Dokumente
Anweisungen zur Isolation ( 22.09.2020)
( 22.06.2020)
Die Patientinnen und Patienten, die aufgrund von COVID-19 isoliert werden, erhalten eine Arbeitsunterbrechung. Diejenigen, die unter Quarantäne gestellt wurden, erhalten jedoch kein ärztliches Zeugnis, welches sie arbeitsunfähig schreibt, weil sie nicht krank sind. Sofern sie nicht von zu Hause aus arbeiten können, können sie einen Erwerbsersatz-Anspruch beantragen.