Forschungsbewertung
Die Universität Freiburg fördert eine faire und verantwortungsvolle Forschungsbewertung, die sich an internationalen Best-Practice-Standards orientiert.
Als öffentliche Universität setzt sich die Universität Freiburg für Forschung ein, die den Wissensstand erweitert und der Gesellschaft zugutekommt. Eine verantwortungsvolle Forschungsbewertung unterstützt diesen Auftrag, indem sie sicherstellt, dass die Bewertungsverfahren fair, transparent und dem jeweiligen Bewertungszweck angemessen sind.
Dabei sollten die Bewertungsmethoden dem Gegenstand der Bewertung und der jeweiligen Bewertungsebene – sei es auf institutioneller, fachbereichsspezifischer oder individueller Ebene – Rechnung tragen.
Forschungsbewertung an der Universität Freiburg
An der Unifr werden einzelne Forschende insbesondere im Rahmen von Rekrutierungen von Professor_innen, Tenure-Track-Bewertungen, Verfahren zur Ernennung zu Titularprofessor_innen sowie Beförderungen bewertet.
Diese Verfahren werden zwar durch universitätsweit geltende Bestimmungen geregelt, doch verfügen die Fakultäten und Departemente über ein hohes Mass an Autonomie. Dies entspricht dem Grundsatz, dass Forschungsgemeinschaften am besten in der Lage sind, die Arbeit ihrer Kollegen zu bewerten.
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Universitätsweite Bestimmungen
Bei der Rekrutierung von Professor_innen müssen alle Fakultäten ein gemeinsames Verfahren befolgen. Bevor eine Stelle ausgeschrieben wird, legt die jeweilige Fakultät das akademische Profil sowie die strategischen Anforderungen der Stelle fest. Anschliessend werden die Kandidatinnen und Kandidaten von einer Berufungskommission bewertet, der Professorinnen und Professoren, externe Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsgemeinschaft angehören.
Die Forschungsleistungen werden zusammen mit der Lehre, dem akademischen Engagement, der Führungsarbeit sowie dem Beitrag der Kandidatin oder des Kandidaten zum Auftrag der Universität beurteilt. Auch die Beförderung von ordentlichen Professorinnen und Professoren stützt sich auf eine ganzheitliche Bewertung und nicht auf eine rein metrikbasierte Beurteilung.
Reglement der Universität Freiburg betreffend Professor_innen
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Theologische Fakultät
Die Forschungsbewertung gemäss den universitätsweit geltenden Bestimmungen für die Rekrutierung und die Karriereentwicklung von Professor_innen. Die Kandidaten werden in Peer-Review-Verfahren und auf Fakultätsebene bewertet, wobei die Fachbereiche der Fakultät fachliche Beiträge leisten.
Entsprechend ihrem kirchlichen Status erfordern bestimmte Ernennungen zudem die Zustimmung der Kirche hinsichtlich der Lehrtauglichkeit. Die Verantwortung für die wissenschaftliche Qualität von Forschung und Lehre verbleibt hingegen bei den akademischen Gremien der Universität.
Statuten der Theologischen Fakultät (insbesondere Art. 32–37)
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Rechtswissenschaftliche Fakultät
Die Forschungsbewertung erfolgt gemäss den universitätsweit geltenden Bestimmungen für die Rekrutierung und die Karriereentwicklung von Professor_innen. Die Fakultät legt Wert auf Peer-Review und fachliche Expertise durch ihre Abteilungen, Fakultätsgremien und Ernennungsverfahren.
Statuten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (insbesondere Art. 8)
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Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Die Forschungsbewertung erfolgt gemäss den universitätsweit geltenden Bestimmungen für die und die Karriereentwicklung Rekrutierung von Professor_innen. Die Fakultät kombiniert die Begutachtung durch Fachkollegen mit der fachspezifischen Expertise ihrer Abteilungen und Anstellungsgremien.
Über die Ernennung von Professor_innen wird im Rahmen fakultätsinterner Verfahren entschieden, an denen externe Expert_innen beteiligt sind.
