Datenschutz in der Forschung

Die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten in der Forschung unterliegen den Datenschutzbestimmungen.

Der Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Dabei werden nicht die Daten selbst, sondern die Menschen werden vor Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte durch einen unsachgemässen oder rechtswidrigen Umgang mit ihren Daten geschützt.

Forschungsprojekte, die die Erhebung und Analyse von Personendaten beinhalten, unterliegen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Personendaten. Die Ansprechpersonen für den Datenschutz (DPOs) unterstützen Sie auf Anfrage bei der Einhaltung dieser Vorschriften. Das Angebot umfasst:

  • Beratung zu den rechtlichen Aspekten des Datenschutzes während des gesamten Datenlebenszyklus
  • Unterstützung bei Vereinbarungen über die Übermittlung von Personendaten

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Erhebung und Bearbeitung an die DPOs, damit ausreichend Zeit für eine umfassende Beratung bleibt.

  • Rechtsgrundlagen

    Die Bearbeitung (d. h. Erhebung, Speicherung, Weitergabe, Löschung usw.) von Personendaten durch Forschende innerhalb der Universität unterliegt dem Datenschutzgesetz des Kantons Freiburg. Je nach den Besonderheiten des Projekts und der Zusammenarbeit mit Partnern können jedoch auch andere Datenschutzgesetze (z. B. das Bundesdatenschutzgesetz oder die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union) massgeblich sein.

    Als öffentliche Einrichtung ist die Universität für die zu Forschungszwecken verarbeiteten Personendaten verantwortlich. Die Forschenden sind jedoch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Datenerhebung und -bearbeitung in ihren Forschungsprojekten den Datenschutzbestimmungen entsprechen (Art. 64 des kantonalen Personalgesetzes und Art. 14 der Universitätsstatuten).

    Das kantonale Universitätsgesetz überträgt der Universität den gesetzlichen Auftrag, durch Forschung zur Förderung des wissenschaftlichen Wissens beizutragen, und schafft dadurch eine indirekte Rechtsgrundlage für die Bearbeitung von Forschungsdaten. Aus ethischen Gründen ist jedoch die Einwilligung der Teilnehmenden erforderlich, um Personendaten für ein Forschungsprojekt zu erheben und zu bearbeiten. Mithilfe des Einwilligungsformulars kann die Universität zudem, ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, den Teilnehmenden die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie zur Ausübung ihrer Rechte benötigen, und eine transparente Datenbearbeitung zu gewährleisten.

  • Datenschutzprüfung

    Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen und die Wahrung der Grundrechte der Forschungsteilnehmenden können eine Herausforderung darstellen. Das Formular zur Datenschutzprüfung wurde entwickelt, um Sie durch diesen Prozess zu führen.

    Es hebt die wichtigsten Aspekte hervor, die bei der Erhebung und Bearbeitung von Daten in Forschungsprojekten eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordern.

    Wenn Sie die Ansprechpersonen für den Datenschutz bei der Beurteilung der Rechtskonformität Ihrer Datenbearbeitungsaktivitäten um Unterstützung bitten möchten, senden Sie ihnen bitte das ausgefüllte Formular zur Datenschutzprüfung per E-Mail zu. Die Prüfung sollte vor der Erhebung oder Bearbeitung von Personendaten erfolgen. Sie sollte möglichst frühzeitig durchgeführt werden, damit bei Bedarf notwendige Anpassungen am Projekt noch vorgenommen werden können.

    Wenn Ihr Projekt der Genehmigung durch eine institutionelle Ethikkommission unterliegt, können die Datenschutzbeauftragten entweder vor der Einreichung oder gleichzeitig mit dem Ethikprüfungsverfahren eine Überprüfung durchführen. Um den Gesamtprozess zu erleichtern und zu straffen,  können sich die Ansprechpersonen für den Datenschutz auch direkt mit der Ethikkommission in Verbindung setzen.

    Formular zur Datenschutzprüfung

  • Datenschutz-Folgenabschätzung

    Je nach Art, Umfang, Kontext und Zweck können bestimmte Arten der Datenerhebung und -bearbeitung in der Forschung ein hohes Risiko für die Grundrechte der Teilnehmenden darstellen. In diesen Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) gesetzlich vorgeschrieben.

    Eine DPIA ist eine strukturierte und praxisorientierte Analyse, die dabei hilft, die Massnahmen zu ermitteln, die zur Minimierung potenzieller Risiken erforderlich sind, und die Schwere allfälliger verbleibender (Rest-)Risiken nach deren Minderung zu bewerten.

    Um festzustellen, ob Ihr Forschungsprojekt ein hohes Risiko darstellen könnte, können Sie die Liste potenzieller Risikofaktoren zu Rate ziehen. Diese Beurteilung sollte vor der Erhebung oder Bearbeitung von Personendaten erfolgen, und zwar so frühzeitig, dass genügend Zeit bleibt, um die DPIA abzuschliessen und geeignete Massnahmen zur Risikominderung umzusetzen.

    Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Forschungsprojekt einen oder mehrere Risikofaktoren beinhaltet, können Ihnen die Ansprechpersonen für den Datenschutz bei der Durchführung einer DPIA behilflich sein. Um Unterstützung anzufordern, senden Sie den Ansprechpersonen für den Datenschutz bitte das ausgefüllte Formular zur Datenschutzprüfung zusammen mit einer kurzen Beschreibung der zu erwartenden Risiken per E-Mail zu.

Kontakt

Ansprechpersonen für den Datenschutz