Technique législative / Rechtsetzungslehre
-
Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.00746 Sprachen Zweisprachig Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Master Semester SP-2022 Unterricht
Verantwortliche - Waldmann Bernhard
Dozenten-innen - Gautschi Oliver
- Waldmann Bernhard
- Wanner Tamara Chantal
Beschreibung Im Rechtsstudium wird das Recht in der Regel aus der Perspektive des Rechtsanwenders betrachtet. Der vorliegende Kurs ist hingegen der Rechtsetzung gewidmet. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass viele Juristinnen und Juristen in ihrem Berufsalltag nich tnur Recht anwenden, sondern auch Normen entwerfen müssen.
Der Kurs besteht aus vierHauptteilen:
- Im ersten Teil (Grundlagen) werden nach einer kurzen Einleitung über den Begriff und die Bedeutung der Rechtsetzungslehre Grundfragen der Rechtsetzung behandelt. Dazu gehören u.a. eine Diskussion über den Begriff und die Bedeutung der Rechtsetzung sowie die Frage der Aufteilung der Rechtsetzungsbefugnisse.
- Der zweite Teil ist der Rechtsetzungsmethodik sowie dem Rechtsetzungsverfahren gewidmet. Es wird namentlich aufgezeigt, wie Regelungsentwürfe methodisch erarbeitet und Verfahren organisiert werden.
- Im dritten Teil geht es um das Erlernen des Instrumentariums zur sprachlichen und systematischen Ausgestaltung von Erlasstexten (Rechtsetzungstechnik).
- Im vierten Teil werden Einzelthemen besprochen, wie z.B. das Notrecht oder die Umsetzung von Volksinitiativen.
Der Kurs ist zweisprachig (Deutsch/Französisch). Die Ausführungen und Unterlagen werden in deutscher oder französischer Sprache präsentiert und nicht immer übersetzt. Die Prüfung kann in deutscher oder französischer Sprache abgelegt werden.
Lernziele Die Studierenden
- kennen den Begriff der Rechtsetzung und können ihn von anderen Staatsfunktionen abgrenzen;
- kennen die Funktionen der Rechtsetzung;
- wissen, wie die Rechtsetzungsbefugnisse im föderalen Kontext sowie im Kontext der Behördenorganisation aufgeteilt sind;
- kennen die Voraussetzungen und Erscheinungsformen der gesteuerten Selbstregulierung;
- wissen, in welchen Arbeitsschritten, in welchen Etappen oder Phasen und mit welchen Überlegungsschritten ("Problemlösungszyklus") Rechtsnormen erarbeitet werden;
- kennen die wichtigsten Normtypen;
- sind mit den Faustregeln der Gesetzesredaktion vertraut.
Prüfungsbeschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Sie kann in deutscher oder französischer Sprache abgelegt werden.
Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis der Vorlesung, das den Studierenden zu Beginn des Kurses zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind.
Die Studierenden können eine Gesetzessammlung mit den wichtigsten Erlassen, die während des Kurses behandelt werden, zur Prüfung mitbringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten.
Dokument
Bibliographie Die erforderlichen Unterlagen werden zu Beginn des Kurses bekanntgegeben.
-
Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 16.03.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 23.03.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 30.03.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 06.04.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 13.04.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 27.04.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 04.05.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 11.05.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 18.05.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 25.05.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 01.06.2022 08:15 - 11:00 Kurs BQC 13, Raum 2.413 -
Leistungskontrolle
Schriftliche Prüfung - SP-2022, zweite Session 2022
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Sie kann in deutscher oder französischer Sprache abgelegt werden.
Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis der Vorlesung, das den Studierenden zu Beginn des Kurses zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind.
Die Studierenden können eine Gesetzessammlung mit den wichtigsten Erlassen, die während des Kurses behandelt werden, zur Prüfung mitbringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten.
-
Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Comparative Law 90 [MA]
Version: 20221107
SpezialkrediteSemesterkurse / BlockkurseZusätzliche Leistungen
Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Master Kurse > Semesterkurse
Recht 90 [MA]
Version: 20221107
Zusätzliche LeistungenSpezialkrediteSemesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare Semesterkurse
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
WahlfächerZusätzliche Leistungen