Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG
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Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.00699 Sprachen Deutsch Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Bachelor Semester SP-2020 Titel
Französisch Introduction au droit / Procédure civile et exécution forcée Deutsch Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG Englisch Introduction to Law / civil procedure and Debt Enforcement and Bankruptcy Law Zeitplan und Räume
Vorlesungszeiten Donnerstag 10:15 - 12:00, Wöchentlich (Frühlingssemester)
Unterricht
Verantwortliche - Mabillard Ramon
Dozenten-innen - Göksu Tarkan
- Mabillard Ramon
Beschreibung Diese Grundlagenveranstaltung setzt sich aus der Vorlesung und den Übungen zusammen. Die Vorlesung befasst sich mit dem Wesen und den Funktionen des Rechts in Gesellschaft und Staat sowie mit rechtlichen Grundprinzipien. In den Übungen werden Sie zu Beginn des Semesters in Gruppen eingeteilt, in welchen Sie die vermittelten Kenntnisse vertiefen. In dem mit der Einführung in das Recht zusammenhängenden Fach «Technische Einführung» erlernen Sie zudem das rechtswissenschaftliche Handwerk.
Während des ersten Semesters geht es um die Grundlagen des Rechts an sich, um die Rechtswissenschaft und um die Rechtsanwendung. Im zweiten Semester werden Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts vermittelt und in den Übungen entsprechende Fälle analysiert. Insgesamt verschafft Ihnen der Kurs einen Überblick über die einzelnen Rechtsgebiete und ihr Zusammenwirken.
Lernziele Sie kennen die Wesensmerkmale und die Funktionen des Rechts als soziales System. Sie verfügen über Grundkenntnisse im Bereich der Rechtssetzung, Rechtsfindung und Rechtsdurchsetzung. Sie kennen zentrale Begriffe und Methoden der Rechtswissenschaft. Aufgrund dieser Kenntnisse können Sie ein juristisches Argument verstehen und ein solches auch eigenständig erarbeiten. Dazu gehört auch das Definieren von juristischen Begriffen. Ferner können Sie Gesetzestexte lesen und auslegen sowie allfällige Gesetzeslücken erkennen und füllen. Ebenso können Sie mit der juristischen Literatur und Rechtsprechung arbeiten. Auch kennen Sie die einzelnen Rechtsgebiete und ihr Zusammenwirken und können einfache Sachverhalte juristisch einordnen.
Sie kennen die verfahrensrechtlichen Grundbegriffe und Institute sowie den Ablauf des zivilprozessualen Verfahrens von der Einleitung bis zum Urteilsspruch, einschliesslich der Vollstreckung. Am Ende des Kurses sind Sie auf verfahrensrechtliche Fragestellungen sensibilisiert. Sie sind sich bewusst, dass jeder materiell-rechtliche Anspruch auch einen verfahrensrechtlichen Aspekt hat und nötigenfalls durchgesetzt werden muss.
In den Übungen lernen Sie, die in der Vorlesung vermittelten Kenntnisse bei der Bearbeitung von Texten, Entscheiden und Kurzfällen selbständig anwenden zu können. Insbesondere können Sie eigene Argumente entwickeln und diese ausformulieren und vertreten. Sie wissen, wie das materielle Recht mit Hilfe des formellen Rechts durchgesetzt wird und können die Regeln des Zivilprozessrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts auf entsprechende Fälle anwenden.
Prüfungsbeschreibung Sämtliche Hinweise zu den Prüfungen erfolgen unverbindlich; der Examinator behält sich das Recht vor, die Prüfungen frei zu gestalten.
Gliederung: Die Prüfung ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Fragen zum materiellen Recht und der zweite Teil zum formellen Recht. Die Prüfung dauert zwei Stunden.
Hilfsmittel: Für die Prüfung können folgende Gesetze gemäss der "Anmerkungs-Richtlinie" 4.2.4. verwendet werden: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO, SchKG, IPRG und LugÜ. Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die Aktualität der Gesetze. Darüber hinaus sind die Texteditionen von TEXTO, Liberalis, Orell Füssli sowie von GAUCH/STÖCKLI zulässig.
Prüfungsbesprechungen: Prüfungsbesprechungen finden nach Vereinbarung mit den Assistierenden statt. Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kandidatennummer per E-Mail an.
