Passerelle FH
Zugang für Inhaber_innen eines Bachelor in Rechtswissenschaften einer CH-Fachhochschule
Das Freiburger Masterprogramm ist reichhaltig, innovativ und intensiv. Wir wollen, dass Sie sich in der Praxis von Anfang an zurechtfinden. Deshalb haben wir die Ausbildung im Verfahrensrecht verstärkt und neun thematische Schwerpunkte geschaffen.
Sie wollen in deutscher Sprache studieren? Dann stellen Sie sich ein umfassendes deutschsprachiges Programm zusammen. Oder sich mehrsprachig betätigen? Dann belegen Sie auch Kurse in französischer und englischer Sprache. Und zudem ins Ausland gehen? Dann nutzen Sie unsere vielfältigen Beziehungen zu renommierten Partnerfakultäten in aller Welt.
ausführliche Beschreibung (studies.unifr.ch)
Zugang für Inhaber_innen eines Bachelor in Rechtswissenschaften einer CH-Fachhochschule
Für den Titel Master of Law benötigen die Studierenden 90 ECTS Kreditpunkte. Davon erwerben sie 75 ECTS Kreditpunkte in den Semester- oder Blockkursen und durch den Besuch von mindestens zwei Seminaren. Dabei darf nur eines durch eine Seminararbeit ausserhalb der Seminare ersetzt werden.
5 ECTS Kreditpunkte entfallen auf die Masterarbeit. Die Abschlussnote wird aus dem Notendurchschnitt der Semester- oder Blockkurse wie auch der Seminare und der Masterarbeit berechnet.
10 ECTS Spezialkredite können die Studierenden durch die Teilnahme an Spezialveranstaltungen, durch das Verfassen von schriftlichen Arbeiten, durch Praktika oder durch die Teilnahme an weiteren Block- oder Semesterkursen erwerben. Nebst den rechtlich-fachlichen Kompetenzen legt die Fakultät besonderes Augenmerk auf die Förderung der persönlichen und sozialen Fähigkeiten.
Für das Bestehen des Examensblocks IUR IV gilt folgendes:
Besonders zu beachten sind hierbei drei Punkte:
In diesem Sinn kann es sich ergeben, dass eine Person eine als ungenügend eingestufte Prüfung nicht mehr wiederholen kann, obschon ihr im betreffenden Fach noch ein Versuch oder noch zwei Versuche offenstehen würden. Auch sonst kann es sich ergeben, dass eine Person den Notenblock mit einer oder zwei ungenügenden Noten abschliesst.
Die Masterstudierenden können ihrem Diplom eine Färbung verleihen, indem sie bis maximal zwei Schwerpunkte auswählen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob sie bereits im Bachelor Zusatzqualifikationen erworben haben.
Folgende Schwerpunkte stehen zur Auswahl:
Freiburg ist die einzige Rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz, die sämtliche Veranstaltungen auf Bachelorstufe und einen Grossteil des Masterangebots in beiden Sprachen anbietet. Den Studierenden steht es frei, ob sie das Studium einsprachig absolvieren oder manche Prüfungen auf Deutsch und andere auf Französisch ablegen, um die Zusatzqualifikation «Zweisprachig» zu erwerben. Ferner können die Studierenden auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache belegen.
Dank der weltweiten Vernetzung der Dozierenden stehen zahlreiche international ausgerichtete Veranstaltungen auf dem Lehrplan. Die Masterstudierenden können jedes Jahr aus vielen Veranstaltungen mit Partneruniversitäten wählen. Rund 100 Fakultäten weltweit stehen ihnen für ein oder zwei Auslandsemester offen. Es besteht die Möglichkeit, sich nach der Rückkehr die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkennen zu lassen. Mit dem anspruchsvollen Doppeldiplom Fribourg– Paris II oder einem Studienaufenthalt am Center for Transnational Legal Studies in London (CTLS) können hochmotivierte Studierende ihr Curriculum bereichern.
Studienbeginn im Herbstsemester (September) oder im Frühlingssemester (Februar)
Anmeldefristen für Studierende, die nicht für den Bachelor of Law in Freiburg immatrikuliert sind
Anmeldefristen für Studierende, die für den Bachelor of Law in Freiburg immatrikuliert sind
Bachelor of Law der Universität Freiburg oder einer anderen Schweizer Universität oder Bachelor in Rechtswissenschaften einer Schweizer Fachhochschule.
Einschreibung
Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung ist verantwortlich für die Zulassung an die Universität. Sie liefert Informationen betreffend Zulassungsbedingungen und Fristen. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis erbringen.
Alle Studierenden, die im Herbstsemester 2023 ihr Masterstudium in Freiburg aufnehmen, studieren im Master of Law 2023.
Studierende, die bis spätestens im Frühlingssemester 2023 ihren Master of Law in Freiburg begonnen haben, können bis zum 15.10.2023 einen Wechsel zum neuen Master vornehmen.
Studierende, die bis spätestens im Frühlingssemester 2023 ihren Master of Law in Freiburg begonnen haben, können bis zum 15.10.2023 einen Wechsel zum neuen Master vornehmen, müssen dies aber nicht tun. Das Dekanat wird über das Vorgehen informieren. Bei einem Wechsel zum neuen Master 2023 werden bereits abgelegte Leistungen angerechnet. Für den Wechsel ist ein eigenes Reglement erstellt worden: AR-TRANS. Der Wechsel ist definitiv und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Der Wechsel in die umgekehrte Richtung (Master 2023 zu Master 2013) ist hingegen nicht möglich.
Alle Studierenden, die im Herbstsemester 2023 ihr Masterstudium in Freiburg aufnehmen, studieren im Master of Law 2023. Der Wechsel in den Master 2013 ist nicht möglich.
Studierende, die ihren Bachelor of Law an einer anderen schweizerischen Universität erlangt haben und anschliessend für den Master of Law nach Freiburg wechseln, finden nachfolgend die wichtigsten Informationen für den Studienstart:
ACHTUNG: Die Kurseinschreibung ersetzt nicht die Examenseinschreibung. Die Examenseinschreibung muss während der vorgegebenen Einschreibefristen erfolgen (siehe Informationen zu den Prüfungen).