Studieren ohne Maturität
Das Programm 30 plus ermöglicht Studieninteressierten, die über keinen Maturitätsausweis verfügen und die älter als 30 Jahre sind, ein Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg. Die Zulassung erfolgt sur Dossier und nach erfolgreich abgelegter Zulassungsprüfung.
Weitere Informationen:
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Bewerbungsdossier
Umfang des Bewerbungsdossiers:
- vollständig ausgefülltes Gesuch für die Zulassung mit Foto
- Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Französisch), in welchem Sie Ihren Werdegang beschreiben und angeben, welche Studienbereiche Sie wählen (max. zwei A4-Seiten)
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie der Zeugnisse und Diplome
- beglaubigte Kopie des Geburtsscheins
- Kopie des Zahlungsbeleges der Examensgebühr von CHF 300 gemäss Artikel 16 des Reglements über die Zulassung an die Philosophische Fakultät von Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben
Zustellung des Bewerbungsdossiers:
Das Bewerbungsdossier ist an dasDekanat der Philosophischen Fakultät zu schicken.
Verspätete oder unvollständige Dossiers werden nicht berücksichtigt. Der Erhalt des Dossiers wird schriftlich bestätigt.
Fristen 2021
Abgabe des Bewerbungsdossiers (es gilt das Datum des Poststempels)
bis zum 30. Oktober 2020Kontoangaben
PC 17-797-4
Philosophische Fakultät
Universität Freiburg
CH-1700 Freiburg
Zahlungszweck: 30+ -
Sprachtest (TüFKoll)
Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Sprachtest, dem „Test über Fertigkeiten und Kompetenzen lifelong learning“ (TüFKoll). Dieser kann entweder auf Deutsch oder Französisch absolviert werden und wird vom Sprachenzentrum der Universität Freiburg durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vor Weihnachten für den TüFKoll eingeladen, welcher anfangs Jahr durchgeführt wird.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben und die ein Studienprogramm aufnehmen möchten, bei dem kein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgesehen ist, können sich an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg einschreiben.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben und die ein Studienprogramm aufnehmen möchten, bei dem ein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgesehen ist, sind zu diesem zugelassen.
Im Falle eines Misserfolges kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden.
Fristen 2021
Der Test ist vorbei.
Fristen 2022
Einladung der Kandidaten zum TüFKoll
vor WeihnachtenDurchführung des TüFKoll
03. und 04.02.2022 (die Kandidaten müssen an beiden Tagen verfügbar sein)Versand der TüFKoll-Resultate
Bis 30 Tage nach dem Test -
Zusätzliches Zulassungsverfahren
Für die untenstehenden Bereiche ist ein zusätzliches Zulassungsverfahren erforderlich. Nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben sind zu diesem zugelassen:
- Philosophie
- Englisch
- Spanisch
- Italienisch
- Psychologie
- LDSI admission sur dossier (ASD)
Die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten werden direkt vom entsprechenden Studienbereich für das zusätzliche Zulassungsverfahren eingeladen. Für Auskünfte zum Verfahren eines spezifischen Bereiches wenden Sie sich bitte an die entsprechende Studienberatung.
Sämtliche Resultate des Zulassungsverfahrens werden den Kandidatinnen und Kandidaten vom Dekanat der Philosophischen Fakultät schriftlich mitgeteilt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die das zusätzliche Zulassungsverfahren bestanden haben, können sich an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg einschreiben.
Im Falle eines Misserfolges kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden.
Fristen 2021
Aufgebot zum zusätzlichen Zulassungsverfahren
ab dem 29.03.2021Resultate des zusätzlichen Zulassungsverfahrens
Innerhalb von 10 Tagen nach dem Test
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Einschreibung an der Universität Freiburg
Die Zulassungsberechtigung ist für die Philosophische Fakultät maximal vier Semester lang gültig.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die an der Philosophischen Fakultät zugelassen sind, können sich online für das Studium einschreiben, über die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung.
Fristen 2021
Einschreibung an der Universität Freiburg
bis zum 30.04.2021 -
Rückzug des Bewerbungsdossiers
Das Bewerbungsdossier kann bis spätestens zwei Wochen vor der Durchführung des TüFKoll zurückgezogen werden. Ein entsprechendes Gesuch ist schriftlich beimDekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen.
Fristen 2021
Rückzug des Bewerbungsdossiers
bis spätestens 2 Wochen vor TüFKoll