Raumplanungs- und Baurecht
UE-DDR.02444
Dozenten-innen: Stöckli Andreas |
Kursus: Master |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 5 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: FS-2025 |
Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des IUR III erworbenen Kenntnissen im Raumplanungs- und Baurecht bietet dieser Masterkurs die Möglichkeit zur Vertiefung des Verständnisses dieses vielschichtigen und in der Praxis sehr relevanten Rechtsgebiets.
Das Raumplanungs- und Baurecht ist einem steten Wandel unterworfen, weshalb in diesem Kurs sowohl die Grundlagen vertieft als auch aktuelle Fragestellungen besprochen werden. Es werden bspw. die beiden grösseren Revisionen des Raumplanungsgesetzes der letzten Jahre sowie die Zweitwohnungsgesetzgebung thematisiert. Sodann wird am Beispiel konkreter Bauvorhaben das Baurecht in der Praxis veranschaulicht. Weiter werden aktuelle Themen wie die Planung und der Bau von erneuerbaren Energieanlagen sowie das Bauen ausserhalb der Bauzonen vertieft. Zudem werden jeweils die sich stellenden Verfahrensfragen aufgegriffen.
Die Materie soll den Studierenden möglichst praxisbezogen vermittelt werden. So werden Gerichtsurteile analysiert sowie Fallstudien besprochen. Weiter werden vereinzelt Fachleute aus der Praxis eingeladen, um einen Einblick in die Praxis zu gewährleisten.
Schliesslich wird in diesem Masterkurs von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen zusätzlichen Leistungsnachweis zu erbringen (Art. 9 Abs. 7 AR-RRS). So sollen die Studierenden auch selbstständig ein bestimmtes Thema oder einen konkreten Fall aus der Gerichtspraxis vertiefen und ihren Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer kurzen Präsentation vermitteln.
Um einen interaktiven Unterricht gewährleisten zu können, wird die Vorlesung ausschliesslich als Präsenzunterricht angeboten (kein Streaming).
Prüfungen
Die Bewertung des Semesterkurses erfolgt im Rahmen einer mündlichen Prüfung und eines zusätzlichen Leistungsnachweises gemäss Art. 9 Abs. 7 des Ausführungsreglements zum Reglement über das Rechtsstudium (AR-RRS):
- Die Studierenden werden im Rahmen einer mündlichen Prüfung (15 Minuten) über die Inhalte der Vorlesung geprüft. Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen. Die Studierenden sind gebeten, die relevanten Erlasse (siehe auch Ziff. 6) an die Prüfung mitzubringen. Die Prüfung wird closed-book durchgeführt. Betreffend Bearbeitung der Erlasse ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie) massgebend.
- Zusätzlich zur Prüfung wird ein 15-minütiger Vortrag (zusätzlicher Leistungsnachweis) im Rahmen des Semesterkurses bewertet. Die Studierenden entscheiden im Voraus, ob sie ihren Vortrag bewerten lassen wollen. Am Ende des Semesters (noch während der Vorlesung) wird den Studierenden die Note des Vortrags bekannt gegeben. Der Student oder die Studentin hat nach Kenntnisnahme der Note für den Vortrag die Möglichkeit, auf deren Berücksichtigung für die Gesamtnote zu verzichten. Falls verzichtet wird, ist für die Bewertung des Kurses nur die Note der mündlichen Prüfung relevant. Falls ein Student oder eine Studentin auf die Berücksichtigung der Note für den Vortrag verzichten will, muss dies dem Dozenten bis spätestens am Sonntag der letzten Vorlesungswoche des Semesters, in welchem der Vortrag erbracht worden ist (1. Juni 2025), per E-Mail (andreas.stoeckli@unifr.ch) mitgeteilt werden. Die Studierenden haben keinen Anspruch darauf, den Vortrag zu wiederholen.
Sofern die Note für den Vortrag in die Gesamtnote einfliessen soll, wird diese Note zu einem Drittel und die Note der mündlichen Prüfung zu zwei Dritteln in die Gesamtnote einfliessen.
Lernziele
Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden aufbauend auf den Kenntnissen aus dem Bachelorstudium spezifisches Wissen und die aktuellen Entwicklungen im Raumplanungs- und Baurecht zu vermitteln. Die Studierenden verfügen am Ende des Semesters über umfassende und vertiefte Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der Gerichtspraxis. Sie sind in der Lage, die praktischen Anwendungen dieser Regelungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Ausserdem sind sie vertraut mit dem Zusammenspiel mehrerer materiell- und formellrechtlicher Vorschriften aus dem behandelten Rechtsbereich, die in komplexen Fällen, z.B. bei der Planung und beim Bau von Windenergieanlagen, zum Zuge kommen. Überdies schärfen sie ihre Fähigkeiten in der Analyse von Gerichtsurteilen und Fallstudien.