Beschaffungen und Konzessionen
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Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.02434 Sprachen Deutsch Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Master Semester FS-2024 Zeitplan und Räume
Vorlesungszeiten Freitag 13:15 - 16:00, Wöchentlich (Frühlingssemester)
Unterricht
Verantwortliche - Beyeler Martin
Dozenten-innen - Beyeler Martin
Beschreibung Hinweis: Diese Lehrveranstaltung wird nicht gestreamt und nicht auf Video aufgezeichnet.
Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des BLaw-Studiums erworbenen Grundkenntnissen im Verwaltungsrecht und im öffentlichen Wirtschaftsrecht bietet dieser Semesterkurs die Möglichkeit zur Erlangung spezifischer Kompetenzen im praktisch sehr bedeutsamen Rechtsgebiet der öffentlichen Beschaffungen. Da solche Beschaffungen mitunter auf einer Konzession beruhen oder mit einer solchen verbunden werden, gehört die Lehre von den Konzessionen ebenfalls zum Gegenstand des Kurses.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt der Staat zahlreiche Sachmittel (Güter, Dienstleistungen und Bauten). Manche dieser Mittel kann er mithilfe seiner Angestellten selbst herstellen. Alle weiteren bestellt er bei privaten Unternehmen auf dem Markt – namentlich Computer, Strassentunnels, Kehrichtlastwagen und Beratungsleistungen. Der Erwerb von Leistungen privater Unternehmen durch den Staat wird «öffentliche Beschaffung» genannt. Das öffentliche Beschaffungsrecht (Vergaberecht; Submissionsrecht) reguliert jene Phase dieses Erwerbsvorgangs, während deren der Staat mit seinem Vorhaben auf den Markt tritt und sodann unter verschiedenen Angeboten von sich untereinander konkurrenzierenden Unternehmen auswählt (vgl. für eine Übersicht www.trias.swiss). Es tut dies im Interesse der Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, ökologisch und sozial) der Verwendung der öffentlichen Mittel, der Gleichbehandlung der Unternehmen, des Wettbewerbs in der Wirtschaftssphäre und der Transparenz staatlicher Tätigkeit. Seine Vorschriften dienen dazu, diese nicht stets in die gleiche Richtung weisenden Prinzipien im Rahmen der staatlichen Wahl eines Vertragspartners in Einklang zu bringen und durchzusetzen. Im Interesse dieser Grundprinzipien und in jenem der anbietenden Unternehmen sehen die anwendbaren Bestimmungen ein Invididualbeschwerderecht vor, das die Rechtsdurchsetzung unterstützt.
Das jüngst revidierte öffentliche Beschaffungsrecht der Schweiz besteht aus einer Vielzahl von Erlassen. Die Beherrschung von deren Anwendungsbereich und Zusammenspiel ist keine einfache Aufgabe, für die juristische Praxis im Zusammenhang mit dem öffentlichen Leistungseinkauf jedoch unabdingbar. Die materiellen Regeln dieses Rechtsgebiets, die zwar zum öffentlichen Recht gehören, jedoch in einem engen Verhältnis zu jenen des Vertragsrechts stehen, drehen sich zur Hauptsache um die Organisation der Konkurrenz um staatliche Aufträge und um die dabei geltenden Bedingungen und Kriterien der Auswahl des Vertragspartners. Sie suchen den schwierigen Ausgleich zwischen den hinter den Grundprinzipen stehenden und den im Rahmen der konkreten Beschaffung verfolgten öffentlichen Interessen sowie den privaten Interessen der anbietenden Unternehmen. Auch die Kenntnis dieser Regeln ist in der Rechtspraxis von grosser Bedeutung. Viele Juristinnen und Juristen, die für den Staat oder für ein Unternehmen arbeiten, kommen früher oder später in Berührung mit Fragestellungen des öffentlichen Beschaffungswesens.
Die Konzession ist ein Rechtsverhältnis des öffentlichen Rechts, gestützt auf das die Konzessionärin einer bestimmten Wirtschaftstätigkeit nachgeht, die in der betreffenden Art aus rechtlichen oder faktischen Gründen von vornherein nur von einer bestimmten Zahl von Unternehmen ausgeübt werden kann. Eine öffentliche Beschaffung ist keine Konzession, und eine Konzession ist keine öffentliche Beschaffung – dennoch bestehen zwischen den beiden Rechtsinstituten vielfältige Verbindungen. Zunächst kann das Innehalten einer Konzession durch ein Unternehmen dazu führen, dass dieses bei seinen Auftragsvergaben die Regeln des öffentlichen Beschaffungsrechts einzuhalten hat. Im Weiteren gibt es öffentliche Beschaffungen, die auf einer ihnen dienenden Konzessionserteilung aufbauen, sowie solche, die mit an sich eigenständigen Konzessionserteilungen verbunden werden. Das Verständnis dieser Geschäfte und deren Abgrenzung von «blossen» Konzessionen erfordert allgemeine Kenntnisse des Rechts der Konzessionen.
