigen Nebengesetze. Vorausgesetzt sind überdies die vertieften Kenntnisse des OR AT, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird im akademischen Jahr 2021/22 von Professor Probst abgenommen.
Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen. Die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 ist anwendbar. Allfällige ausführliche Notizen, Definitionen und Faltblätter zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht stellen kein Problem dar, solange die Art. 1–529 OR (mit Ausnahme des Arbeitsrechts, Art. 319–362 OR), das PrHG, das SVG sowie andere im OR II behandelte Nebengesetze davon nicht betroffen sind.
Mündliche Prüfung - FS-2023, Wiederholungssession 2023
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Prüfung OR II beinhaltet den OR Besonderen Teil (Art. 184–551 OR), die Lehren und den Umgang mit Innominatverträgen sowie das Haftpflichtrecht, all dies unter Einschluss der einschlägigen Nebengesetze. Vorausgesetzt sind überdies die vertieften Kenntnisse des OR AT, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird im akademischen Jahr 2021/22 von Professor Probst abgenommen.
Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen. Die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 ist anwendbar. Allfällige ausführliche Notizen, Definitionen und Faltblätter zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht stellen kein Problem dar, solange die Art. 1–529 OR (mit Ausnahme des Arbeitsrechts, Art. 319–362 OR), das PrHG, das SVG sowie andere im OR II behandelte Nebengesetze davon nicht betroffen sind.
Mündliche Prüfung - HS-2023, erste Session 2024
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Prüfung OR II beinhaltet den OR Besonderen Teil (Art. 184–551 OR), die Lehren und den Umgang mit Innominatverträgen sowie das Haftpflichtrecht, all dies unter Einschluss der einschlägigen Nebengesetze. Vorausgesetzt sind überdies die vertieften Kenntnisse des OR AT, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird im akademischen Jahr 2021/22 von Professor Probst abgenommen.
Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen. Die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 ist anwendbar. Allfällige ausführliche Notizen, Definitionen und Faltblätter zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht stellen kein Problem dar, solange die Art. 1–529 OR (mit Ausnahme des Arbeitsrechts, Art. 319–362 OR), das PrHG, das SVG sowie andere im OR II behandelte Nebengesetze davon nicht betroffen sind.
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Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Softskills > Obligationenrecht II
Recht 180
Version: 20221107
IUR III
Recht 30
Version: 20160125
Recht 60
Version: 20160125
Rechtswissenschaft im Teilzeitstudium 180
Version: 20221107
OBLIGATORISCH > 3. Jahr > IUR TP III > Obligationenrecht II
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
WahlfächerZusätzliche LeistungenObligatorische Fächer
Zusatz zum Master of Law [MA]
Version: 20240912
Recht 30 ECTS > Obligationenrecht II