Künstliche Intelligenz
Informationen zur Verwendung von künstlicher Intelligenz in schriftlichen Arbeiten
Bitte beachten Sie: Alle schriftlichen Arbeiten müssen vor Beginn der Einschreibefrist für die IUR III- bzw. IUR TP IV-Examen validiert sein.
Studierende des Bachelor of Law (Vollzeit oder Teilzeit), die ihr Studium ab Herbstsemester 2025 beginnen, müssen die propädeutische Arbeit, das Proseminar I und das Proseminar II validieren.
Studierende des Bachelor of Law (Vollzeit oder Teilzeit), die ihr Studium spätestens im Frühlingssemester 2025 begonnen haben, müssen die propädeutische Arbeit und zwei Proseminararbeiten validieren. Sie haben die Möglichkeit, anstelle einer Proseminararbeit das Proseminar I oder Proseminar II zu validieren.
Weitere Informationen folgen bald auf Moodle: Proseminar I [HS-2026] | Moodle UniFR
Findet frühestens ab FS 2027 statt
Weitere Informationen folgen.