Einsprachen und Rekurse

Die Einsprache- und Rekursverfahren sind formelle Abläufe, welche in den Statuten vom 4. November 2016 der Universität Freiburg genau beschrieben sind (vgl. Art. 120 und 121).

  • Einsprachen

    Studierende, welche eine Prüfung abgelegt haben, können ihre Prüfung einsehen.

    Gemäss Art. 5 Abs. 2 des Reglements vom 18. Dezember 2023 über das Einspracheverfahren an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät ist eine vorherige Einsichtnahme in die Prüfung erforderlich, um eine Einsprache gegen Entscheide über die inhaltliche Bewertung von Prüfungen oder andere Fähigkeitsbewertungen einzureichen.

    Einspracheverfahren

    Entscheide über die Bewertung der Leistungskontrollen und Entscheide betreffend die Anerkennung von Studien­leis­tun­gen können Gegenstand einer Einsprache sein. Das Ver­fahren ist im Reglement geregelt. Um eine Einsprache einzureichen, folgen Sie bitte dem Verfahren.

    Die Einsprache muss schriftlich (Formular) und unterschrieben beim Dekanat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät eingereicht werden. Eine Eingangsbestätigung wird Ihnen zugesendet.
    Die Antwort wird Ihnen innerhalb der gesetzten Frist direkt vom Departement/von der Abteilung mitgeteilt.

  • Rekurse

    Rekurse können bei der Internen Rekurskommission eingereicht werden, gegen:

    • Entscheide über Einsprachen
    • Entscheide der Dozierenden, soweit sie nicht die inhaltliche Bewertung von Prüfungen und andere Fähigkeitsbewertungen betreffen
    • Entscheide betreffend die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang
    • weitere Entscheide, soweit dies ein Reglement der Universität, der Fakulät, des Departements oder des Institut vorsieht,

    Der Rekurs ist innerhalb von dreissig Tagen nach der Mitteilung des Entscheids beim Rektorat der Universität einzureichen.

     

    Universität Freiburg
    Interne Rekurskommission
    Rektorat
    Av. de l'Europe 20
    CH–1700 Freiburg