Öffentliches Recht III

  • Unterricht

    Details

    Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Bereich Rechtswissenschaft
    Code UE-DDR.00717
    Sprachen Deutsch
    Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
    Kursus Bachelor
    Semester HS-2019 , FS-2020

    Zeitplan und Räume

    Vorlesungszeiten Donnerstag 13:15 - 16:00, Wöchentlich (Akademisches Jahr)

    Unterricht

    Verantwortliche
    • Stöckli Andreas
    Dozenten-innen
    • Stöckli Andreas
    Beschreibung

    Die Vorlesung Öffentliches Recht III, die sich dem Besonderen Verwaltungsrecht widmet, behandelt ausgewählte Gebiete des Bundesverwaltungsrechts, wobei auch Bezüge zum kantonalen Recht hergestellt werden.

    Im Herbstsemester wird eine Übersicht über das Raumplanungs-, Bau- und Umwetlrecht (Schwerpunkt), das Recht von Bildung, Forschung und Kultur sowie von Radio und Fernsehen gegeben.

    Im Frühjahrssemester steht das öffentliche Wirtschaftsrecht im Mittelpunkt des Interesses. Nach einer Einführung in die Wirtschaftsverfassung und einer Darstellung der zunehmenden internationalen Verflechtung des öffentlichen Wirtschaftsrechts der Schweiz werden der Reihe nach ausgewählte, in der Praxis bedeutsame Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts (insbesondere Kartellverwaltungs-, Binnenmarkt-, Vergabe-, Finanzmarktaufsichts- und Aussenwirtschaftsrecht sowie Recht der öffentlichen Unternehmen) näher behandelt.

    Lernziele

    Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, mit den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen Fragestellungen aus dem Besonderen Verwaltungsrecht zu beantworten.

    Prüfungsbeschreibung

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die Studierenden sind gebeten, sämtliche im Vorlesungsprogramm angegebenen Gesetze an die Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. «Reiter» (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
      

    Dokument

    Bibliographie

    Die Unterlagen zum Kurs können auf der Plattform „moodle“ heruntergeladen werden.

  • Einzeltermine und Räume
    Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort
    19.09.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    26.09.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    03.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    10.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    17.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    24.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    31.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    07.11.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    14.11.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    21.11.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    28.11.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    05.12.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    12.12.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    19.12.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    20.02.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    27.02.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    05.03.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    12.03.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    19.03.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    26.03.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    02.04.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    09.04.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    23.04.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    30.04.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    07.05.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    14.05.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
    28.05.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140
  • Leistungskontrolle

    Mündliche Prüfung - FS-2020, zweite Session 2020

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die Studierenden sind gebeten, sämtliche im Vorlesungsprogramm angegebenen Gesetze an die Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. «Reiter» (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
      

    Mündliche Prüfung - FS-2020, Wiederholungssession 2020

    Datum 09.09.2020 08:00 - 12:00
    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die Studierenden sind gebeten, sämtliche im Vorlesungsprogramm angegebenen Gesetze an die Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. «Reiter» (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
      

    Mündliche Prüfung - HS-2020, erste Session 2021

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.

    Die Studierenden sind gebeten, sämtliche im Vorlesungsprogramm angegebenen Gesetze an die Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. «Reiter» (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
      

  • Zuordnung
    Zählt für die folgenden Studienpläne:
    Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
    Version: ens_compl_droit
    Softskills > Öffentliches Recht III

    Recht 180
    Version: 20221107
    IUR III

    Recht 30
    Version: 20160125

    Recht 60
    Version: 20160125

    Rechtswissenschaft im Teilzeitstudium 180
    Version: 20221107
    OBLIGATORISCH > 1. Jahr > IUR TP I > Öffentliches Recht III

    Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
    Version: 20160122
    Wahlfächer
    Zusätzliche Leistungen

    Zusatz zum Master of Law [MA]
    Version: 20240912
    Recht 30 ECTS > Öffentliches Recht III