Europa im GesprächPublikationsdatum 27.10.2025
Die Rolle des EuGH für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
Im Rahmen der Vortragsreihe "Europa im Gespräch" und zur Feier des 30-jährigen Bestehens des Instituts für Europarecht ist Prof. Andreas Kumin, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union zu Gast.
Die Europäische Union basiert auf einer Reihe von Werten, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Neben der Wahrung der Grund- und Menschenrechte, der Freiheit und der Demokratie ist die Rechtsstaatlichkeit zweifellos von besonderer Bedeutung. In den letzten Jahren sind jedoch tragende Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten unter Druck geraten oder sie werden gegenwärtig in Frage gestellt. Für die Europäische Union, ihre Organe und die Mitgliedstaaten stellt diese Entwicklung eine besondere Herausforderung dar, da die EU nur als «Rechtsgemeinschaft» funktionieren kann. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich in seinen Urteilen denn auch bereits mehrfach mit der Frage zu befassen, welche Vorgaben dem EU-Recht für die Ausgestaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten zu entnehmen sind. Prof. Andreas Kumin analysiert in seinem Vortrag die Rolle des EuGH für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und geht der Frage nach, welche Anforderungen das EU-Recht konkret an die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten stellt. Dabei steht die – nicht nur in Europa – zunehmend unter Druck geratende Rolle der Judikative bei der Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze im Zentrum der Betrachtung.
Prof. Dr. Andreas Kumin ist seit 2019 Richter am Gerichtshof der Europäischen Union. Er präsidiert von Oktober 2024 bis Oktober 2025 die Sechste Kammer des Gerichtshofs. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz mit einer Spezialisierung u.a. im Europa- und Völkerrecht, welches er mit dem Doktorat abschloss, absolvierte er in Paris die École nationale d’administration (ENA) und erwarb dort das Diplôme international d’administration publique. Bis zu seiner Ernennung als Richter am EuGH hatte er verschiedene Positionen im österreichischen Aussenministerium inne und leitete dort zuletzt die Abteilung Europarecht im Völkerrechtsbüro. Daneben war er auch in Forschung und Lehre tätig (u.a. mit
Lehraufträgen an der Universität Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität Wien und der Diplomatischen Akademie Wien). Von 2014 bis 2019 war er Universitätsprofessor und seit 2020 ist er Honorarprofessor am Institut für Europarecht der Universität Graz.
Ort und Datum:
Montag, 3. November 2025, 17:15-18:45
Universität Freiburg, Miséricorde, Auditorium C, Avenue de l’Europe 20
