Gleichberechtigte Rekrutierung
Jedes Bewerbungsverfahren muss das gesetzlich festgelegte Diskriminierungsverbot beachten. Auf der anderen Seite respektiert die gleichberechtigte Rekrutierung auch eine Qualitätsanforderung, in dem Sinne, dass die Praktiken und Verfahren explizit und transparent sind. Das Ziel ist letztlich, die am besten geeignete Person für die Position zu rekrutieren.
Im Hinblick auf die in den Fakultäten stattfindenden Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren hat das Rektorat im Juni 2020 Empfehlungen veröffentlicht, um unbewusste Vorurteile und Voreingenommenheit zu erkennen und zu vermeiden und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
Darüber hinaus sind die Fakultäten nach Art. 10 Abs. 4 der Professorenordnung verpflichtet, "geeignete Massnahmen zur Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern" zu treffen.