Seminar Staat, Recht und Religion in Asien

  • Unterricht

    Details

    Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Bereich Rechtswissenschaft
    Code UE-DDR.00801
    Sprachen Deutsch
    Art der Unterrichtseinheit Seminar
    Kursus Master
    Semester SA-2021

    Zeitplan und Räume

    Vorlesungszeiten Blockkurs (Herbstsemester)

    Unterricht

    Verantwortliche
    • Pahud de Mortanges René
    Dozenten-innen
    • Pahud de Mortanges René
    Beschreibung

    In Asien gehen die Staaten ganz unterschiedlich mit Religion um. Indien etwa ist gewohnt, mit vielen Religionen zu leben, privilegiert grundsätzlich keine davon und gewährt den Religionsangehörigen umfangreiche Religionsfreiheit. Als Folge des aus der Kolonialzeit übernommenen Personal Law-Prinzips kommen in manchen Teilen des Zivilrechts religiöse Normen zur Anwendung, welche u.a. Geschlechterdiskriminierungen zur Folge haben. Ganz anders ist die Situation in China, dessen Staat von der Einparteienherrschaft und Ideologie der Kommunistischen Partei dominiert wird und welches nur zögerlich staatlich kontrollierten Religionsgemeinschaften Religionsfreiheit gewährt. In Indonesien, dem Staat mit der grössten muslimischen Bevölkerungszahl weltweit, soll die u.a. auf den Monotheismus beruhende Staatsphilosophie der Pancasila („Fünf Prinzipien“) eine zivilreligiöse Klammer sein, um das riesige Inselreich zusammenzuhalten. In Japan wiederum wurde in der Meiji-Restauration der 1860er-Jahre der Shintoismus als Staatskult etabliert, darüber hinaus versteht sich der Staat jedoch als säkular. Und je eigene religionsverfassungsrechtliche Wege gehen Länder wie z.B. Nepal, Malaysia, Sri Lanka, Thailand, Vietnam, Taiwan oder Korea. Von Einfluss ist nicht nur die jeweilige Religionsgeschichte, sondern auch die neuere Verfassungsentwicklung: Staaten mit einer kolonialen Vergangenheit regeln – um nur einen Aspekt zu nennen – ihr Verhältnis zur Religion anders als kommunistisch geprägte Länder.

    Das Seminar ist gedacht als weiterer Kurs zur Erfüllung der Anforderungen der Mention Religionsrecht auf Masterstufe (zusätzlicher Kurs gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. a und lit. b des Ausführungsreglement). Er kann aber auch unabhängig davon besucht werden und steht allen Studierenden ab bestandenem IUR II Examen offen. Das Seminar wird durchgeführt in Kooperation mit dem Lehrstuhl für öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte der Universität Zürich (Prof. Dr. Andreas Kley), sodass auch Studierende der Universität Zürich teilnehmen werden.

    Vorkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Die mangelnde Vertrautheit mit den asiatischen Sprachen kann durch Rekurs auf deutschsprachige und englische Literatur grösstenteils kompensiert werden. Eine gewisse Bereitschaft, auch englische Texte zu lesen, sollte indessen mitgebracht werden.

    Lernziele

    Das Seminar möchte vertraut machen mit dem vielfälltigen Religionsverfassungsrecht Asiens, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugleich auch einen Zugang zu Recht, Religion und Geschichte in den einzelnen Ländern ermöglichen. Wenn in den nächsten Jahrzehnten ein Schwerpunkt der globalen Entwicklung in Asien liegt wird, ist es für angehende Juristinnen und Juristen nur ein Vorteil, gewisse Kenntnisse vom politischen, rechtlichen und religiösen Gefüge der asiatischen Länder zu haben.

    Prüfungsbeschreibung

    Die Seminarsitzungen sind ganztägig:

    1) Einführungsveranstaltung I: Dienstag, 19. November 2019 im Haus der Religionen in Bern
    2) Einführungsveranstaltung II: Samstag, 23. November 2019 an der Universität Freiburg
    3) Abschlussveranstaltung: Dienstag, 17. Dezember 2019 an der Universität Zürich

    Präsentation und Abgabe der Seminararbeit im Rahmen der Abschlussveranstaltung. Die Benotung ergibt sich aus der Seminararbeit (37‘000 - 47‘000 Zeichen) und deren mündlichen Präsentation (20 - 25 Minuten). Es gibt keine Themenliste für die Seminarthemen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars machen sich selbstständig Gedanken, zu welchem asiatischen Land und zu welchem religionsrechtlichen Thema sie schreiben wollen.

    Die Note wird in der 1. Prüfungssession 2020 bekannt gegeben.

    Bemerkungen

    Die Ausschreibung des Seminars erfolgt im Zeitraum vom 20. August bis 20. September 2019. Eine Einschreibung ist zwingend für die Teilnahme.

    Verfügbarkeit 20

    Dokument

    Bibliographie

    Auf Moodle findet sich eine Bibliographie mit grundlegender Literatur, welche den Einstieg erleichtert. Ebenso stehen Ihnen auch einige Beiträge als PDF auf Moodle zur Verfügung.

  • Leistungskontrolle

    Seminar

    Bewertungsmodus Nach Note
    Beschreibung

    Die Seminarsitzungen sind ganztägig:

    1) Einführungsveranstaltung I: Dienstag, 19. November 2019 im Haus der Religionen in Bern
    2) Einführungsveranstaltung II: Samstag, 23. November 2019 an der Universität Freiburg
    3) Abschlussveranstaltung: Dienstag, 17. Dezember 2019 an der Universität Zürich

    Präsentation und Abgabe der Seminararbeit im Rahmen der Abschlussveranstaltung. Die Benotung ergibt sich aus der Seminararbeit (37‘000 - 47‘000 Zeichen) und deren mündlichen Präsentation (20 - 25 Minuten). Es gibt keine Themenliste für die Seminarthemen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars machen sich selbstständig Gedanken, zu welchem asiatischen Land und zu welchem religionsrechtlichen Thema sie schreiben wollen.

    Die Note wird in der 1. Prüfungssession 2020 bekannt gegeben.

  • Zuordnung
    Zählt für die folgenden Studienpläne:
    Comparative Law 90 [MA]
    Version: 20221107
    Seminare
    Zusätzliche Leistungen
    Semesterkurse / Blockkurse
    Spezialkredite

    Recht 90 [MA]
    Version: 20221107
    Seminare
    Semesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse
    Zusätzliche Leistungen
    Spezialkredite

    Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
    Version: 20160122
    Wahlfächer
    Zusätzliche Leistungen