Studieren ohne Maturität

Das Programm 30 plus ermöglicht Studieninteressierten, die über keinen schweizerischen Maturitätsausweis (oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss) verfügen und die älter als 30 Jahre sind, ein Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg. Die Zulassung erfolgt sur Dossier und nach erfolgreich abgelegter Zulassungsprüfung.

Weitere Informationen: 

Reglement über die Zulassung an die Philosophische Fakultät von Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben

  • Bewerbungsdossier

    Umfang des Bewerbungsdossiers:

    Zustellung des Bewerbungsdossiers:

    Das Bewerbungsdossier ist an das Dekanat der Philosophischen Fakultät zu schicken.

    Verspätete oder unvollständige Dossiers werden nicht berücksichtigt. Der Erhalt des Dossiers wird schriftlich bestätigt.

    Fristen

    Abgabe des Bewerbungsdossiers (es gilt das Datum des Poststempels)
    Bis zum 30. Oktober

    Zulassung
    Ab dem folgenden akademischen Jahr

    Kontoangaben

    IBAN CH43 0900 0000 1700 0797 4

    Konto PostFinance 17-797-4
    Philosophische Fakultät
    Universität Freiburg
    CH-1700 Freiburg
    Zahlungszweck: 30+

    Anmeldegebühr
    CHF 300.-

  • Sprachtest (TüFKoll)

    Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Sprachtest, dem „Test über Fertigkeiten und Kompetenzen lifelong learning“ (TüFKoll). Dieser kann entweder auf Deutsch oder Französisch absolviert werden und wird vom Sprachenzentrum der Universität Freiburg durchgeführt. 

    Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vor Weihnachten für den TüFKoll eingeladen, welcher anfangs Jahr durchgeführt wird. 

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben und die ein Studienprogramm aufnehmen möchten, bei dem kein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgesehen ist, können sich an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg einschreiben.

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben und die ein Studienprogramm aufnehmen möchten, bei dem ein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgesehen ist, sind zu diesem zugelassen.

    Im Falle eines Misserfolges kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden.

    Fristen

    Einladung der Kandidaten zum TüFKoll
    Vor Weihnachten

    Durchführung des TüFKoll
    02. und 03.02.2023 (die Kandidaten müssen an beiden Tagen verfügbar sein)

    Versand der TüFKoll-Resultate
    Bis 30 Tage nach dem Test

  • Zusätzliches Zulassungsverfahren

    Für die untenstehenden Studienbereiche ist ein zusätzliches Zulassungsverfahren erforderlich. Nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben sind zu diesem zugelassen:

    • Philosophie
    • Englisch
    • Spanisch
    • Italienisch
    • Psychologie

    Die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten werden direkt vom entsprechenden Departement für das zusätzliche Zulassungsverfahren eingeladen. Für Auskünfte zum Verfahren eines spezifischen Bereiches wenden Sie sich bitte an die entsprechende Studienberatung.

    Sämtliche Resultate des Zulassungsverfahrens werden den Kandidatinnen und Kandidaten vom Departement schriftlich mitgeteilt. 

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die das zusätzliche Zulassungsverfahren bestanden haben, können sich an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg einschreiben.

    Im Falle eines Misserfolges kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden.

    Fristen

    Aufgebot zum zusätzlichen Zulassungsverfahren
    Ab Ende März

    Resultate des zusätzlichen Zulassungsverfahrens
    Innerhalb von 10 Tagen nach dem Test

  • Einschreibung an der Universität Freiburg

    Die Zulassungsberechtigung ist für die Philosophische Fakultät maximal vier Semester lang gültig.

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die an der Philosophischen Fakultät zugelassen sind, können sich online für das Studium einschreiben, über die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung.

    Fristen

    Einschreibung an der Universität Freiburg
    Bis zum 30. April

  • Rückzug des Bewerbungsdossiers

    Das Bewerbungsdossier kann bis spätestens zwei Wochen vor der Durchführung des TüFKoll zurückgezogen werden. Ein entsprechendes Gesuch ist schriftlich beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen.

    Fristen

    Rückzug des Bewerbungsdossiers
    Bis spätestens 2 Wochen vor TüFKoll