Forschungsfonds zur Hundertjahrfeier
Der Forschungsfonds zur Hundertjahrfeier unterstützt Forschende der Universität Freiburg bei Aktivitäten, welche die Wirkung der Universität stärken.
Anträge müssen über das Online-Formular eingereicht werden:
Bitte lesen Sie die Richtlinien, die Leitlinien sowie alle Informationen auf dieser Seite, bevor Sie einen Antrag stellen.
Es werden nur Anträge berücksichtigt, welche die Zulassungskriterien und Anforderungen vollständig erfüllen.
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Zulassungskriterien
- Die Antragstellenden müssen an der Universität Freiburg beschäftigt sein (mindestens 50 %)
- Der Doktortitel ist Voraussetzung
- Die Aktivitäten müssen an der Universität Freiburg oder in engem Zusammenhang mit ihr stattfinden
- Die Projekte müssen unter eine der unten aufgeführten förderfähigen Kategorien fallen
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Förderfähige Projektkategorien
Der Forschungsfonds zur Hundertjahrfeier unterstützt folgende Arten von Aktivitäten:
Wissenschaftliche Forschung
Unterstützung von Forschungsprojekten, Vorbereitung von Anträgen auf externe Fördermittel oder – in Ausnahmefällen – ergänzende Finanzierung von Drittmittelprojekten.Wissenschaftliche Veranstaltungen
Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen, die nicht Teil des regulären Lehre sind.Maximal: 5'000 CHF. Es gelten zusätzliche Bedingungen (siehe Leitlinien).
Internationaler Austausch
Zuschüsse für kurze Forschungsaufenthalte (an oder ausserhalb der Unifr), die in der Regel einige Monate dauern, ausgenommen sind Aufenthalte, die vom Büro für internationale Beziehungen abgedeckt sind.Proof of Concept (PoC) / Prototypenentwicklung
Unterstützung bei der Validierung der Umsetzbarkeit neuer Technologien. Erfordert die vorherige Genehmigung durch den KTT (Dienststelle für Wissens- und Technologietransfer).Weitere wissenschaftliche Aktivitäten
Unterstützung für weitere forschungsbezogene Aktivitäten, ausgenommen:- Publikationskosten (einschliesslich Dissertationen)
- Übersetzungen oder Korrekturlesen
- Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende an wissenschaftlichen Veranstaltungen
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Förderbeträge
- Maximaler Förderbetrag: 7'000 CHF
- Maximaler Betrag für Veranstaltungen: 5'000 CHF
Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
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Forschungsplan
Ein Forschungsplan ist als Teil des Antrags erforderlich. Dieser muss zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen über das Onlineformular eingereicht werden.
Der Forschungsplan muss als einzelnes PDF-Dokument mit einer maximalen Grösse von 4 MB hochgeladen werden. Er sollte maximal 10 Seiten umfassen, einschliesslich Abbildungen und Anmerkungen (jedoch ohne Literaturverzeichnis).
Der Inhalt des Forschungsplans hängt von der Projektkategorie ab.
Wissenschaftliche Forschung
Aktueller Stand der Forschung auf diesem Gebiet, vom Antragstellenden (und anderen beteiligten Forschenden) durchgeführte Studien, Bedeutung der geplanten Arbeit und Relevanz der erwarteten Ergebnisse.Wissenschaftliche Veranstaltung
Wissenschaftlicher Rahmen der Veranstaltung, Zielsetzung und Zielgruppe; Anzahl und Funktion der Referenten, Art und Dauer ihrer Beiträge; Anzahl weiterer Gäste bzw. erwarteter Teilnehmer; öffentlich zugänglich oder nicht.Internationaler Austausch
Begründung, warum das Projekt die physische Anwesenheit des_der Forschers_in erfordert.Proof of Concept/Prototyp
Die Verwendung des vom KTT bereitgestellten Proof-of-Concept-Plans ist obligatorisch.Sonstige wissenschaftliche Aktivitäten
Für diese Kategorie gelten keine spezifischen inhaltlichen Anforderungen. Der Forschungsplan sollte jedoch ausreichende Informationen enthalten, um eine fundierte Bewertung des vorgeschlagenen Projekts zu ermöglichen. -
Bewertung und Entscheidung
Die Anträge werden vom Büro des Stiftungsrats geprüft. Dieses tagt zweimal jährlich, etwa 45 Tage nach Ablauf der Eingabefrist
Sitzungstermine 2026:
- 30. April 2026
- 10. November 2026
Die Entscheidungen werden ausschliesslich per E-Mail mitgeteilt. Die Antragstelleden werden frühestens 2 Monate nach Ablauf der Eingabefrist benachrichtigt.
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Auszahlung des Beitrags
Die Förderung erfolgt auf eine der folgenden Arten:
Direkter Zuschuss
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Die Gelder werden auf das im Antrag angegebene interne Konto überwiesen
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Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach dem Förderbeschluss
Defizitgarantie
- Üblich für die Kategorie „Wissenschaftliche Veranstaltungen“
- Die Gelder werden nach Genehmigung des Abschlussberichts ausgezahlt
- Die Auszahlung erfolgt frühestens einen Monat nach Einreichung des Berichts
Bitte planen Sie Ihr Projekt entsprechend.
Wichtige Hinweise
- Der Fonds leistet keine Zahlungen an Dritte
- Die Förderempfänger sind für die Abwicklung von Rechnungen und Zahlungen verantwortlich
- Die Gelder dürfen ausschliesslich für den genehmigten Zweck verwendet werden
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Projektabschluss
- Ein wissenschaftlicher und finanzieller Abschlussbericht muss innerhalb von zwei Monaten nach Projektende eingereicht werden
- Der Bericht wird vom Ratsbüro geprüft und an den Stiftungsrat weitergeleitet
- Nicht verwendete Gelder müssen an die Stiftung zurückgezahlt werden
Eingabefristen
- 1. März
- 1. Oktober