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Philosophische Fakultät
Die Forschungsbewertung erfolgt durch Peer-Review und Expertenbegutachtung gemäss den universitätsweit geltenden Bestimmungen für Anstellung und Beförderung.
Die Ernennungs- und Beförderungsverfahren der Fakultät stützen sich auf fachliche Expertise, externe Gutachten sowie eine ganzheitliche Bewertung der Leistungen in Forschung, Lehre, Betreuung, akademischem Dienst und Führungsaufgaben.
In Beförderungsverfahren werden Forschungsleistungen gemäss fachlichen Standards und im Einklang mit den Grundsätzen der San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) bewertet. Ausserdem werden Beiträge zur Förderung von Nachwuchsforschenden, zur akademischen Selbstverwaltung und zum Dienst an der wissenschaftlichen Gemeinschaft ausdrücklich anerkannt.
Statuten der Philosophischen Fakultät (insbesondere Art. 44)
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Mathematisch-Naturwissenschaftliche und Medizinische Fakultät
Die Forschungsbewertung erfolgt gemäss den universitätsweit geltenden Bestimmungen für die Rekrutierung und Karriereentwicklung von Professor_innen.
Die Fakultät verbindet bei Anstellungs- und Nominierungsverfahren Peer-Review, fachliche Expertise und externe Begutachtung.
Den Ernennungs- und Nominierungskommissionen für Professorenstellen gehören externe Expert_innen an, wodurch eine unabhängige fachliche Beurteilung der akademischen Leistungen gewährleistet wird.
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Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften
Die Forschungsbewertung erfolgt im Rahmen der universitätsweiten Vorgaben für die Rekrutierung von Professorinnen und Professoren sowie die Karriereentwicklung.
Die Fakultät verbindet Peer-Review und fachliche Expertise durch Verfahren auf Departements-, Fakultäts- und Ernennungsebene. Besonderes Augenmerk wird auf die Forschungsqualität, die Förderung von Nachwuchsforschenden, den Wissenstransfer und die wissenschaftliche Weiterentwicklung gelegt.
Eine eigens eingerichtete Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung berät die Fakultät bei fakultätsweiten Massnahmen zur Förderung der Forschungsqualität und der akademischen Laufbahnentwicklung.
Statuten der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften (insbesondere Art. 10 und 49)
Internationale Verpflichtungen: DORA und CoARA
Die Unifr hat sich verpflichtet, ihre Praktiken den internationalen Standards und den aktuellen Erkenntnissen zur verantwortungsvollen Forschungsbewertung anzupassen. Sie ist Unterzeichnerin der San Francisco-Erklärung zur Forschungsbewertung (DORA). Zudem hat sie das Abkommen zur Reform der Forschungsbewertung (ARRA) unterzeichnet und ist somit Mitglied der Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA).
Beide Initiativen setzten sich für eine Forschungsbewertung ein, die auf Qualität statt auf Quantität basiert. Zudem raten sie von der unangemessenen Verwendung von Kennzahlen wie dem Journal-Impact-Faktor oder dem H-Index ab, insbesondere bei der Bewertung einzelner Forschender.
CoARA legt besonderen Wert auf:
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die Anerkennung vielfältiger Forschungsbeiträge und Karrierewege
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die Berücksichtigung disziplinärer Unterschiede
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die Reduzierung der Abhängigkeit von Rankings bei der individuellen Bewertung
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die Integration von Open Science-Praktiken
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die Förderung von Qualität, Wirkung, Inklusivität und Zusammenarbeit
Ausserdem anerkennt CoARA die institutionelle Autonomie und ermöglicht es jeder Organisation, ihren eigenen Weg zu einer verantwortungsvollen Forschungsbewertung zu bestimmen.
Umsetzung an der Unifr
Universitätsweit
Die Unifr hat einen CoARA-Aktionsplan veröffentlicht, um die Entwicklung verantwortungsvoller Praktiken zur Forschungsbewertung universitätsweit zu steuern.
