Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG

  • Unterricht

    Details

    Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Bereich Rechtswissenschaft
    Code UE-DDR.00699
    Sprachen Deutsch
    Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
    Kursus Bachelor
    Semester SP-2020

    Titel

    Französisch Introduction au droit / Procédure civile et exécution forcée
    Deutsch Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG
    Englisch Introduction to Law / civil procedure and Debt Enforcement and Bankruptcy Law

    Zeitplan und Räume

    Vorlesungszeiten Donnerstag 10:15 - 12:00, Wöchentlich (Frühlingssemester)

    Unterricht

    Verantwortliche
    • Mabillard Ramon
    Dozenten-innen
    • Göksu Tarkan
    • Mabillard Ramon
    Beschreibung

    Diese Grundlagenveranstaltung setzt sich aus der Vorlesung und den Übungen zusammen. Die Vorlesung befasst sich mit dem Wesen und den Funktionen des Rechts in Gesellschaft und Staat sowie mit rechtlichen Grundprinzipien. In den Übungen werden Sie zu Beginn des Semesters in Gruppen eingeteilt, in welchen Sie die vermittelten Kenntnisse vertiefen. In dem mit der Einführung in das Recht zusammenhängenden Fach «Technische Einführung» erlernen Sie zudem das rechtswissenschaftliche Handwerk.

    Während des ersten Semesters geht es um die Grundlagen des Rechts an sich, um die Rechtswissenschaft und um die Rechtsanwendung. Im zweiten Semester werden Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts vermittelt und in den Übungen entsprechende Fälle analysiert. Insgesamt verschafft Ihnen der Kurs einen Überblick über die einzelnen Rechtsgebiete und ihr Zusammenwirken.

    Lernziele

    Sie kennen die Wesensmerkmale und die Funktionen des Rechts als soziales System. Sie verfügen über Grundkenntnisse im Bereich der Rechtssetzung, Rechtsfindung und Rechtsdurchsetzung. Sie kennen zentrale Begriffe und Methoden der Rechtswissenschaft. Aufgrund dieser Kenntnisse können Sie ein juristisches Argument verstehen und ein solches auch eigenständig erarbeiten. Dazu gehört auch das Definieren von juristischen Begriffen. Ferner können Sie Gesetzestexte lesen und auslegen sowie allfällige Gesetzeslücken erkennen und füllen. Ebenso können Sie mit der juristischen Literatur und Rechtsprechung arbeiten. Auch kennen Sie die einzelnen Rechtsgebiete und ihr Zusammenwirken und können einfache Sachverhalte juristisch einordnen.
    Sie kennen die verfahrensrechtlichen Grundbegriffe und Institute sowie den Ablauf des zivilprozessualen Verfahrens von der Einleitung bis zum Urteilsspruch, einschliesslich der Vollstreckung. Am Ende des Kurses sind Sie auf verfahrensrechtliche Fragestellungen sensibilisiert. Sie sind sich bewusst, dass jeder materiell-rechtliche Anspruch auch einen verfahrensrechtlichen Aspekt hat und nötigenfalls durchgesetzt werden muss.
    In den Übungen lernen Sie, die in der Vorlesung vermittelten Kenntnisse bei der Bearbeitung von Texten, Entscheiden und Kurzfällen selbständig anwenden zu können. Insbesondere können Sie eigene Argumente entwickeln und diese ausformulieren und vertreten. Sie wissen, wie das materielle Recht mit Hilfe des formellen Rechts durchgesetzt wird und können die Regeln des Zivilprozessrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts auf entsprechende Fälle anwenden.
     

    Prüfungsbeschreibung

    Sämtliche Hinweise zu den Prüfungen erfolgen unverbindlich; der Examinator behält sich das Recht vor, die Prüfungen frei zu gestalten.

    Gliederung: Die Prüfung ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Fragen zum materiellen Recht und der zweite Teil zum formellen Recht. Die Prüfung dauert zwei Stunden.

    Hilfsmittel: Für die Prüfung können folgende Gesetze gemäss der "Anmerkungs-Richtlinie" 4.2.4. verwendet werden: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO, SchKG, IPRG und LugÜ. Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die Aktualität der Gesetze. Darüber hinaus sind die Texteditionen von TEXTO, Liberalis, Orell Füssli sowie von GAUCH/STÖCKLI zulässig.

    Prüfungsbesprechungen: Prüfungsbesprechungen finden nach Vereinbarung mit den Assistierenden statt. Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kandidatennummer per E-Mail an. 

