Studiengang oder Studienprogramme Änderungsgesuche

Die folgenden Fristen gelten für Studierende, die an der Universität Freiburg immatrikuliert sind und ihren Studiengang und/oder ihr Studienprogramm im Studienprogramm der Philosophischen Fakultät wechseln möchten.
Personen, die ihren Studiengang und/oder ihr Studienprogramm in anderen Fakultäten wechseln möchten, sollten sich direkt bei der betreffenden Fakultät erkundigen. Personen, die nicht an der Universität Freiburg immatrikuliert sind, wenden sich bitte an die Diensstelle für Zulassung und Einschreibung.
 

Fristen für Änderungen an der Philosophischen Fakultät

Fristen Herbstsemester 2023
Abgabe Änderungsgesuche MyUnifr:
02.10.23 Bachelor
02.10.23 Konsekutiver Master
30.08.23 Nicht-konsekutiver Master 
30.08.23 Studien- bzw. ECTS-Kreditpunkte-Anerkennung 
Fristen Frühlingssemester 2024
Abgabe Änderungsgesuche MyUnifr:
04.03.24 Bachelor
04.03.24 Konsekutiver Master
29.02.24 Nicht-konsekutiver Master 
29.02.24 Studien- bzw. ECTS-Kreditpunkte-Anerkennung 

Achtung: Einige Studiengänge und einige Masters unterliegen besonderen Fristen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Reglemente und Studienpläne.

Nach der Validierung des Bachelor-Programmes können sich die Bachelor-Studierenden der Universität Freiburg für einen Master-Studiengang einschreiben, indem sie via MyUnifr ein Gesuch zur Änderung des Studienganges stellen.

Bachelor-Studierende der Universität Freiburg unterliegen nicht den von der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung festgelegten Fristen vom 30. April und 30. November sondern speziellen Fristen.