Eine eigens dafür eingerichtete CoARA-Arbeitsgruppe unterstützt diesen Prozess . Sie setzt sich aus Forschenden aller Fakultäten sowie aus Vertretern wichtiger zentraler Dienste zusammen. Sie ist für die Konzeption und Umsetzung des Aktionsplans in den kommenden Jahren verantwortlich.
Die Arbeitsgruppe hat ein Dokument entworfen, das die CoARA-Verpflichtungen im institutionellen Kontext der Unifr erläutert. Die Veröffentlichung ist für das Jahr 2026 geplant.
Fakultätsspezifisch
An der Unifr verfügen die Fakultäten über ein hohes Mass an Autonomie bei der Rekrutierung oder Beförderung von akademischem Personal. Die folgenden Abschnitte enthalten Informationen der Fakultäten zu Initiativen in diesem Bereich.
Die Informationen stammen aus einer im Juli 2026 durchgeführten Umfrage unter Fakultätsvertreter_innen, die der CoARA-Arbeitsgruppe der Unifr angehören, oder unter den Dekan_innen der jeweiligen Fakultäten.
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Theologische Fakultät
Laut der Fakultät sind derzeit keine Reformen im Bereich der Anstellung oder Beförderung geplant. Zwar wurden die bestehenden Prozesse kürzlich präzisiert, es wurden jedoch keine wesentlichen Änderungen eingeführt.
Eine Überarbeitung der Habilitationsbestimmungen ist ab 2028 geplant.
Die derzeitigen Einstellungs- und Beförderungspraktiken gelten als mit DORA und CoARA im Einklang stehend.
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Rechtswissenschaftliche Fakultät
Die Fakultät berichtet, dass kürzlich neue Habilitationsbestimmungen verabschiedet wurden, welche die Möglichkeit einer Sammelhabilitation einschliessen. Die entsprechenden Richtlinien zur Umsetzung dieser Bestimmungen werden derzeit erarbeitet.
Derzeit wird eine Reform des Doktoratsprogramms geprüft. Über diese wurde bereits im Fakultätsrat beraten.
Die Fakultät berichtet, dass ihre Einstellungs- und Beförderungspraktiken den allgemeinen universitären Vorschriften bezüglich DORA und CoARA entsprechen.
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Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Laut der Fakultät sind derzeit keine Reformen im Bereich der Einstellung oder Beförderung im Gange oder geplant.
Die Fakultät ist der Auffassung, dass ihre Beförderungsverfahren für Assistenzprofessoren_innen mit Tenure Track den allgemeinen universitären Vorgaben zu DORA und CoARA entsprechen.
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Philosophische Fakultät
Laut der Fakultät sind derzeit keine Reformen im Bereich der Einstellung oder Beförderung im Gange oder geplant.
Die Fakultät ist der Auffassung, dass ihre Beförderungsverfahren für Assistenzprofessoren_innen mit Tenure Track den allgemeinen universitären Vorgaben zu DORA und CoARA entsprechen.
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Mathematisch-Naturwissenschaftliche und Medizinische Fakultät – Abteilung Medizin
Auf die Umfrage ging keine Antwort ein.
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Mathematisch-Naturwissenschaftliche und Medizinische Fakultät – Abteilung Mathematik und Naturwissenschaften
Laut der Fakultät sind derzeit keine Reformen im Bereich der Rekrutierung oder Beförderung im Gange sind oder geplant.
Die Fakultät ist der Auffassung, dass ihre Rekrutierungs- und Beförderungspraktiken den allgemeinen universitären Vorgaben zu DORA und CoARA entsprechen.
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Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften
Die Fakultät teilt mit, dass derzeit keine Reformen in den Bereichen Personalrekrutierung oder Beförderung durchgeführt oder geplant werden, da der entsprechende rechtliche Rahmen bereits im Jahr 2025 festgelegt wurde.
Die derzeitigen Einstellungs- und Beförderungspraktiken gelten als mit DORA und CoARA im Einklang stehend.
Links
CoARA-Aktionsplan der Universität Freiburg
News: Praktiken der Forschungsbewertung an der Unifr