    MALS- und Nebenfachstudierende: Für Studierende im MALS oder mit Recht im Nebenfach stehen ab der zweiten Prüfungssession 2014 folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Prüfung zum Teil Einführung in das Recht, welcher im Herbstsemester gelesen wird, muss zwingend abgelegt werden. Dafür werden 6 ECTS-Punkte angerechnet. Die Prüfung zum Teil ZPO / SchKG, welcher im Frühlingsemesters gelesen wird, kann abgelegt werden, ist also für Nebenfach- und MALS-Studierende fakultativ. Wird auch dieser Teil der Prüfung abgelegt, so erhalten diese insgesamt 12 ECTS-Punkte angerechnet. Unabhängig davon, ob die Studierenden beide oder nur einen Teil der Prüfung absolvieren, können sie die Prüfung frühestens nach zwei Semestern ablegen, d.h. bei Studienbeginn im Herbst frühestens in der 2. Session des folgenden Jahres.
    Die technische Einführung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Sie ist für die MALS-Studierenden mit entsprechendem Zulassungsentscheid und Nebenfachstudierenden fakultativ. Um jedoch eine propädeutische Arbeit zu schreiben, muss die technische Einführung besucht werden. Für die abgenommene propädeutische Arbeit werden weitere 3 ECTS-Punkte gewährt.

    Dokument

    Bibliographie

    Peter Forstmoser/Hans-Ueli Vogt, Einführung in das Recht, 5. Auflage, Bern 2012

    Gesetze: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO und SchKG

    Weitere Angaben finden Sie unter Moodle (Herbstsemester/Frühjahrssemester).

    Informationen zur Intensivwoche finden Sie ebenfalls auf Moodle.

     

  • Einzeltermine und Räume
    Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort
    20.02.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    27.02.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    05.03.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    12.03.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    19.03.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    26.03.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    02.04.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    09.04.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    23.04.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    30.04.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    07.05.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    14.05.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
    28.05.2020 10:15 - 12:00 Kurs MIS 03, Raum 3000A
  • Leistungskontrolle

    Schriftliche Prüfung

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Sämtliche Hinweise zu den Prüfungen erfolgen unverbindlich; der Examinator behält sich das Recht vor, die Prüfungen frei zu gestalten.

    Gliederung: Die Prüfung ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Fragen zum materiellen Recht und der zweite Teil zum formellen Recht. Die Prüfung dauert zwei Stunden.

    Hilfsmittel: Für die Prüfung können folgende Gesetze gemäss der "Anmerkungs-Richtlinie" 4.2.4. verwendet werden: BV, ZGB, OR, StGB, BGG, ZPO, SchKG, IPRG und LugÜ. Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die Aktualität der Gesetze. Darüber hinaus sind die Texteditionen von TEXTO, Liberalis, Orell Füssli sowie von GAUCH/STÖCKLI zulässig.

    Prüfungsbesprechungen: Prüfungsbesprechungen finden nach Vereinbarung mit den Assistierenden statt. Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kandidatennummer per E-Mail an. 

    MALS- und Nebenfachstudierende: Für Studierende im MALS oder mit Recht im Nebenfach stehen ab der zweiten Prüfungssession 2014 folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Prüfung zum Teil Einführung in das Recht, welcher im Herbstsemester gelesen wird, muss zwingend abgelegt werden. Dafür werden 6 ECTS-Punkte angerechnet. Die Prüfung zum Teil ZPO / SchKG, welcher im Frühlingsemesters gelesen wird, kann abgelegt werden, ist also für Nebenfach- und MALS-Studierende fakultativ. Wird auch dieser Teil der Prüfung abgelegt, so erhalten diese insgesamt 12 ECTS-Punkte angerechnet. Unabhängig davon, ob die Studierenden beide oder nur einen Teil der Prüfung absolvieren, können sie die Prüfung frühestens nach zwei Semestern ablegen, d.h. bei Studienbeginn im Herbst frühestens in der 2. Session des folgenden Jahres.
    Die technische Einführung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Sie ist für die MALS-Studierenden mit entsprechendem Zulassungsentscheid und Nebenfachstudierenden fakultativ. Um jedoch eine propädeutische Arbeit zu schreiben, muss die technische Einführung besucht werden. Für die abgenommene propädeutische Arbeit werden weitere 3 ECTS-Punkte gewährt.

  • Zuordnung
    Zählt für die folgenden Studienpläne:
    Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
    Version: ens_compl_droit
    Softskills > Einführung > Einführung in das Recht / Zivilprozess und SchKG

    Recht 30
    Version: 20160125

    Recht 60
    Version: 20160125

    Recht 90 [MA]
    Version: 20221107
    Zusätzliche Leistungen
    Semesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse
    Spezialkredite

    Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
    Version: 20160122
    Obligatorische Fächer