Doc.Mobility
Die Doc.Mobility-Stipendien unterstützen Doktorierende der Universität Freiburg dabei, einen Forschungsaufenthalt im Ausland während ihrer Promotion durchzuführen.
Bewerbungen müssen über das Online-Formular eingereicht werden:
Bitte lesen Sie vor der Bewerbung alle Informationen auf dieser Seite sorgfältig durch.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die die Zulassungskriterien und Anforderungen vollständig erfüllen.
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Zulassungskriterien
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Die Bewerber_innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 12 Monaten als Doktorand_innen an der Unifr immatrikuliert sein
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Die Bewerber_innen müssen während der gesamten Dauer des Aufenthalts an der Unifr immatrikuliert bleiben
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Die Bewerber_innen dürfen nicht durch den SNF gefördert werden
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Die Stipendiat_innen müssen nach dem Aufenthalt an die Unifr zurückkehren, um ihre Promotion abzuschliessen
Stipendiat_innen, die als Diplomassistent_innen (assistant·e diplômé·e) beschäftigt sind, müssen für die gesamte Dauer des geförderten Aufenthalts unbezahlten Urlaub nehmen.
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Gastinstitution
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Die Gastinstitution muss sich sowohl von der Hochschule, an der die Bewerber_innen studiert haben, als auch von der Einrichtung, an der sie ihren vorherigen Abschluss (Bachelor/Master) erworben haben, unterscheiden.
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Sie darf nicht zu einer Institution gehören, die an einer Promotionspartnerschaft oder einem Doppeldoktorat (Cotutelle de thèse) beteiligt ist
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Sie darf sich nicht im Herkunftsland der Bewerber_innen befinden
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Dauer und Zeitplan
- Dauer: zwischen 6 und 12 Monaten
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Der Aufenthalt muss frühestens 3 Monate und spätestens 9 Monate nach Ablauf der Eingabefrist beginnen
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Das Startdatum ist immer der erste Tag eines Monats
- Das Enddatum ist immer der letzte Tag eines Monats
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Förderbeträge
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Die Höhe des Förderbetrags hängt vom Zielort und der individuellen Situation der Stipendiat_innen ab
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Die Ansätze und anrechenbare Kosten sind in den offiziellen Unterlagen aufgeführt
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Die Förderung erfolgt nicht rückwirkend
- Nach Bewilligung des Stipendiums können keine zusätzlichen Mittel beantragt werden
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Bewertung und Entscheidung
Die Bewerbungen werden von der Forschungsförderungskommission bewertet. Die Kommission tagt zweimal jährlich, in der Regel im April und Oktober.
Sitzungstermine 2026:
- 30. März 2026
- 21. September 2026
Entscheidungen werden ausschliesslich schriftlich mitgeteilt. Die Bewerber_innen werden frühestens zwei Monate nach Ablauf der Eingabefrist benachrichtigt.
Die Betreuungsperson der Dissertation an der Unifr erhält eine Kopie der Entscheidung.
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Auszahlung des Stipendiums
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Die Freigabe des Stipendiums muss über das Online-Formular beantragt werden
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Anträge zur Freigabe können frühestens 30 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden
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Die Gelder werden innerhalb von 30 Tagen auf das Konto des_der Stipendiaten_in überwiesen
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Projektabschluss
- Spätestens 6 Wochen nach dem Auslandsaufenthalt muss ein Abschlussbericht (über das Online-Formular) eingereicht werden.
- Der Bericht wird geprüft und genehmigt von:
- der Betreuungsperson der Dissertation an der Unifr
- der Betreuungsperson im Ausland
- der Forschungsförderungskommission
Eingabefristen
- 15. Februar
- 14. August
