Master of Law mit Bachelorabschluss FH (Passerelle)
Inhaber oder Inhaberinnen eines Bachelordiploms in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Fachhochschule sowie Inhaber oder Inhaberinnen ausgewählter interdisziplinärer Bachelordiplome mit Schwerpunkt in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Fachhochschule werden unter Auflagen zum Studiengang Master of Law zugelassen.
Die Auflage (Passerelle) besteht aus 30 ECTS-Kreditpunkten und ist wie folgt zu erfüllen:
Mit einem Bachelordiplom in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Fachhochschule:
- 30 ECTS-Kreditpunkte müssen in den Fächern aus dem Bachelor of Law erworben werden, wobei
- mindestens eine der Prüfungen «Römisches Recht», «Rechtsgeschichte» oder «Rechtsphilosophie» bestanden werden muss
Für die Passerelle stehen sämtliche Fächer aus dem Bachelor of Law Programm (inklusive Wahlfächer wie Europarecht II oder Religionsrecht) zur Auswahl. Schriftliche Arbeiten (propädeutische Arbeit, Praktikumsbericht, Proseminararbeit) werden nicht an die Passerelle angerechnet.
Mit einem interdisziplinären Bachelordiplom einer schweizerischen Fachhochschule mit Schwerpunkt in Rechtswissenschaften:
- mindestens 30 ECTS-Punkte müssen in Fächern des Bachelor of Law nach Massgabe des an der Fachhochschule absolvierten Bachelorstudiengangs erworben werden (siehe nachfolgende Tabelle), wobei
- mindestens eine der Prüfungen «Römisches Recht», «Rechtsgeschichte» oder «Rechtsphilosophie» bestanden werden muss.
Übersicht Anforderungen nach Fachhochschule
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur (ZHAW)
Abschluss: Bachelor of Science (BSc) ZHAW in Wirtschaftsrecht
Passerelle (mind. 30 ECTS):
- Römisches Recht (9 ECTS) oder
- Rechtsgeschichte (9 ECTS) oder
- Rechtsphilosophie (6 ECTS)
- Zivilrecht I (6 ECTS) und
- Zivilrecht II (9 ECTS) und
- Zivilrecht III (9 ECTS)
Fachhochschule Nordwestschweiz, Brugg/Windisch (FHNW)
Abschluss: Bachelor of Science (BSc) Wirtschaftsrecht
mit Wahlpflichtmodul Vertiefung im Hinblick auf eine Passerelle
Passerelle (mind. 30 ECTS):
- Römisches Recht (9 ECTS) oder
- Rechtsgeschichte (9 ECTS) oder
- Rechtsphilosophie (6 ECTS)
- Zivilrecht I (6 ECTS) und
- Zivilrecht II (9 ECTS) und
- Zivilrecht III (9 ECTS)
Fachhochschule Ostschweiz, St. Gallen (OST)
Abschluss: Bachelor in Management und Recht
Passerelle (mind. 30 ECTS):
- Römisches Recht (9 ECTS) oder
- Rechtsgeschichte (9 ECTS) oder
- Rechtsphilosophie (6 ECTS)
- Europarecht/Völkerrecht (9 ECTS) und
- Zivilrecht I (6 ECTS) oder Zivilrecht II (9 ECTS) oder Zivilrecht III (9 ECTS) und
- Strafrecht I (12 ECTS) oder Strafrecht II (9 ECTS)
Die zusätzlichen Studienleistungen der Auflage können parallel zu den Studienleistungen des Masterstudiengangs erbracht werden und müssen somit nicht schon vor Beginn des Masterstudiengangs validiert sein. Das Studium des Master of Law richtet sich nach den für alle Master of Law Studierenden geltenden Bestimmungen (siehe Studienplan Master of Law 2023).
Das Masterdiplom kann nur ausgestellt werden, wenn alle zusätzlichen Studienleistungen gemäss Art. 12a bzw. Art. 12b des Reglements über das Rechtsstudium (RRS) und alle gemäss Art. 12 RRS erforderlichen Studienleistungen erbracht worden sind.
Reglemente
RRS (Art. 11 Abs. 1bis, Art. 12a und 12b)
AR-RRS (Art. 9i ff.)