MALS- und Nebenfachstudierende: Für Studierende im MALS oder mit Recht im Nebenfach stehen ab der zweiten Prüfungssession 2014 folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Prüfung zum Teil Einführung in das Recht, welcher im Herbstsemester gelesen wird, muss zwingend abgelegt werden. Dafür werden 6 ECTS-Punkte angerechnet. Die Prüfung zum Teil ZPO / SchKG, welcher im Frühlingsemesters gelesen wird, kann abgelegt werden, ist also für Nebenfach- und MALS-Studierende fakultativ. Wird auch dieser Teil der Prüfung abgelegt, so erhalten diese insgesamt 12 ECTS-Punkte angerechnet. Unabhängig davon, ob die Studierenden beide oder nur einen Teil der Prüfung absolvieren, können sie die Prüfung frühestens nach zwei Semestern ablegen, d.h. bei Studienbeginn im Herbst frühestens in der 2. Session des folgenden Jahres.
Die technische Einführung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Sie ist für die MALS-Studierenden mit entsprechendem Zulassungsentscheid und Nebenfachstudierenden fakultativ. Um jedoch eine propädeutische Arbeit zu schreiben, muss die technische Einführung besucht werden. Für die abgenommene propädeutische Arbeit werden weitere 3 ECTS-Punkte gewährt.Dokument
Bibliographie Peter Forstmoser/Hans-Ueli Vogt, Einführung in das Recht, 5. Auflage, Bern 2012
Gesetze: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO und SchKG
Weitere Angaben finden Sie unter Moodle (Herbstsemester/Frühjahrssemester).
Informationen zur Intensivwoche finden Sie ebenfalls auf Moodle.
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Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 20.02.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 27.02.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 05.03.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 12.03.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 19.03.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 26.03.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 02.04.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 09.04.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 23.04.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 30.04.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 07.05.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 14.05.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A 28.05.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A -
Leistungskontrolle
Schriftliche Prüfung
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Sämtliche Hinweise zu den Prüfungen erfolgen unverbindlich; der Examinator behält sich das Recht vor, die Prüfungen frei zu gestalten.
Gliederung: Die Prüfung ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Fragen zum materiellen Recht und der zweite Teil zum formellen Recht. Die Prüfung dauert zwei Stunden.
Hilfsmittel: Für die Prüfung können folgende Gesetze gemäss der "Anmerkungs-Richtlinie" 4.2.4. verwendet werden: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO, SchKG, IPRG und LugÜ. Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die Aktualität der Gesetze. Darüber hinaus sind die Texteditionen von TEXTO, Liberalis, Orell Füssli sowie von GAUCH/STÖCKLI zulässig.
Prüfungsbesprechungen: Prüfungsbesprechungen finden nach Vereinbarung mit den Assistierenden statt. Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kandidatennummer per E-Mail an.
MALS- und Nebenfachstudierende: Für Studierende im MALS oder mit Recht im Nebenfach stehen ab der zweiten Prüfungssession 2014 folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Prüfung zum Teil Einführung in das Recht, welcher im Herbstsemester gelesen wird, muss zwingend abgelegt werden. Dafür werden 6 ECTS-Punkte angerechnet. Die Prüfung zum Teil ZPO / SchKG, welcher im Frühlingsemesters gelesen wird, kann abgelegt werden, ist also für Nebenfach- und MALS-Studierende fakultativ. Wird auch dieser Teil der Prüfung abgelegt, so erhalten diese insgesamt 12 ECTS-Punkte angerechnet. Unabhängig davon, ob die Studierenden beide oder nur einen Teil der Prüfung absolvieren, können sie die Prüfung frühestens nach zwei Semestern ablegen, d.h. bei Studienbeginn im Herbst frühestens in der 2. Session des folgenden Jahres.
Die technische Einführung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Sie ist für die MALS-Studierenden mit entsprechendem Zulassungsentscheid und Nebenfachstudierenden fakultativ. Um jedoch eine propädeutische Arbeit zu schreiben, muss die technische Einführung besucht werden. Für die abgenommene propädeutische Arbeit werden weitere 3 ECTS-Punkte gewährt. -
Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Softskills > Einführung > Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG
Recht 30
Version: 20160125
Recht 60
Version: 20160125
Recht 90 [MA]
Version: 20221107
Zusätzliche LeistungenSemesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare SemesterkurseSpezialkredite
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
Obligatorische Fächer