Fakultäre Aktionsfonds (FAF)

Der fakultäre Aktionsfonds setzt sich aus einem festen Anteil des Betriebskredits der Philosophischen Fakultät und einer grundsätzlich fixen Summe, die vom Rektorat festgelegt wird, zusammen.

Er dient dazu wissenschaftliche Aktivitäten von Wissenschaftlichen Mitarbeitenden und ProfessorInnen der Philosophischen Fakultät mitzufinanzieren, wie zum Beispiel: Publikationen, Teilnahme an Kolloquien, Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen und Erwerb von für die Forschung notwendigem Material.

 

Anträge

Es gibt zwei Fristen pro Jahr für das Einreichen von Anträgen:

  • 1. Oktober für ein Projekt im Folgejahr («1. Tranche»)
  • 1. April für das laufende Jahr («2. Tranche»)

Mitglieder der Philosophischen Fakultät können je einen Antrag pro Tranche stellen, das heisst insgesamt zwei Anträge pro Jahr.

Ein Projekt kann bis maximal CHF 5'000 mitfinanziert werden.

Die Anträge werden vom Dekanat analysiert und der Kommission für die fakultären Fonds zur Validierung vorgelegt.