Doc.Mobility

Die Doc.Mobility-Stipendien unterstützen Doktorierende der Universität Freiburg dabei, einen Forschungsaufenthalt im Ausland während ihrer Promotion durchzuführen.

Bewerbungen müssen über das Online-Formular eingereicht werden:

Online-Antrag

Bitte lesen Sie vor der Bewerbung alle Informationen auf dieser Seite sorgfältig durch.

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die die Zulassungskriterien und Anforderungen vollständig erfüllen.

  • Zulassungskriterien
    • Die Bewerber_innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 12 Monaten als Doktorand_innen an der Unifr immatrikuliert sein

    • Die Bewerber_innen müssen während der gesamten Dauer des Aufenthalts an der Unifr immatrikuliert bleiben

    • Die Bewerber_innen dürfen nicht durch den SNF gefördert werden

    • Die Stipendiat_innen müssen nach dem Aufenthalt an die Unifr zurückkehren, um ihre Promotion abzuschliessen

    Stipendiat_innen, die als Diplomassistent_innen (assistant·e diplômé·e) beschäftigt sind, müssen für die gesamte Dauer des geförderten Aufenthalts unbezahlten Urlaub nehmen.

  • Gastinstitution
    • Die Gastinstitution muss sich sowohl von der Hochschule, an der die Bewerber_innen studiert haben, als auch von der Einrichtung, an der sie ihren vorherigen Abschluss (Bachelor/Master) erworben haben, unterscheiden.

    • Sie darf nicht zu einer Institution gehören, die an einer Promotionspartnerschaft oder einem Doppeldoktorat (Cotutelle de thèse) beteiligt ist

    • Sie darf sich nicht im Herkunftsland der Bewerber_innen befinden

  • Dauer und Zeitplan
    • Dauer: zwischen 6 und 12 Monaten
    • Der Aufenthalt muss frühestens 3 Monate und spätestens 9 Monate nach Ablauf der Eingabefrist beginnen

    • Das Startdatum ist immer der erste Tag eines Monats

    • Das Enddatum ist immer der letzte Tag eines Monats
  • Förderbeträge
    • Die Höhe des Förderbetrags hängt vom Zielort und der individuellen Situation der Stipendiat_innen ab

    • Die Ansätze und anrechenbare Kosten sind in den offiziellen Unterlagen aufgeführt

    • Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend

    • Nach Bewilligung des Stipendiums können keine zusätzlichen Mittel beantragt werden
  • Bewertung und Entscheidung

    Die Bewerbungen werden von der Forschungsförderungskommission bewertet. Die Kommission tagt zweimal jährlich, in der Regel im April und Oktober.

    Sitzungstermine 2026:

    • 30. März 2026
    • 21. September 2026

    Entscheidungen werden ausschliesslich schriftlich mitgeteilt. Die Bewerber_innen werden frühestens zwei Monate nach Ablauf der Eingabefrist benachrichtigt.

    Die Betreuungsperson der Dissertation an der Unifr erhält eine Kopie der Entscheidung.

  • Auszahlung des Stipendiums
    • Die Freigabe des Stipendiums muss über das Online-Formular beantragt werden

    • Anträge zur Freigabe können frühestens 30 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden

    • Die Gelder werden innerhalb von 30 Tagen auf das Konto des_der Stipendiaten_in überwiesen

  • Projektabschluss
    • Spätestens 6 Wochen nach dem Auslandsaufenthalt muss ein Abschlussbericht (über das Online-Formular) eingereicht werden.
    • Der Bericht wird geprüft und genehmigt von:
      • der Betreuungsperson der Dissertation an der Unifr
      • der Betreuungsperson im Ausland
      • der Forschungsförderungskommission