Informationen zur Verwendung von künstlicher Intelligenz in schriftlichen Arbeiten
Bachelorstufe
Studienbeginn ab HS 2025
Bitte beachten Sie: Alle schriftlichen Arbeiten müssen vor Beginn der Einschreibefrist für die IUR III- bzw. IUR TP IV-Examen validiert sein.
Studierende des Bachelor of Law (Vollzeit oder Teilzeit), die ihr Studium ab Herbstsemester 2025 beginnen, müssen die propädeutische Arbeit, das Proseminar I und das Proseminar II validieren.
Studierende des Bachelor of Law (Vollzeit oder Teilzeit), die ihr Studium spätestens im Frühlingssemester 2025 begonnen haben, müssen die propädeutische Arbeit und zwei Proseminararbeiten validieren. Sie haben die Möglichkeit, anstelle einer Proseminararbeit das Proseminar I oder Proseminar II zu validieren.
Propädeutische Arbeit (3 ECTS)
- Obligatorisch
- Maximal drei Versuche
- Im Rahmen der Vorlesung «Technische Einführung in das Recht»
- Kann auf Deutsch oder Französisch absolviert werden
- Wird idealerweise im ersten Studienjahr (IUR I bzw. IUR TP I) verfasst
- Zielsetzung: Anwendung der Grundtechniken des juristischen Schreibens
Proseminar I (3 ECTS)
- Obligatorisch
- Die Anzahl an Versuchen ist unbeschränkt
- Besteht aus einer Einführungsveranstaltung und verschiedenen Modulen zur Übung des schriftlichen und mündlichen Ausdrucks
- Wird mit einer Prüfungsarbeit abgeschlossen
- Kann auf Deutsch oder Französisch absolviert werden
- Das Proseminar I zählt als schriftliche Arbeit für den Zusatz bilingue
- Es wird empfohlen, das Proseminar I im zweiten Studienjahr IUR II bzw. IUR TP II zu absolvieren
- Zugelassen wird, wer die propädeutische Arbeit abgegeben hat
Weitere Informationen folgen bald auf Moodle: Proseminar I [HS-2026] | Moodle UniFR
Proseminar II (3 ECTS)
Findet frühestens ab FS 2027 statt
- Obligatorisch, kann aber durch einen Praktikumsbericht oder durch die Teilnahme an einem Moot Court ersetzt werden
- Kann auf Deutsch, Französisch oder Englisch absolviert werden
- Die Anzahl an Versuchen ist unbeschränkt
- Es wird empfohlen, das Proseminar II im dritten Studienjahr IUR III bzw. im vierten Studienjahr IUR TP IV zu absolvieren
- Zugelassen wird, wer die propädeutische Arbeit abgegeben hat
- Das Proseminar II zählt als schriftliche Arbeit für den Zusatz bilingue, Europarecht oder Religionsrecht
- Wer die Bestätigung «Studienleistungen in englischer Sprache» zum Bachelor of Law erhalten möchte, muss ein zusätzliches Proseminar II auf Englisch absolvieren
Weitere Informationen folgen.
Reglemente
Reglement über das Rechtsstudium (RRS)
Ausführungsreglement (AR-RRS)
