Publikationsdatum 13.10.2016
Prof. Yves Mausen – Ein Fachmann des gelehrten mittelalterlichen Rechts
Yves Mausen (43) ist in Luxemburg aufgewachsen und hat an der Universität Paris II Panthéon-Assas das Studium der Rechtswissenschaften und hat parallel dazu an der Sorbonne ein Geschichtsstudium absolviert. Nachdem er 1995 in die Ecole Normale Supérieure aufgenommen wurde, konnte er sich dort zusätzlich in Philosophie weiterbilden und brachte es 1998 in diesem Fach zum «professeur certifié» – wobei er den ersten Rang im entsprechenden Wettbewerb erreichte. Schliesslich promovierte er 2002 in Jura an der Universität Paris II zum Thema «La procédure du témoignage dans le droit savant et la pratique française (XIIe – XIVe siècles)», mit der höchsten Auszeichnung «très honorable avec les félicitations du jury» (Betreuer: Prof. Jean-Marie Carbasse; Ausgabe: Mailand, Giuffrè, 2006). Zwei Jahre später erreichte Yves Mausen im «Premier concours national d’agrégation de l’enseignement supérieur» in Rechtsgeschichte den ersten Rang und durfte daraufhin eine Professur an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Montpellier I übernehmen. Dort unterrichtete er während 11 Jahren die verschiedenen Sparten der Rechtsgeschichte und leitete dort seit 2009 das «Institut d’histoire des anciens pays de droit écrit» (welches er noch im akademischen Jahr 2014-2015 als eigenständiges «Institut d’histoire du droit» neu gründete), sowie seit 2013 den Masterstudiengang in Rechtsgeschichte. Er war dort ebenfalls ab 2010 Mitglied des Vorstands der Doktorandenschule, seit 2011 Leiter des Auslandsbüros und seit 2013 Mitglied des Fakultätsrates (eine in Frankreich repräsentative Instanz). 2009 wurde Yves Mausen für fünf Jahre zum Mitglied des «Institut universitaire de France» erwählt. Seit 2007 lehrt er auch als Vertretungsprofessor an der Universität Luxemburg und seit 2011 regelmässig als Gastprofessor an der Universität Wien.
In seiner Forschungstätigkeit beschäftigt sich Yves Mausen mit erweiterten Fragen zum mittelalterlichen römisch-kanonischen Prozessrecht, sowie mit anderen neuen Themen und Fragestellungen, beispielsweise im Bereich des englischen Beweisrechts oder im Rahmen der Kodifikationsidee. Er ist Autor von über 40 Aufsätzen und Co-Autor von drei Lehrbüchern zur französischen Rechtsgeschichte.
Vorfreuden auf Freiburg
Einerseits ermöglichen die Unterrichtsbedingungen mit menschlichen Maßen eine Begegnung mit den Studierenden auf humaner Ebene. Die so geschaffenen pädagogischen Möglichkeiten möchte ich ausschöpfen und meine Zuhörerinnen und Zuhörer auf eine Entdeckungsreise in die Rechtsgeschichte führen – wie ich oft selbst, unbeschwert und begeistert, in eine neue Forschungsarbeit aufbreche. Andererseits erlaubt die Zusammenstellung meines Lehrstuhls es mir ebenfalls, mir das geltende Recht, vor allem das kanonische Recht, anzueignen, und zwar mit einem Tiefgang, wie man ihn nur erreicht, wenn man einen Stoff analysiert, mit dem Ziel ihn zu unterrichten. Den so errungenen wissenschaftlichen Einblick möchte ich ausnützen, um neue Fragestellungen des Rechts an sich zu erschliessen.