Studieren ohne Maturität

Das Programm 30 plus ermöglicht Studieninteressierten, die über keinen schweizerischen Maturitätsausweis (oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss) verfügen und die älter als 30 Jahre sind, ein Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg. Die Zulassung erfolgt sur Dossier und nach erfolgreich abgelegter Zulassungsprüfung.

Weitere Informationen

Reglement über die Zulassung an die Philosophische Fakultät von Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben

Kontakt

Dekanat der Philosophischen Fakultät

 E-Mail

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  • Bewerbungsdossier

    Umfang des Bewerbungsdossiers

    Zustellung des Bewerbungsdossiers

    Das Bewerbungsdossier ist an das Dekanat der Philosophischen Fakultät zu schicken.

    Verspätete oder unvollständige Dossiers werden nicht berücksichtigt. Der Erhalt des Dossiers wird schriftlich bestätigt.

    Fristen

    Abgabe des Bewerbungsdossiers (es gilt das Datum des Poststempels)
    Bis zum 30. Oktober

    Zulassung
    Ab dem folgenden akademischen Jahr

    Kontoangaben

    IBAN CH43 0900 0000 1700 0797 4

    Konto PostFinance 17-797-4
    Philosophische Fakultät
    Universität Freiburg
    CH-1700 Freiburg
    Zahlungszweck: 30+

    Anmeldegebühr
    CHF 300.-

  • Sprachtest (TüFKoll)

    Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Sprachtest, dem „Test über Fertigkeiten und Kompetenzen lifelong learning“ (TüFKoll). Dieser kann entweder auf Deutsch oder Französisch absolviert werden und wird vom Sprachenzentrum der Universität Freiburg durchgeführt. 

    Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vor Weihnachten für den TüFKoll eingeladen, welcher anfangs nächstes Jahr durchgeführt wird. 

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben und die ein Studienprogramm aufnehmen möchten, bei dem kein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgesehen ist, können sich für die Philosophische Fakultät bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg einschreiben.

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben und die ein Studienprogramm aufnehmen möchten, bei dem ein zusätzliches Zulassungsverfahren vorgesehen ist, sind zu diesem zugelassen.

    Im Falle eines Misserfolges kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden.

    Fristen

    Einladung der Kandidat_innen zum TüFKoll
    Vor Weihnachten

    Durchführung des TüFKoll
    2 Tage zwischen Ende Januar und Anfang Februar (die Kandidat_innen müssen an beiden Tagen verfügbar sein)

    Versand der TüFKoll-Resultate
    Bis 30 Tage nach dem Test

  • Zusätzliches Zulassungsverfahren

    Für die untenstehenden Studienbereiche ist ein zusätzliches Zulassungsverfahren erforderlich. Nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die den TüFKoll bestanden haben, sind zu diesem zugelassen:

    • Philosophie
    • Englisch
    • Spanisch
    • Italienisch
    • Psychologie

    Die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten werden direkt vom entsprechenden Departement für das zusätzliche Zulassungsverfahren eingeladen. Für Auskünfte zum Verfahren eines spezifischen Bereiches wenden Sie sich bitte an die entsprechende Studienberatung.

    Sämtliche Resultate des Zulassungsverfahrens werden den Kandidatinnen und Kandidaten vom Departement schriftlich mitgeteilt. 

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die das zusätzliche Zulassungsverfahren bestanden haben, können sich für die Philosophische Fakultät bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg einschreiben.

    Im Falle eines Misserfolges kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden.

    Fristen

    Aufgebot zum zusätzlichen Zulassungsverfahren
    Ab Ende März

    Resultate des zusätzlichen Zulassungsverfahrens
    Innerhalb von 10 Tagen nach dem Test

  • Einschreibung an der Universität Freiburg

    Die Zulassungsberechtigung ist für die Philosophische Fakultät maximal vier Semester lang gültig.

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die an der Philosophischen Fakultät zugelassen sind, können sich online für das Studium einschreiben, über die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung.

    Fristen

    Einschreibung an der Universität Freiburg
    Bis zum 30. April

  • Rückzug des Bewerbungsdossiers

    Das Bewerbungsdossier kann bis spätestens zwei Wochen vor der Durchführung des TüFKoll zurückgezogen werden. Ein entsprechendes Gesuch ist schriftlich beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen.

    Im Falle eines Rückzugs der Bewerbung wird die Gebühr von CHF 300 zurückerstattet.

    Fristen

    Rückzug des Bewerbungsdossiers
    Bis spätestens 2 Wochen vor TüFKoll

  • Abwesenheit bei der Prüfung

    Eine Verschiebung der Prüfung ist nicht möglich. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat an der Prüfung nicht erscheint, gilt diese als nicht bestanden (vorbehaltlich eines fristgerechten Rückzugs der Bewerbung, siehe oben).

    Kandidatinnen und Kandidaten, die aus Gründen von höherer Gewalt nicht zur Prüfung antreten können, müssen das Dekanat der Philosophischen Fakultät schriftlich informieren, sobald sie von dem Grund Kenntnis haben.

    Fristen

    Ankündigung im Dekanat
    So schnell wie möglich