Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
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1. Kann ich meinen Hauptbereich zu 120 ECTS-Kreditpunkten mit zwei Nebenbereichen zu je 30 ECTS-Kreditpunkten anstelle eines Nebenbereichs zu 60 ECTS-Kreditpunkten kombinieren ?
Diese Art von Kombination ist an der Philosophischen Fakultät nicht möglich. Zu einem Hauptbereich von 120 ECTS-Kreditpunkten kann ausschliesslich ein Nebenbereich zu 60 ECTS-Kreditpunkten. Der Nebenbereich kann sowohl an der Philosophischen Fakultät als auch an einer der anderen Fakultäten der Universität Freiburg studiert werden.
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2. Ich habe schon ECTS-Kreditpunkte an einer anderen Universität erhalten und möchte sie in meinem aktuellen Studienprogramm anerkennen lassen. Wie muss ich vorgehen, um sie anerkennen zu lassen?
Sie können ein schriftliches Anerkennungsgesuch (in Briefform) stellen und dieses gemeinsam mit den originalen Leistungsnachweisen mit den ECTS-Kreditpunkten (mit Stempel und/oder handschriftlicher Unterschrift) der Universität beim Dekanat abgeben.
Die Fristen für die rechtzeitige Behandlung von Anerkennungsgesuche für ECTS-Kreditpunkten finden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät.
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3. Ich habe den Studiengang und/oder das Studienprogramm gewechselt und möchte bereits erworbene ECTS Kreditpunkte aus meinem vorigem Studienprogramm in das neue übertragen lassen. Wie muss ich dafür vorgehen?
Sie können ein Gesuch auf Übertragung von ECTS-Kreditpunkten via MyUnifr vornehmen. Anschliessend bringen Sie das ausgedruckte Formular in das Sekretariat des Departements, in den Sie die Kreditpunkte übertragen lassen möchten, für die Überprüfung und den Erhalt der Zustimmung.
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4. Ich werde bald mein Bachelorstudium an der Universität Freiburg abschliessen und möchte mich für ein Masterstudium an der Universität Freiburg einschreiben. Was muss ich tun und welche Fristen gibt es dafür?
Sobald Ihr Bachelorprogramm validiert ist, können Sie ein Gesuch um Veränderung des Studiengangs via MyUnifr vornehmen und sich für den Master einschreiben. Sie unterliegen nicht den von der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung festgelegten Fristen (30. April und 30. November).
Mit Ausnahme der Masterstudienprogramme des Departements für Sonderpädagogik und des Master of Arts spécialisé en éthique, responsabilité et développement : Die Frist ist der 30. April für einen Beginn im Herbstsemester.
Die Fristen für MyUnifr Gesuche betreffend Änderung von Studiengängen und Studienprogrammen der Philosophischen Fakultät finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
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5. Wo finde ich Informationen zu einem Studienaufenthalt im Ausland?
Sie studieren an der Universität Freiburg und möchten ein oder zwei Semester im Ausland studieren? Oder möchten Sie als Austauschstudentin oder Austauschstudent die Universität Freiburg kennenlernen?
Auf der Webseite der Dienststelle für Internationale Beziehungen der Universität Freiburg finden Sie wichtige Informationen, Hinweise und Kontaktadressen, um Ihren Auslandaufenthalt zu planen.
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6. Ich bin (noch) nicht an der Universität Freiburg eingeschrieben und interessiere mich für ein Bachelor- oder Masterstudium oder für ein Doktorat. Wie muss ich vorgehen und wo erhalte ich Informationen?
Ihre Einschreibung an die Universität Freiburg können Sie bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung vornehmen.
Informationen betreffend die Studiengänge, für die Sie sich interessieren, können Ihnen die StudienberaterInnen der Departemente erteilen.
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7. Ich bin an der Universität eingeschrieben und habe Fragen zu den Studienplänen, der Organisation des Studiums und zu den Examen. An wen kann ich mich wenden?
Die StudienberaterInnen der verschiedenen Departemente geben Ihnen gerne Auskunft zum Ablauf des Studiums, den Studienplänen und den Examen.
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8. Wie und wo muss ich meine Masterarbeit abgeben?
Alle Informationen betreffend das Einreichen der Masterarbeit stehen Ihnen auf unserer Webseite unter «Abgabe und Verteidigung der Masterarbeit» zur Verfügung.
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9. Wo kann ich einen Ausdruck meiner Leistungen beantragen?
Leistungsnachweise können Sie beim Dekanat der Philosophischen Fakultät für Programme beantragen, die von der Philosophischen Fakultät verwaltet werden.
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10. Wie und wo kann ich mich exmatrikulieren?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Wenn Sie die Semestergebühren nicht bis zu den festgesetzten Fristen einzahlen, werden Sie von Amtes exmatrikuliert.
- Eine Exmatrikulation können Sie aber auch über MyUnifr vornehmen.
- 11. Wo bekomme ich eine Exmatrikulationsbestätigung?
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12. Ich bin an der Universität Freiburg eingeschrieben und möchte zu einem anderen Studienprogramm oder Studiengang wechseln. Wie kann ich vorgehen?
Sie können Ihr Gesuch um Wechsel des Studiengangs/-programms über MyUnifr vornehmen.
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13. Wo und wie kann ich meine Adresse ändern?
Sie können eine Adressänderung via MyUnifr vornehmen.
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14. Was kann ich machen, wenn sich meine Prüfungen überschneiden?
Wenn sich Prüfungen aus Ihrem Bereich I mit Ihrem Bereich II überschneiden, ist empfohlen sich zu Gunsten Ihres Bereichs I zu entscheiden.
Bitten Sie den Bereich in dem Sie die Prüfung ablegen möchten um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum und der Uhrzeit an dem die Prüfung stattfindet. Überbringen Sie diese dem Bereich, in dem Sie Ihre Prüfungseinschreibung löschen möchten, und erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit der Löschung Ihrer Einschreibung.