Informationen zur Verwendung von künstlicher Intelligenz in schriftlichen Arbeiten
Masterstufe
Bitte beachten Sie: Die Einreichung der letzten schriftlichen Arbeit (Masterarbeit, Forschungsarbeit oder Seminararbeit) muss spätestens 3 Monate vor der Notenberatung der Abschlussfeier erfolgen, bei welcher Sie Ihr Diplom erhalten möchten.
Masterarbeit
- Thema: wird zu Fristbeginn auf dem Dekanat ausgehändigt
- Umfang: 60'000 bis 80'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten; exkl. Bibliografie und Appendix)
- Wert: 5 ECTS-Punkte
- Vorgaben: nach den Vorschriften des jeweiligen Lehrstuhls; weitere Informationen auf der Website des Lehrstuhls
- Einschreibetermin: mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Fristbeginn
-
Themenvergabe: erfolgt jeweils von Montag bis Donnerstag. Bitte beachten Sie die besondere Regel für die Sommerpause.
- Einschreibung: Dekanat; unter Angabe von Fach, Fristbeginn, betreuender Lehrperson und Schwerpunkt (falls erwünscht). Das Thema der schriftlichen Arbeit können Sie anfordern via droit-travail-master@unifr.ch
- Abgabefrist: 16 Tage nach Erhalt des Themas
- Abgabe: Dekanat
- wird benotet, einmalige Wiederholung möglich
Seminare
- Zwei obligatorische Seminare
- Innerhalb eines Seminars zu erbringende Leistungen: schriftliche Arbeit (Seminararbeit) und aktive mündliche Mitarbeit (z.B. Vortrag)
- Ein Seminar kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Blockkurs (5 ECTS) oder die erfolgreiche Prüfung in einem frei wählbaren Semesterkurs (5 ECTS) ersetzt werden
- Beide Seminare können durch eine Forschungsarbeit ersetzt werden (10 ECTS)
- Schwerpunkt: Wer einen Schwerpunkt erlangen möchte, muss eine der schriftlichen Arbeiten im Master im Rahmen des gewünschten Schwerpunktes verfassen. Auf der Liste der Seminare (siehe Seite Lehrveranstaltungen) sind die möglichen Schwerpunkte für die jeweiligen Seminare angegeben.
- Zusätze: Wer den Zusatz bilingue und/oder Studienleistungen in englischer Sprache erlangen möchte, muss eine der schriftlichen Arbeiten im Master in der Zweitsprache bzw. auf Englisch validieren. Davon befreit ist, wer den Zusatz bilingue oder die Bestätigung Studienleistungen in englischer Sprache bereits auf Bachelorstufe erlangt hat. Es werden Seminare in den drei Sprachen Deutsch, Französisch oder Englisch angeboten (siehe Seite Lehrveranstaltungen).
- Wert: je 5 ECTS-Punkte
- Vorgaben: nach den Vorschriften des jeweiligen Lehrstuhls (siehe Website des Lehrstuhls) und Weisung Nr. 3
- Umfang: gemäss Vorgaben des Dozenten / der Dozentin
- Einschreibung: gemäss Angaben im Kursbeschrieb zum Seminar
- Abgabefrist: gemäss Vorgaben des Dozenten / der Dozentin
- Wird benotet
- Ein ganzes Seminar kann einmal wiederholt werden
Seminararbeiten
- Freiwillige Leistung
- Eine Seminararbeit kann nur als Spezialkredite oder zusätzliche Leistungen validiert werden
- Die Seminararbeit wird ausserhalb eines Seminars verfasst
- Thema: muss mit dem Dozenten / der Dozentin besprochen werden
- Schwerpunkt:Wer einen Schwerpunkt erlangen möchte, muss eine schriftliche Arbeit im Rahmen des gewünschten Schwerpunktes verfassen. Wer eine Seminararbeit ausserhalb eines Seminars für einen Schwerpunkt verfassen möchte, muss den gewünschten Schwerpunkt bei der Einschreibung beim Dozenten / bei der Dozentin angeben.
- Zusätze: Wer den Zusatz bilingue und/oder Studienleistungen in englischer Sprache erlangen möchte, kann eine Seminararbeit in der Zweitsprache bzw. auf Englisch validieren. Davon befreit ist, wer den Zusatz bilingue oder die Bestätigung Studienleistungen in englischer Sprache bereits auf Bachelorstufe erlangt hat.
- Wert: 5 ECTS-Punkte als Spezialkredite oder zusätzliche Leistungen
- Vorgaben: nach den Vorschriften des jeweiligen Lehrstuhls (siehe Website des Lehrstuhls) und Weisung Nr. 3
- Umfang: 60'000 bis 80'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten; exkl. Bibliografie und Appendix)
- Einschreibung: spätestens 14 Tage vor gewünschtem Beginn beim Dozenten / bei der Dozentin
- Abgabefrist: 3 Monate ab Empfang des Themas beim zuständigen Dozenten / bei der zuständigen Dozentin; ein gedrucktes Exemplar und in elektronischer Form
- Seminararbeiten werden nicht benotet
- Seminararbeiten können einmal überarbeitet werden (Überarbeitungsfrist: 6 Wochen)
Forschungsarbeit
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Themenbereich und Schwerpunkt: in Absprache mit dem betreuenden Dozenten; das konkrete Thema wird zu Fristbeginn auf dem Dekanat ausgehändigt
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Voraussetzung: kann nur in Absprache mit einem betreuenden Professor verfasst werden
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Umfang: 120’000 bis 160'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten; exkl. Bibliografie und Appendix)
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Wert: 10 ECTS-Punkte.
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Anrechnung: als Spezialkredit (10 ECTS-Punkte); als Seminar (Master) (10 ECTS-Punkte); für 2 Masterkurse (BK oder SK zu je 5 ECTS-Punkten)
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Schwerpunkt: Wer einen Schwerpunkt erlangen möchte, muss eine schriftliche Arbeit im Rahmen des gewünschten Schwerpunktes verfassen. Die Forschungsarbeit kann für einen oder für zwei Schwerpunkte zählen.
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Vorgaben: nach den Vorschriften des jeweiligen Lehrstuhls; weitere Informationen auf der Website des Lehrstuhls
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Abgabefrist: 6 Monate ab Erhalt des Themas
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Einschreibung: Dekanat; unter Angabe von Fach, Schwerpunkt(en), Fristbeginn, betreuender Lehrperson. Das Thema kann angefordert werden via droit-travail-master@unifr.ch.
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Abgabe: Dekanat
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wird benotet
Reglemente
Reglement über das Rechtsstudium (RRS)
ältere Version (Stand 9.12.2024)
Ausführungsreglement (AR-RRS)
