Zulassung
Zulassungsbedingungen
Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt ein Masterdiplom oder einen gleichwertigen Studienabschluss einer von der Universität Freiburg anerkannten Universität voraus. Die Modalitäten für das Zulassungsgesuchs variieren zwischen Studienabschlüssen der Universität Freiburg, anderer Schweizer- und ausländischer Universitäten.
Fristen
Für das Zulassungsgesuch bestehen keine Fristen, es kann jederzeit eingereicht werden.
Zulassungsgesuch
Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Diplom der Universität Freiburg | Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Diplom einer anderen Schweizer Universität oder einer ausländischen Universität |
Finanzierungs- und Arbeitsmöglichkeiten
Doktorierende können an der Universität Freiburg verschiedene Funktionen haben:
- Diplomassistent oder Diplomassistentin der Universität Freiburg mit Lehr- und Forschungsauftrag, sowie administrativen Aufgaben
- Forschungsassistent oder Forschungsassistentin der Universität Freiburg mit Hauptaktivität in der Forschung
- SNF-Doktorand oder SNF-Doktorandin in einem Forschungsprojekt der Universität Freiburg
- mit Drittmitteln finanzierter Doktorand oder finanzierte Doktorandin
Achtung: Die Anmeldung zum Doktorat garantiert keine Stelle als Assistent oder Assistentin und somit keine Finanzierungsmöglichkeit.
Nützliche Dokumente
Doktoratsvereinbarung
Die Doktoratsvereinbarung ist spätestens drei Monate nach Zulassungstermin beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen.