Prozeduren zum Doktorat (PhD)

Die Fakultät verleiht die akademischen Grade eines Doktors der Wissenschaften oder eines Doktors der Philosophie in ihren Kompetenzdomänen. Der Doktortitel bezeugt, dass der/die Inhabende alle not­wen­digen Kennt­nisse, Kompetenzen und Fähigkeiten zur Durch­führung hochwertiger wissenschaftlicher Forschung nach­ge­wiesen hat.

Das Doktoratsreglement regelt das Doktoratsstudium an der Fakultät.

 Doktorierende, die ihr Doktoratsstudium vor dem 1. April 2025 begonnen haben und keinen Antrag auf Wechsel zum neuen Reglement gestellt haben, beachten bitte die Seite zu den Prozeduren nach altem Reglement.

Regulation EN translation(No legal validity)

Dekanat Kontaktperson:
doctorate-scimed@unifr.ch

 Das Büro für Doktorate ist freitags geschlossen.

  • Das Doktorat anfangen
    • Um ein Doktoratsstudium aufzunehmen, müssen die/der Doktorierende, die/der Leiter/in und allfällige Co-Leiter/innen und stellvertretende Leiter/innen das Anmeldeformular für das Doktoratsstudium ausfüllen und unterzeichnen. Das unterzeichnete Original dieses Dokuments ist beim Dekanat einzureichen.
    • Art. 11 des Reglements beschreibt, wer Dissertationsleiter/in sein kann. In bestimmten Fällen muss ein/e stellvertretende/r Leiter/in benannt werden. Es ist auch möglich, auf freiwilliger Basis eine/n Co-Leiter/in zu haben (Art. 12).
    • Der/die KandidatIn meldet sich an der Universtät an der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung an, falls er/sie noch nicht eingeschrieben ist. Falls die Kandidatin oder der Kandidat schon an der Universität immatrikuliert ist, wird die Anmeldung von der Verantwortlichen der Doktorate im Dekanat vorgenommen, sobald alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
    • Die Einschriebungsprozedur kann mehrere Wochen dauern.
    • Im Falle einer Doppelbetreuung der Doktorarbeit an zwei Universitäten gibt es Möglich­keiten für einen finanziellen Zuschuss. Anträge sind bis zum 31. März einzureichen (siehe  Cotutelles de thèse).
  • Während dem Doktorat

    Begleitjury

    • In den ersten 12 Monaten des Doktoratsstudiums muss in gemeinsamer Absprache zwischen der/dem Leiter/in und der/dem Doktorand/in eine Begleitjury bestimmt und dem Dekanat mitgeteilt werden.
    • Diese Jury setzt sich zusammen aus dem/der Leiter/in, dem/der eventuellen Co-Leiter/in und einem oder zwei Experten, von denen idealerweise eine/r ausserhalb der Universität stammt.

    Zwischenevaluation (18 Monate)

    • Der/die Doktorand/in erstellt ein Dissertationsprojekt (Art. 18) und legt es spätestens 15 Werktage vor der Zwischenevaluation seiner/ihrer Begleitjury vor.
    • Bei der Zwischenevaluation präsentiert der/die Doktorand/in sein/ihr Projekt mündlich vor den Mitgliedern der Begleitjury.
    • Die Jury entscheidet, ob die Evaluation bestanden oder nicht bestanden ist. Sie informiert den/die Doktorand/in und das Dekanat darüber. Sie verfasst einen kurzen Bericht zuhanden des/der Doktorand/in und des Dekanats mit allfälligen Verbesserungsvorschlägen.
    • Eine nicht bestandene Evaluation kann spätestens sechs Monate nach dem ersten Versuch wiederholt werden. Bei zweimaligem Nichtbestehen kann die Dissertation nicht fortgesetzt werden.

    Fortschrittsbericht (3. Jahr)

    • Der Fortschrittsbericht wird im Rahmen eines Gesprächs mit der Begleitungsjury erstellt. Der/die Doktorand/in stellt sein/ihr Projekt vor. Anschliessend findet ein Austausch über den Fortschritt und die noch bestehenden Defizite statt.
    • Die wichtigsten Punkte und eventuelle Empfehlungen werden in einem Protokoll festgehalten, das von allen Teilnehmenden unterzeichnet wird und in Kopie an das Dekanat weitergeleitet wird. Das Protokoll wird vom/von der Leiter/in bis zum Abschluss des Doktoratsstudiums aufbewahrt.

     Formular für die Zwischenevaluation

     

    Detaillierte Prozedur hier:

    Marche à suivre(Deutsche Version folgt)

    Doktoratsreglemente

  • Das Doktorat beenden

    Auswahl der Prüfungskommission

    • Um das Doktoratsstudium abzuschliessen, einigen der/die Kandidat/in und der/die Leiter/in über Mitglieder für die Prüfungskommission. Die Kommission besteht aus mindestens: dem/der Leiter/in, zwei Expert/innen (davon mindestens eine/r der/die extern zur UniFR ist), einem/r Präsident/in (oft der/die PräsidentIn des Departements).
    • Mindestens eine/r der Expert/innen muss unabhängig vom/von der Kandidat/in sein.
    • Der/die Leiter/in legt die Zusammensetzung der Kommission dem Dekanat vor. Die Zusammensetzung muss durch den Fakultätsrat (3 Sitzungen pro Semester) genehmigt werden.

    Einreichung

    • Der/die Kandidat/in verfasst eine Dissertation, die die in der Marche à suivre beschriebenen Elemente enthält. Die Dissertation muss die zur Verfügung gestellte Titelseite verwenden.
    • Der/die Kandidat/in sendet seine/ihre Dissertation an die Mitglieder der Prüfungskommission (mit Ausnahme des/der Präsident/in), die diese lesen und dem Dekanat einen Bewertungsbericht zukommen lassen. Es wird empfohlen, den Mitgliedern der Prüfungskommission einen Monat Zeit für die Abgabe ihres Berichts zu geben.
    • Der/die Kandidat/in erstellt die Rechnung für die Anmeldung zur Doktorprüfung in seinem/ihrem MyUnifr-Konto (Rubrik «Prüfungen») und bezahlt sie (Rubrik «Meine Fakultätsrechnungen»). Die Gebühr für die Doktorprüfung beträgt CHF 400.–. Diese Prüfungsgebühr dient zur Entschädigung der Expert/innen und zur Organisation der Diplomfeier.
    • Der/die Kandidat/in reicht eine elektronische Kopie seiner/ihrer Dissertation in seinem/ihrem MyUnifr-Konto (Rubrik «Prüfungen») sowie eine gedruckte Kopie direkt beim Dekanat ein. Dieser Version der Dissertation sind ein Lebenslauf und die (persönlich verfasste und unterschriebene) ehrenwörtliche Erklärung beizufügen. Sie kann mit einfachen Spiralbindungen gebunden sein.

    Zirkulation

    • Nach Eingang aller Berichte der Mitglieder der Prüfungskommission beim Dekanat legt das Dekanat die Dissertation zusammen mit den Berichten für mindestens zwei Wochen im Departement, in dem der/die Kandidat/in seine/ihre Dissertation verfasst hat, zur Einsichtnahme aus. Die Mitglieder des Departments können Vorbehalte zur Dissertation äussern.
    • Wird die Dissertation auf der Grundlage der Berichte oder der Zirkulation abgelehnt, kann sie ein zweites Mal eingereicht werden. Eine zweimal abgelehnte Dissertation führt zum Nichtbestehen des Doktorats.

    Verteidigung

    • Wird die Dissertation auf der Grundlage der Berichte und der Zirkulation angenommen, kontaktiert das Dekanat den/die Kandidat/in, um den Termin für die Verteidigung zu bestätigen, die mindestens einen Monat nach Eingang der Berichte stattfindet.
    • Die Verteidigung dauert mindestens eine Stunde und besteht aus einer Präsentation mit anschliessender mündlicher Beurteilung. Nach Abschluss der Verteidigung entscheidet die Prüfungskommission über das Bestehen.
    • Wird die Verteidigung nicht bestanden, kann sie frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Zweimal nicht bestandene Verteidigungen führen zum Nichtbestehen des Doktoratsstudiums.

    Öffentlicher Vortrag

    • Nach erfolgreicher Verteidigung hält der/die Kandidat/in eine öffentliche Präsentation seiner/ihrer Dissertation. Diese findet spätestens einen Monat nach der Verteidigung statt (ausser der Dekan bewilligt eine Ausnahme).

    Definitive Einreichung

    • Spätestens sechs Monate nach dem Datum der Verteidigung muss der/die Kandidat/in die endgültige Fassung seiner/ihrer Dissertation einreichen. Diese Fassung muss eventuelle Kommentare und Vorschläge der Mitglieder der Prüfungskommission berücksichtigen.
    • Ein erstes ungebundenes Exemplar wird dem Dekan zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Genehmigung druckt der/die Kandidat/in vier gebundene Exemplare und reicht diese beim Dekanat ein.
    • Zusammen mit der endgültigen Einreichung sendet der/die Kandidat/in dem Dekanat per E-Mail eine Zusammenfassung seiner/ihrer Dissertation.

    Titelseiten

    Formular für das Gutachten

     

    Detaillierte Prozedur hier:

    Marche à suivre (Deutsche Version folgt)

    Doktoratsreglemente

    Der Monat August ist nicht in den Abschlussprozeduren eingerechnet. Zum Beispeil: falls Sie Ihre Doktorarbeit im August verteidigen möchten, müssen Sie alle benötigten Dokumente bis spätestens Ende Juni im Dekanat eingereicht haben.

  • Von der Fakultät verliehene Doktorentitel
    Doktor der Wissenschaft in Biochemie PhD in Biochemistry
    Doktor der Wissenschaft in Bioinformatik PhD in Bioinformatics  
    Doktor der Wissenschaft in Biologie PhD in Biology  
    Doktor der Wissenschaft in Chemie PhD in Chemistry  
    Doktor der Wissenschaft in Erdwissenschaften PhD in Earth Sciences  
    Doktor der Wissenschaft in Geographie PhD in Geography  
    Doktor der Wissenschaft in Geowissenschaften  
    Doktor der Wissenschaft in Informatik PhD in Computer Science
    Doktor der Wissenschaft in Materialwissenschaften PhD in Materials Science
    Doktor der Wissenschaft in Mathematik PhD in Mathematics  
    Doktor der Wissenschaft in Medizinischen Wissenschaften PhD in Medical Sciences
    Doktor der Wissenschaft in Physik PhD in Physics  
    Doktor der Philosophie in Umweltgeisteswissenschaften  
    Doktor der Philosophie in Sozial- und Geisteswissen­schaften in der Medizin PhD in Medical Humanities