Zulassung

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt ein Masterdiplom oder einen gleichwertigen Studienabschluss, der von der Universität Freiburg anerkannt wird, voraus. Die Modalitäten für das Zulassungsgesuchs können dann variieren, je nachdem, ob dieser Abschluss von der Universität Freiburg oder von einer anderen Institution, in der Schweiz oder im Ausland, ausgestellt wurde.

Fristen

Für das Zulassungsgesuch bestehen keine Fristen, es kann jederzeit eingereicht werden. 

Nützliche Dokumente

Doktoratsvereinbarung

Die Doktoratsvereinbarung ist spätestens drei Monate nach Zulassungstermin beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen.

Andere nützliche Dokumente

Kontakt

Esther Rossmann

 E-Mail

 +41 26 300 75 01

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