Lohnansätze für die Budgetierung von SNF-Gesuchen
Erfahren Sie, wie Sie die Lohnkosten Ihrer Mitarbeitenden in SNF-Gesuchen festlegen.
Beträge
Wenn Sie die Lohnkosten für Ihr Personal im SNF-Portal erfassen, achten Sie darauf, die folgenden Beträge in das Feld „Jährliches Salär zu 100% (CHF)“ einzugeben.
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Kategorie |
Betrag CHF |
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Doktorand_in |
53'000 |
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Postdoc (1-4 Jahre nach dem Doktorat) |
92'500 |
| Senior Forscher_in (5+ Jahre nach dem Doktorat) | 94'000 |
| Junior Forscher_in (Forscher_in mit Bachelor- oder Masterabschluss) | 81'000 |
| Unterassistent_in (Bachelor- oder Masterstudierende_r, an der Unifr immatrikuliert) | 86'000* |
| Laborant_in (Chemie, Biologie, Physik) | 67'000 |
| Technisches Personal (ausserhalb von Chemie, Biologie oder Physik) | 70'000 |
*Unterassistent_innen dürfen nicht mehr als 11 Stunden pro Woche arbeiten (~25%). Setzen Sie im SNF-Portal das «Pensum» auf maximal 25%.
Hinweise
Zu den oben angegebenen Bruttolohnkosten wird automatisch ein Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung von 19 % hinzugerechnet.
Diese Beträge gelten ausschliesslich für die Budgets von SNF-Anträgen. Die tatsächlichen Bruttolöhne werden von der Personalabteilung der Universität Freiburg auf Grundlage des Lebenslaufs der beschäftigten Person festgelegt. Die tatsächlichen Bruttolöhne sind oft niedriger, da die beim SNF beantragten Beträge eine Marge enthalten, um Inflation und mögliche gesetzliche Änderungen auszugleichen.
Für die Gesuche, die über mySNF eingereicht werden, können Sie die oben angegebenen Beträge als Richtwerte verwenden. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen den Bruttolohnkosten entsprechen und die Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung noch nicht enthalten.
Diese Lohnansätze gelten für das vom Gesuchstellenden beschäftigte Personal. Für Förderinstrumente, bei denen Gesuchstellende ihr eigenes Gehalt beantragen können (z. B. SNSF Starting Grants), gelten für die Berechnung des eigenen Gehalts andere Regeln. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite des jeweiligen Förderinstruments.
Diese Beträge gelten ausschliesslich für das von der Universität Freiburg beschäftigte Personal. Andere Universitäten können andere Berechnungsgrundlagen verwenden.
