Öffentliches Recht III
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Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.00717 Sprachen Deutsch Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Bachelor Semester HS-2019 , FS-2020 Zeitplan und Räume
Vorlesungszeiten Donnerstag 13:15 - 16:00, Wöchentlich (Akademisches Jahr)
Unterricht
Verantwortliche - Stöckli Andreas
Dozenten-innen - Stöckli Andreas
Beschreibung Die Vorlesung Öffentliches Recht III, die sich dem Besonderen Verwaltungsrecht widmet, behandelt ausgewählte Gebiete des Bundesverwaltungsrechts, wobei auch Bezüge zum kantonalen Recht hergestellt werden.
Im Herbstsemester wird eine Übersicht über das Raumplanungs-, Bau- und Umwetlrecht (Schwerpunkt), das Recht von Bildung, Forschung und Kultur sowie von Radio und Fernsehen gegeben.
Im Frühjahrssemester steht das öffentliche Wirtschaftsrecht im Mittelpunkt des Interesses. Nach einer Einführung in die Wirtschaftsverfassung und einer Darstellung der zunehmenden internationalen Verflechtung des öffentlichen Wirtschaftsrechts der Schweiz werden der Reihe nach ausgewählte, in der Praxis bedeutsame Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts (insbesondere Kartellverwaltungs-, Binnenmarkt-, Vergabe-, Finanzmarktaufsichts- und Aussenwirtschaftsrecht sowie Recht der öffentlichen Unternehmen) näher behandelt.
Lernziele Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, mit den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen Fragestellungen aus dem Besonderen Verwaltungsrecht zu beantworten.
Prüfungsbeschreibung Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die Studierenden sind gebeten, sämtliche im Vorlesungsprogramm angegebenen Gesetze an die Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. «Reiter» (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
Dokument
Bibliographie Die Unterlagen zum Kurs können auf der Plattform „moodle“ heruntergeladen werden.
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Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 19.09.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 26.09.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 03.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 10.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 17.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 24.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 31.10.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 07.11.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 14.11.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 21.11.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 28.11.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 05.12.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 12.12.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 19.12.2019 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 20.02.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 27.02.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 05.03.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 12.03.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 19.03.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 26.03.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 02.04.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 09.04.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 23.04.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 30.04.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 07.05.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 14.05.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 28.05.2020 13:15 - 16:00 Kurs PER 21, Raum A140 -
Leistungskontrolle
Mündliche Prüfung - FS-2020, zweite Session 2020
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die Studierenden sind gebeten, sämtliche im Vorlesungsprogramm angegebenen Gesetze an die Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. «Reiter» (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
Mündliche Prüfung - FS-2020, Wiederholungssession 2020
Datum 09.09.2020 08:00 - 12:00 Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die Studierenden sind gebeten, sämtliche im Vorlesungsprogramm angegebenen Gesetze an die Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. «Reiter» (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
Mündliche Prüfung - HS-2020, erste Session 2021
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die Studierenden sind gebeten, sämtliche im Vorlesungsprogramm angegebenen Gesetze an die Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Erlaubt sind einzig sog. «Reiter» (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
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Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Softskills > Öffentliches Recht III
Recht 180
Version: 20221107
IUR III
Recht 30
Version: 20160125
Recht 60
Version: 20160125
Rechtswissenschaft im Teilzeitstudium 180
Version: 20221107
OBLIGATORISCH > 1. Jahr > IUR TP I > Öffentliches Recht III
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
WahlfächerZusätzliche Leistungen
Zusatz zum Master of Law [MA]
Version: 20240912
Recht 30 ECTS > Öffentliches Recht III