Studiengang oder Studienprogramme Änderungsgesuche
Die folgenden Fristen gelten für Studierende, die an der Universität Freiburg immatrikuliert sind und ihren Studiengang und/oder ihr Studienprogramm im Studienprogramm der Philosophischen Fakultät wechseln möchten.
Personen, die ihren Studiengang und/oder ihr Studienprogramm in anderen Fakultäten wechseln möchten, sollten sich direkt bei der betreffenden Fakultät erkundigen. Personen, die nicht an der Universität Freiburg immatrikuliert sind, wenden sich bitte an die Diensstelle für Zulassung und Einschreibung.
Fristen für Änderungen an der Philosophischen Fakultät
Fristen Herbstsemester 2023
Abgabe Änderungsgesuche MyUnifr:
02.10.23 | Bachelor |
02.10.23 | Konsekutiver Master |
30.08.23 | Nicht-konsekutiver Master |
30.08.23 | Studien- bzw. ECTS-Kreditpunkte-Anerkennung |
Fristen Frühlingssemester 2024
Abgabe Änderungsgesuche MyUnifr:
04.03.24 | Bachelor |
04.03.24 | Konsekutiver Master |
29.02.24 | Nicht-konsekutiver Master |
29.02.24 | Studien- bzw. ECTS-Kreditpunkte-Anerkennung |
Achtung: Einige Studiengänge und einige Masters unterliegen besonderen Fristen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Reglemente und Studienpläne.
Nach der Validierung des Bachelor-Programmes können sich die Bachelor-Studierenden der Universität Freiburg für einen Master-Studiengang einschreiben, indem sie via MyUnifr ein Gesuch zur Änderung des Studienganges stellen.
Bachelor-Studierende der Universität Freiburg unterliegen nicht den von der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung festgelegten Fristen vom 30. April und 30. November sondern speziellen Fristen.