Doc.Mobility
Die Doc.Mobility-Stipendien unterstützen Doktorierende der Universität Freiburg dabei, einen Forschungsaufenthalt im Ausland während ihrer Promotion durchzuführen.
Bewerbungen müssen über das Online-Formular eingereicht werden:
„Ab dem 4. Januar 2027 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag über die neue Plattform einzureichen.“
Bitte lesen Sie vor der Bewerbung alle Informationen auf dieser Seite sorgfältig durch.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die die Zulassungskriterien und Anforderungen vollständig erfüllen.
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Zulassungskriterien
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Die Bewerber_innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 12 Monaten als Doktorand_innen an der Unifr immatrikuliert sein
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Die Bewerber_innen müssen während der gesamten Dauer des Aufenthalts an der Unifr immatrikuliert bleiben
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Die Bewerber_innen dürfen nicht durch den SNF gefördert werden
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Die Stipendiat_innen müssen nach dem Aufenthalt an die Unifr zurückkehren, um ihre Promotion abzuschliessen
Stipendiat_innen, die als Diplomassistent_innen (assistant·e diplômé·e) beschäftigt sind, müssen für die gesamte Dauer des geförderten Aufenthalts unbezahlten Urlaub nehmen.
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Gastinstitution
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Die Gastinstitution muss sich sowohl von der Hochschule, an der die Bewerber_innen studiert haben, als auch von der Einrichtung, an der sie ihren vorherigen Abschluss (Bachelor/Master) erworben haben, unterscheiden.
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Sie darf nicht zu einer Institution gehören, die an einer Promotionspartnerschaft oder einem Doppeldoktorat (Cotutelle de thèse) beteiligt ist
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Sie darf sich nicht im Herkunftsland der Bewerber_innen befinden
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Dauer und Zeitplan
- Dauer: zwischen 6 und 12 Monaten
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Der Aufenthalt muss frühestens 3 Monate und spätestens 9 Monate nach Ablauf der Eingabefrist beginnen
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Das Startdatum ist immer der erste Tag eines Monats
- Das Enddatum ist immer der letzte Tag eines Monats
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Förderbeträge
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Die Höhe des Förderbetrags hängt vom Zielort und der individuellen Situation der Stipendiat_innen ab
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Die Ansätze und anrechenbare Kosten sind in den offiziellen Unterlagen aufgeführt
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Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend
- Nach Bewilligung des Stipendiums können keine zusätzlichen Mittel beantragt werden
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Bewertung und Entscheidung
Die Bewerbungen werden von der Forschungsförderungskommission bewertet. Die Kommission tagt zweimal jährlich, in der Regel im April und Oktober.
Sitzungstermine 2027:
- 08. April 2027
- 20. September 2027
Entscheidungen werden ausschliesslich schriftlich mitgeteilt. Die Bewerber_innen werden frühestens zwei Monate nach Ablauf der Eingabefrist benachrichtigt.
Die Betreuungsperson der Dissertation an der Unifr erhält eine Kopie der Entscheidung.
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Auszahlung des Stipendiums
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Die Freigabe des Stipendiums muss über das Online-Formular beantragt werden
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Anträge zur Freigabe können frühestens 30 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden
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Die Gelder werden innerhalb von 30 Tagen auf das Konto des_der Stipendiaten_in überwiesen
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Projektabschluss
- Spätestens 6 Wochen nach dem Auslandsaufenthalt muss ein Abschlussbericht (über das Online-Formular) eingereicht werden.
- Der Bericht wird geprüft und genehmigt von:
- der Betreuungsperson der Dissertation an der Unifr
- der Betreuungsperson im Ausland
- der Forschungsförderungskommission
Eingabefristen
- 15. Februar
- 14. August
