Öffentliches Recht II
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Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.00711 Sprachen Deutsch Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Bachelor Semester SA-2019 , SP-2020 Titel
Französisch Öffentliches Recht II Deutsch Öffentliches Recht II Englisch Public Law II Zeitplan und Räume
Vorlesungszeiten Mittwoch 15:15 - 18:00, Wöchentlich (Akademisches Jahr)
Unterricht
Verantwortliche - Waldmann Bernhard
Dozenten-innen - Waldmann Bernhard
Assistenten - Küng Martin
- Raaflaub Franziska
Beschreibung
Die Vorlesung "Öffentliches Recht II" ist dem Allgemeinen Verwaltungsrecht gewidmet. Erarbeitet werden die allgemeinen Grundsätze und Rechtsfiguren, die von Lehre und Rechtsprechung vor dem Hintergrund der zahlreichen besonderen Verwaltungsrechtserlasse entwickelt worden sind.Nach einer kurzen Einführung werden im Einzelnen folgende Grundfragen behandelt:
1. Welche Aufgaben hat die Verwaltung zu erfüllen? (Verwaltungsaufgaben)
2. Wie ist die Verwaltung im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgaben organisiert? (Verwaltungsorganisation)
3. Mit welchen Instrumenten und Formen und in welchem Verfahren handelt die Verwaltung? (Handlungsformen)
4. Welche Rechtsgrundsätze und Prinzipien hat die Verwaltung im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten? (Rechtsbindung der Verwaltung)
5. Welches sind die Folgen des Verwaltungshandelns? (Rechtsgestaltung, Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse, Haftung)
6. Behandelt werden schliesslich einige typische verwaltungsrechtliche Regelungsinstrumente (wie z.B. Polizeibewilligungen, Konzessionen oder Abgaben) sowie besondere Verwaltungsrechtsverhältnisse (wie z.B. Anstaltsbenutzungsverhältnisse usw.)Lernziele Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, in komplexeren Problemen (aus den behandelten Themenbereichen) des Allgemeinen Verwaltungsrechts die relevanten Fragestellungen herauszuarbeiten und (vertretbare) Lösungen zu entwickeln.
Zu diesem Zweck müssen die Studierenden
- die in den Vorlesungen, Übungen und Unterlagen eingeführten Begriffe und Rechtsfiguren des Allgemeinen Verwaltungsrechts kennen,
- die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen diesen Begriffen und Rechtsfiguren erkennen,
- sich in den einschlägigen Rechtsgrundlagen zurechtfinden,
- die einschlägige Praxis und Lehre im Bereich der behandelten Fragestellungen (sofern sie in der Veranstaltung behandelt worden sind) kennen sowie
- eine Methode zur Erarbeitung von (komplexeren) Fragestellungen und zu einer "sauberen" rechtlichen Argumentation entwickeln.Prüfungsbeschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Dokument
Bibliographie Die Unterlagen zur Vorlesung und zu den Übungen sind auf der Plattform "Moodle" (http://moodle2.unifr.ch) abrufbar. Das Passwort wird zu Beginn des Studienjahres in der Vorlesung bekanntgegeben. Es kann ausserdem jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Waldmann angefragt werden.Zu empfehlen ist ausserdem der Erwerb der Erlasssammlung "Öffentliches Recht II" (im Rahmen der TextO-Ausgaben des Helbing-Lichtenhahn-Verlags) oder eine gleichnamige Erlasssammlung. Es kann die Sammlung aus dem ersten Studienjahr benutzt werden. -
Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 18.09.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 25.09.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 02.10.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 09.10.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 16.10.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 23.10.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 30.10.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 06.11.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 13.11.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 20.11.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 27.11.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 04.12.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 11.12.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 18.12.2019 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 19.02.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 26.02.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 04.03.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 11.03.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 18.03.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 25.03.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 01.04.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 08.04.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 22.04.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 29.04.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 06.05.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 13.05.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 20.05.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 27.05.2020 15:15 - 18:00 Kurs MIS 03, Raum 3115 -
Leistungskontrolle
Mündliche Prüfung - SP-2020, zweite Session 2020
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Mündliche Prüfung - SP-2020, Wiederholungssession 2020
Datum 10.09.2020 08:00 - 17:30 Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Schriftliche Prüfung - SA-2020, erste Session 2021
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
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Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Softskills > Öffentliches Recht II
Recht 180
Version: 20221107
IUR II
Recht 30
Version: 20160125
Recht 60
Version: 20160125
Recht 90 [MA]
Version: 20221107
Zusätzliche LeistungenSpezialkrediteSemesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse
Rechtswissenschaft im Teilzeitstudium 180
Version: 20221107
OBLIGATORISCH > 1. Jahr > IUR TP I > Öffentliches Recht II
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
Obligatorische FächerWahlfächerZusätzliche Leistungen
Umweltwissenschaften und Umweltgeisteswissenschaften, Option Umweltrecht 60 ECTS
Version: 2023_1/V_01
Umweltwissenschaften, Zusatzfach ENV-60-I, Option Umweltrecht > Umweltrecht 2019 > Öffentliches Recht II