Der Kurs «Beschaffungen und Konzessionen» behandelt zur Hauptsache die Grundlagen und die wichtigsten materiellen des öffentlichen Beschaffungsrechts unter Einschluss der speziellen Regeln des Beschwerdeverfahrens. Zudem werden die häufigsten Arten von Konzessionen und die darauf anwendbaren Regeln vorgestellt, wobei ein besonderes Augenmerk auf den im Zusammenhang mit Beschaffungen auftretenden Konzessionen gilt.
Lernziele Ziel des Kurses ist es, den Studierenden vertieftes Wissen und die aktuellen Entwicklungen im Recht der öffentlichen Beschaffungen und in jenem der Konzessionen zu vermitteln. Die Studierenden verfügen am Ende des Semesters über umfassende und vertiefte Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der Gerichtspraxis in diesen Fachgebieten. Sie sind in der Lage, die praktischen Anwendungen dieser Regelungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Ausserdem sind sie vertraut mit dem Zusammenspiel mehrerer materiell- und formell-rechtlicher Vorschriften aus dem behandelten Rechtsbereich, die in komplexen Fällen zum Zuge kommen.
Prüfungsbeschreibung Die Studierenden können ihre Leistung (im Wert von 5 ECTS) im Rahmen einer mündlichen Prüfung (15 Minuten; ohne Vorbereitungszeit) validieren.
Diese Prüfung wird nach dem Prinzip «Open book» durchgeführt.
Der Prüfungsstoff entspricht dem in den Vorlesungen behandelten Inhalten sowie den im Rahmen des Kurses als obligatorisch bezeichneten Gesetzen und weiteren Texten (insb. Rechtsprechung).
Dokument
Bibliographie I. Häner/B. Waldmann (Hrsg.), Die Konzession, Zürich 2011
P. Hänni /A. Stöckli, Schweizerisches Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bern 2013, S. 235 ff. (1. Kapitel: Schweizerische Wirtschaftsverfassung; 4. Kapitel: Binnenmarktrecht [S. 214 ff.]; 5. Kapitel: Öffentliches Beschaffungsrecht)
É. Poltier, Droit des marchés publics, 2e éd., Bern 2023 (ab Sommer 2023)
C. Schneider-Heusi, Vergaberecht in a nutshell, 3. Aufl., Zürich/St. Gallen 2020
H. R. Trüeb (Hrsg.), Handkommentar zum Schweizerischen Beschaffungsrecht, Zürich 2020
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Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 15.03.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 22.03.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 12.04.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 19.04.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 26.04.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 03.05.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 17.05.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 24.05.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 31.05.2024 13:15 - 16:00 Kurs BQC 11, Raum 2.813 -
Leistungskontrolle
Mündliche Prüfung - FS-2024, zweite Session 2024
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Studierenden können ihre Leistung (im Wert von 5 ECTS) im Rahmen einer mündlichen Prüfung (15 Minuten; ohne Vorbereitungszeit) validieren.
Diese Prüfung wird nach dem Prinzip «Open book» durchgeführt.
Der Prüfungsstoff entspricht dem in den Vorlesungen behandelten Inhalten sowie den im Rahmen des Kurses als obligatorisch bezeichneten Gesetzen und weiteren Texten (insb. Rechtsprechung).
Mündliche Prüfung - HS-2024, erste Session 2025
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Studierenden können ihre Leistung (im Wert von 5 ECTS) im Rahmen einer mündlichen Prüfung (15 Minuten; ohne Vorbereitungszeit) validieren.
Diese Prüfung wird nach dem Prinzip «Open book» durchgeführt.
Der Prüfungsstoff entspricht dem in den Vorlesungen behandelten Inhalten sowie den im Rahmen des Kurses als obligatorisch bezeichneten Gesetzen und weiteren Texten (insb. Rechtsprechung).
Mündliche Prüfung - FS-2025, zweite Session 2025
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Die Studierenden können ihre Leistung (im Wert von 5 ECTS) im Rahmen einer mündlichen Prüfung (15 Minuten; ohne Vorbereitungszeit) validieren.
Diese Prüfung wird nach dem Prinzip «Open book» durchgeführt.
Der Prüfungsstoff entspricht dem in den Vorlesungen behandelten Inhalten sowie den im Rahmen des Kurses als obligatorisch bezeichneten Gesetzen und weiteren Texten (insb. Rechtsprechung).
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Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Comparative Law 90 [MA]
Version: 20221107
SpezialkrediteZusätzliche LeistungenSemesterkurse / Blockkurse
Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Master Kurse > Semesterkurse
Recht 90 [MA]
Version: 20221107
Semesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare SemesterkurseSpezialkrediteZusätzliche Leistungen
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
Zusätzliche LeistungenWahlfächer