Studieren ohne Maturität
Personen, die sich für ein Studium an der Philosophischen Fakultät interessieren, jedoch über keinen schweizerischen Maturitätsausweis (oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss) verfügen und die älter als 27 Jahre sind, haben die Möglichkeit, sur dossier und nach erfolgreich abgelegter Zulassungsprüfung zugelassen zu werden.
Weitere Informationen
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Bewerbungsdossier
Umfang des Bewerbungsdossiers
- Vollständig ausgefülltes Gesuch für die Zulassung mit Foto
- Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Französisch), in welchem der Werdegang beschrieben und gewählte Studienbereiche angegeben werden (max. zwei A4-Seiten)
- Lebenslauf
- Kopie der Zeugnisse und Diplome
- Beglaubigte Kopie eines gültigen Identitätsausweises
- Kopie des Zahlungsbeleges der Examensgebühr von CHF 300.- gemäss Artikel 16 des Reglements über die Zulassung an die Philosophische Fakultät von Personen, die allgemeinen Zulassungsbedingungen an die Universität nicht erfüllen
Zustellung des Bewerbungsdossiers
Das Bewerbungsdossier ist an das Dekanat der Philosophischen Fakultät zu schicken.
Verspätete oder unvollständige Dossiers werden nicht berücksichtigt. Der Erhalt des Dossiers wird schriftlich bestätigt.
Fristen
Abgabe des Bewerbungsdossiers (es gilt das Datum des Poststempels)
Bis zum 30. OktoberZulassung
Anfang des folgenden akademischen Jahres (September)Bezahlung der Gebühr
Die Gebühr von CHF 300.–muss mit der untenstehenden QR-Rechnung überwiesen werden.
Anmeldegebühr
CHF 300.- -
Sprachtest (TüFKoll)
Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Sprachtest, dem „Test über Fertigkeiten und Kompetenzen lifelong learning“ (TüFKoll). Dieser kann entweder auf Deutsch oder Französisch absolviert werden und wird vom Sprachenzentrum der Universität Freiburg durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vor Weihnachten für den TüFKoll eingeladen, welcher anfangs nächstes Jahr durchgeführt wird.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben und die ein Studienprogramm aufnehmen möchten, bei dem kein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgesehen ist, können sich für die Philosophische Fakultät bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg einschreiben.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben und die ein Studienprogramm aufnehmen möchten, bei dem ein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgesehen ist, sind zu diesem zugelassen.
Im Falle eines Misserfolges kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden.
Fristen
Einladung der Kandidat_innen zum TüFKoll
NovemberDurchführung des TüFKoll
28 & 29. Januar 2027 (die Kandidat_innen müssen an beiden Tagen verfügbar sein)Versand der TüFKoll-Resultate
Bis 30 Tage nach dem Test -
Zusätzliches Zulassungsverfahren
Für die untenstehenden Studienbereiche ist ein zusätzliches Zulassungsverfahren erforderlich. Nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben, sind zu diesem zugelassen:
- Philosophie
- Englisch
- Spanisch
- Italienisch
- Psychologie
Die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten werden direkt vom entsprechenden Departement für das zusätzliche Zulassungsverfahren eingeladen. Für Auskünfte zum Verfahren eines spezifischen Bereiches wenden Sie sich bitte an die entsprechende Studienberatung.
Sämtliche Resultate des Zulassungsverfahrens werden den Kandidatinnen und Kandidaten vom Departement schriftlich mitgeteilt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die das zusätzliche Zulassungsverfahren bestanden haben, können sich für die Philosophische Fakultät bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg einschreiben.
Im Falle eines Misserfolges kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden.
Fristen
Aufgebot zum zusätzlichen Zulassungsverfahren
Ab Ende MärzResultate des zusätzlichen Zulassungsverfahrens
Innerhalb von 10 Tagen nach dem Test -
Einschreibung an der Universität Freiburg
Die Zulassungsberechtigung ist für die Philosophische Fakultät maximal vier Semester lang gültig, beginnend mit dem Herbstsemester, das auf das Bestehen der Prüfung folgt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die an der Philosophischen Fakultät zugelassen sind, können sich online für das Studium einschreiben, über die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung.
Fristen
Einschreibung an der Universität Freiburg
Bis zum 30. April -
Rückzug des Bewerbungsdossiers
Das Bewerbungsdossier kann bis spätestens zwei Wochen vor der Durchführung des TüFKoll zurückgezogen werden. Ein entsprechendes Gesuch ist schriftlich beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen.
Im Falle eines Rückzugs der Bewerbung wird die Gebühr von CHF 300 zurückerstattet.
Fristen
Rückzug des Bewerbungsdossiers
Bis spätestens 2 Wochen vor TüFKoll -
Abwesenheit bei der Prüfung
Eine Verschiebung der Prüfung ist nicht möglich. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat an der Prüfung nicht erscheint, gilt diese als nicht bestanden (vorbehaltlich eines fristgerechten Rückzugs der Bewerbung, siehe oben).
Kandidatinnen und Kandidaten, die aus Gründen von höherer Gewalt nicht zur Prüfung antreten können, müssen das Dekanat der Philosophischen Fakultät schriftlich informieren, sobald sie von dem Grund Kenntnis haben.
Fristen
Ankündigung im Dekanat
So schnell wie möglich -
Wechsel der Fakultät
Personen, die in einem Hauptstudiengang einer anderen Fakultät der Universität Freiburg studieren und sich in einen Studiengang der Philosophischen Fakultät einschreiben möchten, können sich frei in ein Bachelorstudienprogramm einschreiben, vorbehaltlich eines zusätzlichen Zulassungsverfahrens.
