Anerkennung von erbrachten Studienleistungen

Dieses Verfahren ermöglicht es, ECTS-Punkte, die an einer anderen Universität erhalten wurden, im aktuellen Studienprogramm anerkennen zu lassen, sofern diese nicht bereits zu einem Diplom geführt haben.

Schritte

  • Ein schriftliches Anerkennungsgesuch (in Briefform) beim Dekanat der Philosophischen Fakultät stellen, dem die originalen Leistungsnachweise mit den ECTS-Kreditpunkten (mit Stempel und/oder handschriftlicher Unterschrift und/oder QR Code) der Universität  beigefügt sind.
  • Der Antrag kann in unseren Briefkasten (neben dem Rektorat, MIS01, 2. Stock) gelegt oder per Post an die folgende Adresse geschickt werden:

    Dekanat der Philosophischen Fakultät
    Universität Freiburg
    Avenue de l’Europe 20
    CH - 1700 Freiburg

Fristen

Die Fristen für die rechtzeitige Behandlung von Anerkennungsgesuche für ECTS-Kreditpunkten sind wie folgend:

  • Frist für das Herbstsemester: 30. August 

  • Frist für das Frühlingssemester: 28. oder 29. Februar