Einsprachen und Rekurse

Die Einsprache- und Rekursverfahren sind formelle Abläufe, welche in den Statuten vom 4. November 2016 der Universität Freiburg genau beschrieben sind (vgl. Art. 120 und 121).

  • Einsprachen

    Entscheide über die Bewertung der Leistungskontrollen und Entscheide betreffend die Anerkennung von Studien­leis­tun­gen können Gegenstand einer Einsprache sein. Das Ver­fahren ist in einem eigenen Reglement der Fakultät geregelt. 

     

    Schreiben Sie bitte eine E-Mail an  scimed@unifr.ch mit dem Betreff "Einsprache" (eine E-Mail pro Unterrichtseinheit oder Entscheidung, die Sie bestreiten). Bitte geben Sie die UE an, gegen deren Ergebnisse Sie Einspruch erheben möchten, sowie Ihre Studierendennummer und das Datum der Mitteilung des Entscheids. Schicken oder bringen Sie auch ein unterzeichnetes Schreiben mit den entsprechenden Informationen zum Dekanat.

  • Rekurse

    Rekurse können bei der Internen Rekurskommission eingereicht werden, gegen:

    • Entscheide über Einsprachen
    • Entscheide der Dozierenden, soweit sie nicht die inhaltliche Bewertung von Prüfungen und andere Fähigkeitsbewertungen betreffen
    • Entscheide betreffend die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang
    • weitere Entscheide, soweit dies ein Reglement der Universität, der Fakulät, des Departements oder des Institut vorsieht,

    Der Rekurs ist innerhalb von dreissig Tagen nach der Mitteilung des Entscheids beim Rektorat der Universität einzureichen.

     

    Universität Freiburg
    Interne Rekurskommission
    Rektorat
    Av. de l'Europe 20
    CH–1700 Freiburg