Die Studienprogrammverantwortlichen

Sitzungen

Akademisches Jahr 2024/25

Sitzungen
31. Oktober 2024
20. März 2025

 

Zusammensetzung und Auftrag

Für jedes Studienprogramm ist eine Studienprogrammverantwortliche oder ein Studienprogrammverantwortlicher unter den Professorinnen und Professoren oder Lehr- und Forschungsrätinnen oder –räten, die in einem bestimmten Studienprogramm impliziert sind, für eine Dauer von drei Jahren, gewählt.

Sie oder er achtet auf die Qualität des Studienprogramms, in Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards für die Programmakkreditierungen (Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich).